Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Acca am 22.10.2024 15:31
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Guten Tag,
ich hätte eine Frage an die euch..
Momentan befinde ich mich in der Lebzeitverbeamtung und habe mein Studium vor 6 Jahren erfolgreich abgeschlossen. Nun spiele ich mit dem Gedanken, mich bei der Polizei für das Duale Studium zu bewerben. Hier stellt sich mir nun die Frage, ob ich einhergehend mit einer erfolgreichen Bewerbung und einem darauffolgenden Studium meine Lebzeitverbeamtung verliere oder wird/kann mir diese mit erfolgreichem Abschluss unverzüglich wieder anerkannt werden oder besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, weiterhin die Verbeamtung auf Lebenszeit zu behalten?
Leider wurde ich aus den entsprechenden Vorschriften nicht schlau, sodass ich mich nun an euch wende.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
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Grundsätzlich ist es schonmal eine Hilfe zu wissen aus welchem Bundesland du kommst. Grundsätzlich gibt es aber überall die Möglichkeit dich für die Zeit des Studiums als Lebenszeitbeamter beurlauben zu lassen.
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Entschuldige die fehlende Information!
Ich bin in Rheinland-Pfalz tätig und würde mich auch dort bewerben.
Die Beurlaubung hätte dann aber nicht zur Konsequenz, dass ich meine Lebzeitverbeamtung mit Abschluss des Studiums „übernehme“?
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Nein
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Entschuldige die fehlende Information!
Ich bin in Rheinland-Pfalz tätig und würde mich auch dort bewerben.
Die Beurlaubung hätte dann aber nicht zur Konsequenz, dass ich meine Lebzeitverbeamtung mit Abschluss des Studiums „übernehme“?
In diesem Fall würde man aus finanziellen Gründen eher nach BaWü oder Hessen - da gibts mehr Kohle für den gleichen Job!
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@LehrerinRLP, das ist ja garnicht das Thema.
Eine weitere Frage die mir noch aufgekommen ist, ob es die Möglichkeit gibt, mich beurlauben zu lassen & in dieser Zeit das Studium zu absolvieren? Sofern das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen wird, bestünde ja dann die Möglichkeit, in das vorherige Verhältnis wieder zurückzukehren?
Und wisst ihr eventuell, ob mir die Erfahrungsstufen bei erfolgreichem Abschluss angerechnet werden?
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Nein,
Das Beamtenverhältnis ruht während der Beurlaubung. Erfahrungsstufen werden nicht gesammelt. Der einzige Vorteil einer Beurlaubung wäre, dass man zurück kehren kann, wenn das Studium schief geht.
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Nein,
Das Beamtenverhältnis ruht während der Beurlaubung. Erfahrungsstufen werden nicht gesammelt. Der einzige Vorteil einer Beurlaubung wäre, dass man zurück kehren kann, wenn das Studium schief geht.
Okay, so hatte ich das auch verstanden. Aber kann ich mir bei erfolgreichem Abschluss die bisherigen Erfahrungsstufen (A10 Stufe 5) anrechnen lassen?
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Während der Zeit als BaW besteht das ursprüngliche Beamtenverhältnis fort, § 22 Abs. 2 BeamtStG.
Bei Verbeamtung auf Probe bei der Polizei endet das frühere Beamtenverhältnis.
Die Diensterfahrung wird bei einem neuen Dienstherren berücksichtigt.