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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ossibabe am 22.10.2024 23:18
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Hallo liebe Forum-Mitglieder,
derzeit sitze ich auf einer A13 Planstelle, werde aber mit A9 mD besoldet. Mein Dienstherr beabsichtigt einen Praxisaufstieg mit mir Durchzuführen, da es derzeit hier in MV keine Aufstiegslehrgang für Kommunalbeamte gibt (Nachfrage bei der FH). Jetzt ist der Dienstherr etwas überfordert, da er natürlich keine Erfahrungen hat. Kennt sich hier Ehemann damit aus und kann eventuell Werdegang etc. beschreiben? Oder wo kann man sich da informieren? Was ist nötig?
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar, weil es natürlich auch in meinem Interesse ist.
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Moin,
worin genau bestehen denn bei Deiner Personalabteilung die Schwierigkeiten? Welche Fragestellung hat sich denn aus z.B. § 41 ALVO M-V ergeben?
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Moin,
im Grunde, ob die Entscheiudng alleine beim Dienstherren leigft oder ob eine weitere Stelle hinzugezogen werden muss? (Kommunalaufsicht etc.)
Danke :-)
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Nun, ich sehe keine Grundlage, die gegen das übliche Auswahlverfahren spricht:
WENN man eine besetzbare Planstelle mit der Wertigkeit A9gD/ A10, im Einzelfall auch A11 hat:
1. Stellenausschreibung (Stelle für Praxisaufstieg formulieren und auf Zugangsvoraussetzungen verweisen…)
2. Auswahl treffen – fertig.
Unter Umständen ist die Anzahl derartiger Stellen aber reglementiert. Es kann sein, dass die „Landesregierung“ die Anzahl der Praxisaufstiege begrenzt hat.
Dazu habe ich nichts gefunden. Das sollte Dein Personaler aber durch ein Telefonat klären können.