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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: derMupf am 23.10.2024 16:23

Titel: Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: derMupf am 23.10.2024 16:23
Ich sitze jeden Monat staunend vor der Gehaltsabrechnung. Meine Leistungen werden mit der Entgeltgruppe 12 Stufe 5 vergütet: 6.220 €. Damit könnte ich mich privat krankenversichern lassen.

Das ist aber bei mir ein bisschen wie mit der Sparkasse. Man war schon immer da, es lief eigentlich nicht schlecht und die Bequemlichkeit verhindert, dass man sich trotz überhöhter Kontogebühren umsieht und wechselt.

Jetzt überweise ich der AOK tatsächlich monatlich ca. 1.000 € für die Krankenversicherung und bin zunehmend ratlos... Ist das richtig so? Kann man das irgendwie reduzieren?

Hat jemand Erfahrung mit einem Wechsel in die Private? Worauf sollte ich (41, m, + zwei Kinder in der Familienversicherung) achten? Wie entwickeln sich die Beiträge der Privaten bei steigendem Alter? Ich will ja nicht in 15 Jahren mehr zahlen als bei der Gesetzlichen.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: ich1974 am 23.10.2024 16:45
Laut Rechner sollte dein Anteil bei ca. 420,- Euro liegen BBG liegt aktuell bei 5175,- Euro
Bist du schon privat versichter?
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Fischer2103 am 23.10.2024 17:05
Auf der Abrechnung sollte dann auch irgendwo ein AG Zuschuss zur Krankenversicherung in halber Höhe aufgeführt sein.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Kubus am 23.10.2024 18:02
Ich hänge mich mal an, da ich auch am Überlegen bin zu wechseln.

Die Kinder müsstest du extra versichern. Arbeitet deine Frau auch? Ist diese auch in der gesetzlichen?

Ich bin im TVÖD-Bund und habe 83.000 brutto (14-4 + Zulage), 34 Jahre alt und bisher ohne Kinder (da kommt aber in ca 2 Jahren sicher was dazu (Kind)). Ich bekomme die AG-Beiträge mit ausgezahlt und bekomme so jeden Monat 1024€ vom Konto abgebucht (Techniker).

Meine Freundin ist ebenso außerhalb der Grenzen (Steuerberaterin), 28, knapp 95k. Wir könnten also beide wechseln, wobei es ggf. Sinn macht dass sie oder ich in der GK bleiben, da dann die Kinder darüber mitversichert werden könnten..

Wo finde ich einen Rechner, der auch einigermaßen verlässliche Werte ausspuckt?
Wie gehe ich da vor, eine sinnvolle und gescheite PKV zu finden?

LG
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Kubus am 23.10.2024 18:05
Ich sitze jeden Monat staunend vor der Gehaltsabrechnung. Meine Leistungen werden mit der Entgeltgruppe 12 Stufe 5 vergütet: 6.220 €. Damit könnte ich mich privat krankenversichern lassen.

Das ist aber bei mir ein bisschen wie mit der Sparkasse. Man war schon immer da, es lief eigentlich nicht schlecht und die Bequemlichkeit verhindert, dass man sich trotz überhöhter Kontogebühren umsieht und wechselt.

Jetzt überweise ich der AOK tatsächlich monatlich ca. 1.000 € für die Krankenversicherung und bin zunehmend ratlos... Ist das richtig so? Kann man das irgendwie reduzieren?

Hat jemand Erfahrung mit einem Wechsel in die Private? Worauf sollte ich (41, m, + zwei Kinder in der Familienversicherung) achten? Wie entwickeln sich die Beiträge der Privaten bei steigendem Alter? Ich will ja nicht in 15 Jahren mehr zahlen als bei der Gesetzlichen.

Es gibt noch Wahltarife bei den GKVs. Ich hab sowas, damit kannst du einige hunderte sparen... gibt dann aber Einschränkungen (zB darfst nicht krank werden oder musst einiges selbst zahlen). Ich verzichte nur auf unnötiges, spar mir dadurch aber nur 90€ im Jahr. 600 gingen aber auch..
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: 2strong am 23.10.2024 18:53
Was man beim Wechsel in die PKV bedenken sollte: Für Kinder müssen ggf. gesonderte Verträge abgeschlossen werden. Das wird schnell recht teuer. Der größte Knackpunkt ist aber der Renteneintritt. Da fällt der Arbeitgeberanteil an der GKV (weitgehend) weg. Dadurch verdoppelt sich praktisch der von Dir zu tragende Beitrag in dem Moment, in dem sich Dein Einkommen (rentenbedingt) reduziert. Wenn man für diese Situation nicht vorgesorgt hat, kann das böse enden.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: BAT am 23.10.2024 18:58
Gibt es eigentlich Untersuchungen, wie viel länger Privatversicherte leben und damit länger im Bezug von Rente sind? Das müsste man dann ja eigentlich gegenrechnen.

Aber nur kausal wegen der Behandlung, nicht weil Privatversicherte tendenziell schon höhere Lebenserwartungen haben...
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Kubus am 23.10.2024 19:16
Was man beim Wechsel in die PKV bedenken sollte: Für Kinder müssen ggf. gesonderte Verträge abgeschlossen werden. Das wird schnell recht teuer. Der größte Knackpunkt ist aber der Renteneintritt. Da fällt der Arbeitgeberanteil an der GKV (weitgehend) weg. Dadurch verdoppelt sich praktisch der von Dir zu tragende Beitrag in dem Moment, in dem sich Dein Einkommen (rentenbedingt) reduziert. Wenn man für diese Situation nicht vorgesorgt hat, kann das böse enden.

das stimmt aber nur zur Hälfte. Du bekommst einen Zuschuss von glaube 8% deiner Rente mitausbezahlt, steuerfrei.
Bei 2000€ Rente sind das dann halt 160€ netto. Das Krankentagegeldgedöns entfällt dann wohl auch, aber wieviel das an der Prämie ausmacht, weiss ich nicht.
Der größte Vorteil scheint mir aber:
Wenn ich mit zb 55 aufhöre zu arbeiten und in der PKV bin, dann muss ich auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. In der GKV muss ich das aber schon.....
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: 2strong am 23.10.2024 23:01
Das stimmt nicht zur Hälfte, sondern komplett. Denn der Zuschuss entfällt, wie ich ausgeführt habe und Du selbst bestätigst, weitgehend. Am Ende kostet die PKV 25% der Rente.

Und Deine Geschichte vom Ruhestand mit 55 ist ja wohl für die Allermeisten wohl ein Wolkenkuckucksheim.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: MoinMoin am 24.10.2024 07:57
Gibt es eigentlich Untersuchungen, wie viel länger Privatversicherte leben und damit länger im Bezug von Rente sind? Das müsste man dann ja eigentlich gegenrechnen.

Aber nur kausal wegen der Behandlung, nicht weil Privatversicherte tendenziell schon höhere Lebenserwartungen haben...
Cool durch eintritt in die PKV lebt man länger  ::)
oder kürzer  :o

Es leben Gutverdienende (auch in die GKV versorgten) länger und solche Berechnungen gibt es durchaus
---
irgendwo.

Ob und in wie fern die PKVler eine bessere Versorgung haben und ob diese die lebensverlängert wirkt wäre spannend.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: MoinMoin am 24.10.2024 08:00
Das stimmt nicht zur Hälfte, sondern komplett. Denn der Zuschuss entfällt, wie ich ausgeführt habe und Du selbst bestätigst, weitgehend. Am Ende kostet die PKV 25% der Rente.

Und Deine Geschichte vom Ruhestand mit 55 ist ja wohl für die Allermeisten wohl ein Wolkenkuckucksheim.
Also muss man die PKV zu 100% selber zahlen in Rente und die GKV auch?
Oder bekommt man sowohl bei der GKV, als auch bei der PKV, etwas von der Rentenkasse als Beitrag zur KV.

Bisher dachte ich, dass man GKV Zuschüsse bekommt und in dieser Höhe auch als PKVler.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: BAT am 24.10.2024 09:00

Ob und in wie fern die PKVler eine bessere Versorgung haben und ob diese die lebensverlängert wirkt wäre spannend.

Na, ich denke im Schnitt nur einige Monate? Wäre auch schwierig, sowas zu untersuchen. Wann man aber eine auskömmliche Rente hat, sind das dann auch gleich einige Tausend Euro mehr, evtl. fünfstellig.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Schmitti am 24.10.2024 11:31
Zur Lebenserwartung von Beamten gegenüber der Gesamtbevölkerung gab es schon mehrfach Studien, siehe z.B. https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2017/02/lebenserwartung-beamte-022017.pdf?__blob=publicationFile (*.pdf).
Fazit: Frauen sind schlimmer als Männer  ;)
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 24.10.2024 11:37
Also, ich kenne es so dass monatlich mit den PKV Beiträgen auch ein bestimmter Betrag einbezahlt wird, um für  den Eintritt ins Rentenalter, diesen AG Anteil abzumildern/abzufangen.

Zumindest ist es bei meiner PKV Versicherung so.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Rentenonkel am 24.10.2024 11:53
Schau mal hier, da ist einiges ganz gut zusammengefasst:

https://www.test.de/Krankenversicherung-Gesetzlich-oder-privat-Eine-Entscheidungshilfe-1132030-0/#id5525309

Dazu noch ein paar Ergänzungen:

Bei Mitarbeitern im ÖD wird im Alter neben der gesetzlichen Rente auch regelmäßig noch die Zusatzrente gezahlt.

Ein gesetzlich Versicherter muss daher im Alter von der gesetzlichen Rentenversicherung etwa 12 % Beiträge abführen, von der Betriebsrente (oberhalb eines Freibetrages von derzeit rund 170 EUR) allerdings volle Beiträge von über 18 % abführen.

Der privat Versicherte erhält dagegen im Alter einen Zuschuss zur Rente von rund 8 % (der ist allerdings grundsätzlich nicht steuerfrei  ;)) und zahlt die Beiträge dann nach seinem Tarif.

Obwohl der Beitrag im Alter zur PKV im Alter oft höher ist als bei der GKV, ist die Differenz durch die unterschiedliche Behandlung der BAV oft nicht so hoch, wie man zunächst vermutet.

Während der Zeit als aktiver Arbeitnehmer erhält man einen Zuschuss zur KV vom Arbeitgeber in Höhe des Arbeitgeberanteils zur GKV, maximal allerdings die Hälfte des tatsächlichen Beitrages. Freiwillige, zusätzliche Altersrückstellungen sind möglich, diese Bausteine müssen dann aber auch im Alter weitergezahlt werden (Beispiel: 100 EUR Beitragsermäßigung kosten 50 EUR, dann spart man effektiv im Alter nur "50" EUR).

Bevor man alle privaten KV abklappert, kann man auch eine (anonymisierte) Anfrage über einen Versicherungsmakler schalten.

Viel Glück bei der Entscheidungsfindung.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Kubus am 24.10.2024 12:32
Das stimmt nicht zur Hälfte, sondern komplett. Denn der Zuschuss entfällt, wie ich ausgeführt habe und Du selbst bestätigst, weitgehend. Am Ende kostet die PKV 25% der Rente.

Und Deine Geschichte vom Ruhestand mit 55 ist ja wohl für die Allermeisten wohl ein Wolkenkuckucksheim.

Der Zuschuss entfällt doch nicht? Ca 8% der Bruttorente wird ontop ausgezahlt. Klar, wenns vorher zB 2x400=800€ waren, dann sinds bei 2000 Rente eben noch 400 + 400 - 160 = 640. Dann geht dann aber noch der Anteil fürs Krankentagegeld ab. Also, man zahlt dann mehr, aber nicht das doppelte.

Ebenso, wie Rentenonkel sagt, kommt sowas wie die BAV dann eben ja noch in Betracht. Das hatte ich garnichtmehr auf dem Schirm, war aber bei meinem Dad ein Riesenproblem (er war beim ZDF). Ende vom Lied.. er zahlt jetzt auf seine BAV fleissig KV-Beiträge, wusste das vorher nicht - die Dame empfahl ihm kurzfristig bzw kurz vor der Rente in die PKV zu wechseln.. hat er dann doch nicht gemacht.

Und zum Thema 55: Bei mir wird das so sein.

Trotz allem bin ich noch recht neu im Thema PKV und daher spiegelt das alles nur meinen Kenntnisstand.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: EdekaA11 am 24.10.2024 13:19
Ich sitze jeden Monat staunend vor der Gehaltsabrechnung. Meine Leistungen werden mit der Entgeltgruppe 12 Stufe 5 vergütet: 6.220 €. Damit könnte ich mich privat krankenversichern lassen.

Das ist aber bei mir ein bisschen wie mit der Sparkasse. Man war schon immer da, es lief eigentlich nicht schlecht und die Bequemlichkeit verhindert, dass man sich trotz überhöhter Kontogebühren umsieht und wechselt.

Jetzt überweise ich der AOK tatsächlich monatlich ca. 1.000 € für die Krankenversicherung und bin zunehmend ratlos... Ist das richtig so? Kann man das irgendwie reduzieren?

Hat jemand Erfahrung mit einem Wechsel in die Private? Worauf sollte ich (41, m, + zwei Kinder in der Familienversicherung) achten? Wie entwickeln sich die Beiträge der Privaten bei steigendem Alter? Ich will ja nicht in 15 Jahren mehr zahlen als bei der Gesetzlichen.

Bei deinem Alter würde ich in der GKV bleiben. Dir fehlen die Altersrückstellungen, sodass du mit einem höheren Betrag einsteigen würdest. Das würde sich finanziell nicht wirklich rechnen. Wenn du die Bedigungn für die KvDR erfüllst, hast du einen recht übersichtlichen KV Betrag und müsstest keine KV Beträge bei Mieteinahmen, Kapitaleinahmen abführen.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Rentenonkel am 24.10.2024 13:22
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: MoinMoin am 24.10.2024 13:25
Zur Lebenserwartung von Beamten gegenüber der Gesamtbevölkerung gab es schon mehrfach Studien, siehe z.B. https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2017/02/lebenserwartung-beamte-022017.pdf?__blob=publicationFile (*.pdf).
Fazit: Frauen sind schlimmer als Männer  ;)
Ja, aber es ist halt eine falsche Korrelation zu denken, dass das etwas mit dem Beamtentum als solches zu tun hätte, sondern das hat natürlich was mit der Struktur dieser Kohorte zu tun (höher Bildung, weniger körperliche Arbeiten etc.)
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Gewerbler am 24.10.2024 13:28

Ich bin im TVÖD-Bund und habe 83.000 brutto (14-4 + Zulage), 34 Jahre alt und bisher ohne Kinder (da kommt aber in ca 2 Jahren sicher was dazu (Kind)). Ich bekomme die AG-Beiträge mit ausgezahlt und bekomme so jeden Monat 1024€ vom Konto abgebucht (Techniker).

Meine Freundin ist ebenso außerhalb der Grenzen (Steuerberaterin), 28, knapp 95k. Wir könnten also beide wechseln, wobei es ggf. Sinn macht dass sie oder ich in der GK bleiben, da dann die Kinder darüber mitversichert werden könnten..


Wenn ihr beide über der JAEG seid und einer von euch in der PKV, müssen die Kinder meines Wissens auch privat versichert werden und können nicht in die Familienversicherung (= keine Rosinenpickerei...).


Im Übrigen kann man aber ja auch die GKV zu einer günstigeren Kasse wechseln, die weniger Zusatzbeitrag erhebt. Die Spanne reicht da glaub ich von unter 1 % bis zu an die 4 %. Das kann dann schon ein paar Euro im Monat ausmachen...
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: 2strong am 24.10.2024 15:19
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.

@Rentenonkel

Danke für das gut nachvollziehbare Beispiel! Du bist wirklich eine Bereicherung für's Forum!
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: archybald am 24.10.2024 15:35
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.

@Rentenonkel

Danke für das gut nachvollziehbare Beispiel! Du bist wirklich eine Bereicherung für's Forum!
Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Rentenonkel am 24.10.2024 16:29

Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot  ;D

Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.

Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.

Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:

100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV

Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:

12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV

3233 EUR vor Steuern bleiben über

Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV

700 EUR private KV

3208 EUR vor Steuern bleiben über
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Bob Kelso am 24.10.2024 19:04

Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot  ;D

Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.

Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.

Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:

100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV

Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:

12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV

3233 EUR vor Steuern bleiben über

Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV

700 EUR private KV

3208 EUR vor Steuern bleiben über

Mit Eintritt in die Rente werden keine RV Beiträge fällig!
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: BAT am 24.10.2024 19:35
Auf jeden Fall hört sich das eher nach einem Fall für eine Steueroptimierung als für eine Beitragsoptimierung an. ;)
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Umlauf am 24.10.2024 20:50
Also, ich kenne es so dass monatlich mit den PKV Beiträgen auch ein bestimmter Betrag einbezahlt wird, um für  den Eintritt ins Rentenalter, diesen AG Anteil abzumildern/abzufangen.

Zumindest ist es bei meiner PKV Versicherung so.

Der gesetzliche Beitragszuschlag ist dafür vorgesehen. Der ist qua Gesetz Pflicht.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: EinMann am 24.10.2024 21:54
Auch nicht unbeachtlich: bei längerer Krankheit stellt der Arbeitgeber nach 6 Wochen die Zahlung des AG Anteils zur PKV ein, d.h. der AN muss dann den gesamten monatlichen Beitrag selbst zahlen. Das Krankentagegeld sollte daher entsprechend hoch abgeschlossen werden um nicht in finanzielle Nöte zu geraten, was natürlich auch wieder den Beitrag steigen lässt.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Joe kommunal am 24.10.2024 22:53
Die kostenlose Familienversicherung der Kinder ist bei Wechsel in die PKV grundsätzlich nicht möglich, wenn der PKV Versicherte Ehegatte der Besserverdiener mit Verdienst über der JAEG ist.

Oftmals fallen die familienversicherten Kinder der KK nicht gleich auf, weshalb es hier oft eine andere Meinung gibt. Wenn es aber rauskommt, dann wird nachversichert ...
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Rentenonkel am 25.10.2024 07:53

Mit Eintritt in die Rente werden keine RV Beiträge fällig!

Wo steht was von RV Beiträgen? Es geht um KV und PV Beiträge, die von der gesetzlichen Rente abgezogen werden
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Sehrgerne am 25.10.2024 08:23
Wenn Ihr gedenkt in die PKV zu gehen, dann würde ich mich auch vor dem Kinder bekommen dazu entscheiden.
Wenn Ihr erst nach der Geburt in die PKV wechselt, besteht die PKV auch auf eine Gesundheitsprüfung des Kindes. Wenn das Kind dann evtl. mit etwas Probleme hat, kommt es zu Risikoaufschlägen oder wird komplett abgelehnt. War bei mir so der Fall. Aufgrund der hohen Einkommen, muss das Kind dann gesetzlichen freiwillig Versichert werden. Da bist du dann alleine für das Kind bei 210 Euro zusätzlich.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: dudeldu am 25.10.2024 09:23
Bleiben wir mal bei dem Beispiel:

2.000 EUR Rente plus 800 EUR Betriebsrente:

der gesetzlich Versicherte zahlt von seiner gesetzlichen Rente monatlich etwa 250 EUR Beiträge und zusätzlich von der betrieblichen AV 115 EUR.

Vor Steuern verbleiben dem Rentner somit nach Abzug der KV und PV Beiträge: 1750 EUR + 685 EUR = 2435 EUR

Der privat Versicherte erhält: 2160 EUR Rente inklusive Zuschuss plus 800 EUR bAV, also 2960 EUR. Davon muss er 800 EUR Private Krankenversicherung bezahlen, verbleiben somit 2160 EUR.

Da allerdings im Alter regelmäßig das Krankentagegeld wegfällt und auch die Altersentlastungbeiträge sinken, wäre eher ein Beitrag von 700 EUR erwartbar. Dann verblieben dem Rentner 2260 EUR Rente.

Ist in deinen 700€ auch schon die PV mit drin?
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: archybald am 25.10.2024 10:28

Also ich dachte auch, dass sich die PKV für mich lohnen würde, zumal ich berufsständisch versichert bin (Versorgungswerk der Architektenkammer) und somit keinen Zuschuss zur KV erhalte.
Allerdings ist bei der PKV die Eingangsgröße für die Beitragsbemessung nicht die Höhe der Rente, sondern das Alter.
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, steigt auch der Beitrag immer weiter.
Das hat mich dazu bewogen, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

@2Strong: Vielen Dank für die Blumen. Da werde ich schon fast rot  ;D

Die Bezüge vom Versorgungswerk gelten nicht als Rente. Das Versorgungswerk zahlt qua Definition Versorgungsbezüge und ist daher nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur KV zu beteiligen. Daher wird das Versorgungswerk im Alter etwa 18 % von den Versorgungsbezügen abziehen und an die KV überweisen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung 12 % von der Rente abziehen und abführen. Die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen und Kapitalerträge) bleiben jedoch tatsächlich außen vor. Wenn Du außerdem als Angestellter im ÖD arbeitest, müssen von der BAV auch noch volle Beiträge abgeführt werden.

Daher ist es sogar denkbar, dass Du auch im Alter als gesetzlich Versicherter ähnlich hohe Beiträge zahlst wie jemand, der sich privat Krankenversichert hätte.

Um das Beispiel von gerade nochmal in abgeänderter Form zu bemühen:

100 EUR gRV
3000 Versorgung
800 BAV

Ergebnis bei gesetzlicher Versicherung:

12 EUR Beitrag von gRV
540 EUR Beitrag von der Architektenkammer
115 EUR Beitrag von bAV

3233 EUR vor Steuern bleiben über

Ergebnis bei privater KV
8 EUR Zuschuss zur gRV

700 EUR private KV

3208 EUR vor Steuern bleiben über
Vielen Dank, das war mir so auch schon bekannt.
Mir ging es lediglich darum, hier mitzuteilen, dass es aus meiner Sicht eben NICHT BEI DEN VON DIR ANGESETZTEN 700 EUR FÜR DIE PKV BLEIBEN WIRD.
Mit zunehmendem Alter wird die PKV MEHR als 700 EUR pro Monat haben wollen.

Folglich: besser gut (über die Beiträge im Alter) informieren und überlegen, ob man wechselt.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: Rentenonkel am 25.10.2024 11:28

Ist in deinen 700€ auch schon die PV mit drin?

Der durchschnittliche Beitrag in der PKV betrug im Jahr 2023 für Erwachsene ohne Beihilfeanspruch 535 Euro im Monat. In allen Lebensaltern lag der Durchschnittsbeitrag in der privaten Krankenversicherung rund 600 Euro – und in sehr hohen Altersjahrgängen sogar deutlich niedriger. Es zeigt sich, dass der Beitrag ab den Altersstufen von 60 und 65 Jahren sogar spürbar sinkt.

So fällt ab dem Alter 60 die Zahlung des gesetzlichen Zuschlags in Höhe von 10 Prozent des Beitrags weg, der in den Jahren zuvor zum Aufbau eines zusätzlichen individuellen Vorsorgekapitals dient. Ab Renteneintritt fallen zudem die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung weg, was eine weitere Entlastung bringt. Mit zunehmendem Alter werden zudem die Mittel aus den Alterungsrückstellungen und dem 10-Prozent-Zuschlag beitragssenkend eingesetzt.

Zur Vereinfachung des Beipiels habe ich daher die rund 600 EUR für die private KV plus rund 100 EUR für die private Pflegeversicherung angesetzt und kam so auf eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 700 EUR.

Das Argument, dass die Beiträge zur PKV im Durchschnitt stärker steigen, als die Beiträge zur gesetzlichen KV, teile ich nicht. Wenn die Gesundheitskosten insgesamt steigen, müssen auch alle Versicherten (egal ob gesetzlich oder privat) höhere Beiträge zahlen. Die Beitragsbelastung hängt vielmehr davon ab, mit welchem Lebensalter man in die private KV wechselt.

Außerdem muss man aus meiner Sicht auch das Verhältnis zum Einkommen ziehen. Wenn die Renten um 6 % steigen, ist es auch nicht ungewöhnlich, dass auch die Beiträge nominal mitwachsen. Die Belastung bezogen aufs Gesamteinkommen bleibt dennoch ähnlich hoch.

Im Einzelfall kann das Ganze natürlich auch ganz anders aussehen. Die von mir genannten Zahlen sind beispielhaft und nicht allgemeingültig. Da ich den Rechenweg in groben Zügen erklärt habe, kann jeder anhand des Beispiels die Beträge auf seine persönliche Situation herunterbrechen und bekommt so ein weiteres Hilfsmittel an die Hand, um sich für oder gegen die PKV zu entscheiden.
Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: jorgk37 am 27.10.2024 23:21
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Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.

Nur damit das nicht (falsch) stehen bleibt, so formuliert ist das mMn nicht korrekt. Voraussetzung für die KvDR (als Pflichtmitglied - nur dann zahlt man/frau keine Beiträge auf Mieteinnahmen/Kapitalerträge) ist:
Von der 2. Hälfte der Erwerbszeit muss die gesetzliche Versicherung mindestens 90 Prozent ausmachen (egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied).
Anrechenbar sind darin auch Zeiten der Familienversicherung, ... .
Siehe hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871).

Die 60 Monate sind relevant um eine Rente der DRV überhaupt zu bekommen (Wartezeit, Mindestversicherungszeit): https://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht) (https://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht))



Titel: Antw:Krankenkassenbeiträge
Beitrag von: archybald am 28.10.2024 06:18
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Um den Status KVDR zu erlangen und somit keine Beiträge auf Mieteinkünfte und Kapitalerträge zu zahlen, genügt es (neben der Betriebsrente), einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.
Dies habe ich durch die Einzahlung freiwilliger (Mindest-) Beiträge über mehr als 60 Monate erreicht.


Nur damit das nicht (falsch) stehen bleibt, so formuliert ist das mMn nicht korrekt. Voraussetzung für die KvDR (als Pflichtmitglied - nur dann zahlt man/frau keine Beiträge auf Mieteinnahmen/Kapitalerträge) ist:
Von der 2. Hälfte der Erwerbszeit muss die gesetzliche Versicherung mindestens 90 Prozent ausmachen (egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied).
Anrechenbar sind darin auch Zeiten der Familienversicherung, ... .
Siehe hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-138/71).

Die 60 Monate sind relevant um eine Rente der DRV überhaupt zu bekommen (Wartezeit, Mindestversicherungszeit): https://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht) (https://de.wikipedia.org/wiki/Wartezeit_(Sozialversicherungsrecht))
Vielen Dank für den Hinweis.
Die 90 Prozent sind doch erfüllt, solange man eben NICHT in die PKV wechselt. Bei mir war es so, dass ich keinen gesetzlichen RENTENanspruch hatte (sondern eine BAV) und daher noch mindestens 60 Monate einzahlen musste um einen gesetzlichen Rentenanspruch zu erlangen.
Die 90 Prozent trifft evtl. diejenigen hart, die schon zur PKV gewechselt sind und wieder ZURÜCK zur GKV wollen.
Aber das ist ein anderes Thema.