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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: huhu123 am 24.10.2024 10:21
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Hallo Ihr Lieben...Ich bin Beamtin des Landes Berlin (A 10) und hätte nun eine Stelle in Brandenburg (A11). Nun meine Frage...ist ein Wechsel so ohne weiteres möglich? Wird die Erfahrungsstufe mit übernommen?
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Bekannter Weg ist:
1. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
2. Versetzung statusgleich MIT der aktuellen Erfahrungsstufe.
3. Dann, sofern die Beförderungsvoraussetzungen vorliegen - Beförderung.
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Ich habe mich 2018 von Sachsen-Anhalt nach Sachsen versetzen lassen. Es erfolgte gleich eine Versetzung ohne vorherige Abordnung. Die Erfahrungsstufe wurde nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz ermittelt und neu festgesetzt, da die Stufenlaufzeiten in den Bundesländern durchaus unterschiedlich sind. Beförderung war ohne Probleme möglich in der nächsten Beförderungsrunde.