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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: TvodHai am 24.10.2024 18:13
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Hey.
Ich arbeite aktuell bei einer Sparkasse und hab ein Jobangebot von einer anderen Bank.
Da Mitte November noch Weihnachtsgeld zufließen wird, bin ich mir unsicher bezüglich meiner Kündigung und deneinfluss hierauf.
Besteht noch ein Anrecht auf weihnachtsgeld, wenn ich Ende diesen Monats kündige und somit Anfang Dezember nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe?
Oder muss ich hierfür für den 1. Dezember noch im Arbeitsverhältnis stehen und sollte lieber zum 15. Nov. kündigen, also bis zum 15. Dezember noch beim Aktuellen AG bleiben?
Danke für die antworten
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Moin,
im TVöD-S (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D-S_iF_%C3%84V-11_Lesefassung_ab_190401.pdf) regelt §18.4 die Sparkassensonderzahlung. Satz 7 dort lautet:
Voraussetzung für die SSZ ist, dass der Beschäftigte am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres im Arbeitsverhältnis steht.
Sprich: Ein Ausscheiden zum 30.11. führt zur Nichtzahlung dieser Sonderzahlung.
btw: Die Kündigungsfristen (siehe §34) enden immer zum Monatsschluss. Eine ordentliche Kündigung zur Monatsmitte ist also unmöglich. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr ist eine solche sogar immer nur zum Quartalsende möglich.
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Wie lange arbeitest du dort schon?
Wie cyrix bereits schrieb könnte sich die Frage bei regulärer Kündigung schon erledigt.
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Moin,
im TVöD-S (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D-S_iF_%C3%84V-11_Lesefassung_ab_190401.pdf) regelt §18.4 die Sparkassensonderzahlung. Satz 7 dort lautet:
Voraussetzung für die SSZ ist, dass der Beschäftigte am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres im Arbeitsverhältnis steht.
Sprich: Ein Ausscheiden zum 30.11. führt zur Nichtzahlung dieser Sonderzahlung.
btw: Die Kündigungsfristen (siehe §34) enden immer zum Monatsschluss. Eine ordentliche Kündigung zur Monatsmitte ist also unmöglich. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr ist eine solche sogar immer nur zum Quartalsende möglich.
Ich hab die Ausbildung dort absolviert und bin seit 4 monaten nach Ausbildungsende immernoch dort.
Da hab ich mich wohl vertan, ich dachte eine Kündigung zum 15. ist auch noch möglich. Ergo müsste ich Anfang Dezember kündigen um Anfang Januar die neue Stelle antreten zu dürfen ?
Habe ich das richtig verstanden ? Oder zählt meine Ausbildungszeit ebenso als Beschäftigungsdauer, obwohl ich ja einen richtigen Arbeitsvertrag erst nach ende der Ausbildung bekommen habe
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Kündigungsfrist ist dann 1 Monat zum Monatsschluss. Die Ausbildungszeit zählt nicht mit.
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Kündigungsfrist ist dann 1 Monat zum Monatsschluss. Die Ausbildungszeit zählt nicht mit.
Verstehe. Vielen Dank.
Dann Also zum 1. Dezember kündigen für Neujahr damit ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.
Vielen Dank
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Verstehe. Vielen Dank.
Dann Also zum 1. Dezember kündigen für Neujahr damit ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.
Vielen Dank
Nein
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Verstehe. Vielen Dank.
Dann Also zum 1. Dezember kündigen für Neujahr damit ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld habe.
Vielen Dank
Du kannst nur zum Monatsende kündigen (wie hier mehrfach ausgeführt wurde) und nicht zum Monatsanfang. Und da die Kündigungsfrist 1 Monat beträgt musst Du auch noch im November kündigen, im Dezember reicht nicht.