Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lerner am 25.10.2024 12:50
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Hallo zusammen,
seit dem 01.09.1984 bin ich immer beim selben Arbeitgeber/Gemeinde. Zuerst die Ausbildung und dann ab 03.07.1987 fest angestellt als Verwaltungsfachangestellte. Nun habe ich vom Bürgermeister eines Dankeskarte erhalten, jedoch nicht die 500 € und 1 Tag Sonderurlaub. Würde mir das nicht auch schon jetzt zustehen?
Was meint Ihr?
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Du bis dann ja noch unter dem BAT angefangen. Da gab es nicht nur eine Beschäftigungszeit, sondern auch eine Dienstzeit und eine Jubiläumszeit.
Meines Wissens ist mit Einführung des TVÖD die Einberechnung der Ausbildungszeit weggefallen und es wurde auch kein Bestandsschutz vereinbart.
Wir im Hause führen das aber so weiter, als gäbe es einen Bestandsschutz.
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Die Ausbildung wird dann anerkannt, wenn man nach Ende der Ausbildung innerhalb von 6 Monaten einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat. Da unsere Personalsachbearbeiter uns damals darauf hinwiesen, habe ich mein 25 jähriges mit Ausbildungszeit bekommen.
Ohne Antrag wird es wohl erst in 3 Jahren soweit sein.
So war das zu BAT-Zeiten.
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Du bis dann ja noch unter dem BAT angefangen. Da gab es nicht nur eine Beschäftigungszeit, sondern auch eine Dienstzeit und eine Jubiläumszeit.
Meines Wissens ist mit Einführung des TVÖD die Einberechnung der Ausbildungszeit weggefallen und es wurde auch kein Bestandsschutz vereinbart.
Wir im Hause führen das aber so weiter, als gäbe es einen Bestandsschutz.
Bei uns dito.
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Ich kenne es auch nicht anders. Ausbildung wird mit eingerechnet.
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Ich kenne es auch nicht anders. Ausbildung wird mit eingerechnet.
Das ist richtig, aber nach §39 BAT nur auf Antrag.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jubilaeumszuwendung-39-bat-21-jubilaeumsdienstzeit_idesk_PI13994_HI1424833.html
Bei Haufe steht, dass für diesen Antrag nicht die Ausschlussfrist gilt. Ob das nach Auslaufen des BAT immer noch gilt, vermag ich nicht zu sagen.
Es käme auf einen Versuch an. Mit Verweis auf den §39 BAT, der damals ja galt.
Rein unter TV-L/TVöD-Regelung wäre die Ausbildungszeit nicht mehr dabei.
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Ein weiterer Punkt wie dilettantisch das Jahrhundertwerk TVÖD verhandelt wurde.
So viel zum Thema Wertschätzung sowohl seitens der VKA wie auch Verdi.
Ein Unding und eine Frechheit, aber passend zum Jahrhundertwerk.
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Wann wurde denn das 25jährige Dienstjubiläum begangen?
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Ein weiterer Punkt wie dilettantisch das Jahrhundertwerk TVÖD verhandelt wurde.
So viel zum Thema Wertschätzung sowohl seitens der VKA wie auch Verdi.
Ein Unding und eine Frechheit, aber passend zum Jahrhundertwerk.
Ja Moment. Im Jahr 2005 war nie die Rede von Wertschätzung. Das waren die Zeiten, in denen Personal abgebaut wurde, keine Azubis übernommen wurden etc. Dort war das doch super, um Personal loszuwerden. Da sich die Zeiten nun aber massiv geändert haben, sollte nun vielleicht mal die Wertschätzung in den Fokus genommen werden.
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Wer Wertschätzung möchte, kann ja in den Sonntagsgottesdienst gehen.
Hier geht es um reine Verhandlungen. Mit einer AZ-Verkürzung hätte man das auch auffangen können bei einem gleichzeitig starken Tarifvertrag.