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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: PaulS am 26.10.2024 18:12

Titel: Stufenvorweggewährung - Entscheidung und Möglichkeiten bei Ablehnung
Beitrag von: PaulS am 26.10.2024 18:12
Hallo,

ich habe mich zur Stufenvorweggewährung belesen. In welchen Fällen dies möglich ist und dass es eine "freiwillge Leistung des AG ist, ist mir bekannt.

Meine Frage ist nun, wer entscheidet das letztlich? Ein Antrag wird gestellt durch MA und mit Befürwortung durch Vorgesetzte (2 Ebenen). In der Personalabteilung bekommt ein Mitarbeiter den Antrag und entscheidet dann nach belieben ja oder nein? Kann mir das nicht recht vorstellen. Entscheidet eine Einzelperson nach gut dünken oder mehrere Instanzen nach bestimmten Gesichtspunkten?
Da es für den Antragsteller keinen Anspruch auf die Leistung gibt, kann doch im Prinzip beliebig/pauschal abgelehnt werden.

Wie muss ich mir das vorstellen? Und wenn ein Antrag abgelehnt wird, welche Möglichkeiten hat man dann?

VG
P
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung - Entscheidung und Möglichkeiten bei Ablehnung
Beitrag von: MoinMoin am 27.10.2024 08:02
Wenn es eine Zulage zur Bindung von qualifizierten Mitarbeiter ist oder Laufzeitverkürzung und man dich nicht binden oder fördern will, dann bleibt dir es überlassen, diesen AG zu verlassen oder zu akzeptieren, dass du dich überschätzt hast.

In Niedersachsen entscheidet das Finanzministerium über die Zulage nach 16.5 und dort ist es mW ein Gremium, welches regelmäßig über diese Anfragen entscheidet.


Titel: Antw:Stufenvorweggewährung - Entscheidung und Möglichkeiten bei Ablehnung
Beitrag von: PaulS am 27.10.2024 10:19
Na das ist doch fein. Vor Antritt der Stelle wird was quasi zugesagt. Und nach Antritt der Stellekann pauschal abgelehnt werden?


... und keine Sorge, ich weiß meine Leistung sehr gut einzuschätzen ;-) tut nur nichts zur Sache, wenn nach reiner Willkür des SB gehandelt wird.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung - Entscheidung und Möglichkeiten bei Ablehnung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 27.10.2024 10:29
Hast du was Schriftliches darüber, dass man dir die Zulage geben wollte?

Wenn es Willkür des SB ist, kannst du dich sicherlich an die nächsthöheren Stellen wenden.
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung - Entscheidung und Möglichkeiten bei Ablehnung
Beitrag von: MoinMoin am 27.10.2024 10:42
Na das ist doch fein. Vor Antritt der Stelle wird was quasi zugesagt. Und nach Antritt der Stellekann pauschal abgelehnt werden?


... und keine Sorge, ich weiß meine Leistung sehr gut einzuschätzen ;-) tut nur nichts zur Sache, wenn nach reiner Willkür des SB gehandelt wird.
Die tarifliche Zulage nach 16.5 ist stets widerruflich
Titel: Antw:Stufenvorweggewährung - Entscheidung und Möglichkeiten bei Ablehnung
Beitrag von: Tiffy am 27.10.2024 20:16
In der Personalabteilung bekommt ein Mitarbeiter den Antrag und entscheidet dann nach belieben ja oder nein? Kann mir das nicht recht vorstellen. Entscheidet eine Einzelperson nach gut dünken oder mehrere Instanzen nach bestimmten Gesichtspunkten?
Genau das sollte wirklich erst mal geklärt werden, bevor weiter drauflos spekuliert wird. Es dürfte sich ja wohl herausfinden lassen, wie dies im Hause geregelt ist.