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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: wakesys am 28.10.2024 14:26

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: wakesys am 28.10.2024 14:26
Hallo zusammen,

ich bin aktuell auf einer EG 5 Stufe 3 eingruppiert. Der Stufenaufstieg erfolgt im Frühjahr 2025 in Stufe 4. Ich habe mich während dem BL1 auf eine Stelle in einer anderen Abteilung beworben, welche mit EG9a eingruppiert ist. Im Frühjahr 2024 habe ich den BL 1 erfolgreich bestanden.
Ich würde gerne im Frühjahr 2025, wenn auch der Stufenaufstieg ansteht, die Höhergruppierung gemäß der Stellenausschreibung beantragen. Leider enthält mir meine Sachgebietsleiterin größtenteils die nötigen Aufgaben einer EG9a vor, sodass ich befürchte, dass man mir die EG 9a nicht geben möchte (unsere Gemeinde ist extremst verschuldet).
Ich habe den BL 1 extra dafür gemacht, um finanziell weiterzukommen und mich einzig aus dem Grund auf diese eine Stelle beworben, da sie auf Interamt mit 9a ausgeschrieben wurde. Habt Ihr einen Rat für mich, wie ich das am besten angehen könnte?

Danke
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: heike2106 am 28.10.2024 15:04
Seit wann bist du denn auf der E9a Stelle? Diese Stelle hat ja eine Stellenbeschreibung mit den übertragenen Aufgaben aus denen sich die E9a ergibt.

Ggf. hat man dir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Aufgaben übertragen,  solange du den Abschluss noch nicht hast.

Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.10.2024 16:03
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist weder vorgesehen noch erforderlich. Dein AG könnte sich Papierflieger damit basteln, wenn er wollte.

Wurden dir denn bereits die Aufgaben übertragen, die in Summe in EG 9a eingruppieren? Bzw., wann hat sich deine Tätigkeit geändert?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: wakesys am 28.10.2024 16:09
Seit wann bist du denn auf der E9a Stelle? Diese Stelle hat ja eine Stellenbeschreibung mit den übertragenen Aufgaben aus denen sich die E9a ergibt.

Ggf. hat man dir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Aufgaben übertragen,  solange du den Abschluss noch nicht hast.

Seit Mai 2023. Eine Stellenbeschreibung wurde mir so nie vorgelegt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: wakesys am 28.10.2024 16:17
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist weder vorgesehen noch erforderlich. Dein AG könnte sich Papierflieger damit basteln, wenn er wollte.

Wurden dir denn bereits die Aufgaben übertragen, die in Summe in EG 9a eingruppieren? Bzw., wann hat sich deine Tätigkeit geändert?

Ich habe im Mai 2023 die Abteilung gewechselt und arbeite seitdem direkt mit meiner Sachgebietsleiterin mit. Sie weist mir die Aufgaben zu. Ob diese einer 9a entsprechen kann ich leider nicht beurteilen, da ich nie eine Stellenbeschreibung gesehen habe. Die Stellenbeschreibung auf Interamt war sehr oberflächlich gehalten (Sachbearbeitung, Durchführung von Verfahren, allg. Mitarbeit im Sachgebiet, Vertretung, Erarbeitung von Verträgen, Mitwirkung bei Satzungen). Das war's.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: KlammeKassen am 28.10.2024 17:17
Sobald dir die Aufgaben entsprechend übertragen worden, ist die EG9a zu zahlen. Dabei ist es völlig irrelevant, wie viele Schulden die Gemeinde hat. Ob die Kommune verschuldet ist oder in Geld badet, ist bei der Eingruppierung komplett irrelevant, auch wenn AG-seitig gerne etwas anderes behauptet wird.

Entscheidend ist für die Übertragung der Aufgaben; sobald sie dir wirksam (Personalabteilung in der Regel) übertragen worden, bist du auch dementsprechend zu entlohnen
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Martin am 28.10.2024 17:49
Sobald dir die Aufgaben entsprechend übertragen worden, ist die EG9a zu zahlen. Dabei ist es völlig irrelevant, wie viele Schulden die Gemeinde hat. Ob die Kommune verschuldet ist oder in Geld badet, ist bei der Eingruppierung komplett irrelevant, auch wenn AG-seitig gerne etwas anderes behauptet wird.

Entscheidend ist für die Übertragung der Aufgaben; sobald sie dir wirksam (Personalabteilung in der Regel) übertragen worden, bist du auch dementsprechend zu entlohnen

Sehe ich genauso.

Du hast dich auf die Stelle gemäß Stellenausschreibung beworben, für welche es eine Stellenbeschreibung geben müsste/muss.

Einerseits wurdest du ansonsten mit falschen Tatsachen gelockt bzw. eingestellt, es wurde dir eine EG9a Stelle angeboten, daher hast du auch gewechselt. Jetzt zu behaupten, dass es dies nicht gibt, da dir nie die Aufgaben übergeben worden sind, stellt genau genommen nun einen Schaden dar, welchen man rechtlich einklagen könnte.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Martin am 28.10.2024 18:33
Ergänzend:
Wenn nach deinem BL I noch keine Höhergruppierung erfolgte, dann stell doch zum genannten Datum nach deinem Stufenaufstieg einen Antrag auf Höhergruppierung gemäß der Stellenbeschreibung, auf welche du dich damals beworben hast und auch aufgrund dieser Eingruppierung angenommen hast.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.10.2024 20:04
Hmm, davon ab, dass es tariflich solch einen Antrag nicht gibt, würde ein "Hinweis" auf die Eingruppierung auch nur  auf den Zeitpunkt der Übertragung entsprechender Aufgaben abspielen.

Sind die höherwertigen Aufgaben noch nicht übertragen, könnte man verabreden, dass diese im Frühjahr 2025 übertragen werden. Bliebe die Frage, was denn seit Mai 2023 Aufgaben und EG sind.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 28.10.2024 22:02
Wenn dir Tätigkeiten nach EG 9a übertragen worden sind, müsste dir nach der Vorbemerkung Nr. 7 schon während des Lehrgangsbesuch eine entsprechende Zulage gezahlt werden und nicht erst nach Abschluss des Lehrgangs.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: wakesys am 29.10.2024 07:02
Hmm, davon ab, dass es tariflich solch einen Antrag nicht gibt, würde ein "Hinweis" auf die Eingruppierung auch nur  auf den Zeitpunkt der Übertragung entsprechender Aufgaben abspielen.

Sind die höherwertigen Aufgaben noch nicht übertragen, könnte man verabreden, dass diese im Frühjahr 2025 übertragen werden. Bliebe die Frage, was denn seit Mai 2023 Aufgaben und EG sind.

Ab Mai 2023 wurde EG 5 mit Zulage zur 7 bezahlt aufgrund der Vorbemerkung Nr. 7 der Entgeltordnung. Aufgaben waren eher mau, da man mir erst nach der BL1 Phase richtige Aufgaben geben wollte. Kurzum: man hatte einfach keine Lust mich wirklich einzuarbeiten und mir Aufgaben zu geben.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: wakesys am 29.10.2024 07:07
Wenn dir Tätigkeiten nach EG 9a übertragen worden sind, müsste dir nach der Vorbemerkung Nr. 7 schon während des Lehrgangsbesuch eine entsprechende Zulage gezahlt werden und nicht erst nach Abschluss des Lehrgangs.

Die Zulage wurde bezahlt aber nur von der EG 5 zu EG 7. Auch jetzt will man mir nicht mehr als eine EG 7 zugestehen nach Bestehen des BL 1. Für mich ist es wie Martin sagt, ich wurde unter falschen Tatsachen in ein Beschäftigungsverhältnis gelockt, ohne das man jemals die Absicht hatte, mir nach bestandenem BL 1 eine EG 9a zu bezahlen. Ich werde mich in meinem Antrag/Anschreiben auf Höhergruppierung im Frühjahr 2025 auf die Stellenausschreibung auf Interamt beziehen. Glücklicherweise habe ich davon noch Screenshots, wo eindeutig eine EG 9a angegeben wurde. Ob es was hilft...schwer zu sagen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 29.10.2024 08:13
Wenn du jetzt deine BL 1, dann kannst du dich doch wieder woanders hin bewerben für eine 9a.

Und zu deiner Eingruppierung:
Es wird dir also nur zu 20% Tätigkeiten die selbstständige Leistungen erfordert übertragen.
und nicht 33% (EG8) bzw. 50% (9a).

Wie ist es bei der Aufgabenzuteilung organisiert, dass du nicht mehr Anteile hast?
Wie weißt deine SGL dir Aufgaben zu, sind diese Aufgaben vor Zuteilung differenzierbar bzgl. des "Schwierigkeitsgrades"?
Falls es nicht organisiert ist, dann könnte eine Klage beim ArbG Erfolg haben, da du dann halt minimum deine 50% voll hast.
Alternativ gehst du hin und hörst auf diese Tätigkeiten bis um Ende des Monats auszuüben, wenn die 20% voll sind und forderst deinen SGL auf dir Aufgaben ohne sL zuzuweisen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 29.10.2024 10:42
Sofern dir keine höherwertigen Aufgaben übertragen wurden und du nicht zumindest schriftlich irgend eine Vereinbarung vorlegen kannst, aus der die Absicht dazu hervorgeht, sehe ich für deine Klage schwarz.
Was steht denn in deinem Arbeits-/Änderungsvertrag?

TB sind nun mal nach ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wie der AG die einzelnen Aufgaben verteilt, bleibt ihm überlassen und letztendlich auch, welche Aufgaben er dir überträgt. Daran ändert die ursprüngliche Stellenausschreibung nichts, so ärgerlich das für dich ist. Wie es dem AG frei steht, sich zu organisieren, so kann er seine Organisation auch ändern.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: wakesys am 29.10.2024 11:39
Wenn du jetzt deine BL 1, dann kannst du dich doch wieder woanders hin bewerben für eine 9a.

Und zu deiner Eingruppierung:
Es wird dir also nur zu 20% Tätigkeiten die selbstständige Leistungen erfordert übertragen.
und nicht 33% (EG8) bzw. 50% (9a).

Wie ist es bei der Aufgabenzuteilung organisiert, dass du nicht mehr Anteile hast?
Wie weißt deine SGL dir Aufgaben zu, sind diese Aufgaben vor Zuteilung differenzierbar bzgl. des "Schwierigkeitsgrades"?
Falls es nicht organisiert ist, dann könnte eine Klage beim ArbG Erfolg haben, da du dann halt minimum deine 50% voll hast.
Alternativ gehst du hin und hörst auf diese Tätigkeiten bis um Ende des Monats auszuüben, wenn die 20% voll sind und forderst deinen SGL auf dir Aufgaben ohne sL zuzuweisen.


Jede Aufgabe die ich mache, hat mit dem Sachgebiet zu tun. Ich mache zb keine 0815 Assistenzaufgaben wie mein Kollege, der auf einer EG 8 eingruppiert ist. Ich habe generell recht wenig zu tun und sitze viel unbeschäftigt rum, aber alles was ich mache bedarf selbstständiger Leistung, da es immer neue Projekte sind, um die es sich handelt. Copy paste ist im Grunde nicht wirklich hilfreich/machbar. Eine Kündigung würde bedeuten, dass ich den BL 1 noch zum Großteil zurückbezahlen müsste und das kommt def. nicht in Frage.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: wakesys am 29.10.2024 11:42
Sofern dir keine höherwertigen Aufgaben übertragen wurden und du nicht zumindest schriftlich irgend eine Vereinbarung vorlegen kannst, aus der die Absicht dazu hervorgeht, sehe ich für deine Klage schwarz.
Was steht denn in deinem Arbeits-/Änderungsvertrag?

TB sind nun mal nach ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wie der AG die einzelnen Aufgaben verteilt, bleibt ihm überlassen und letztendlich auch, welche Aufgaben er dir überträgt. Daran ändert die ursprüngliche Stellenausschreibung nichts, so ärgerlich das für dich ist. Wie es dem AG frei steht, sich zu organisieren, so kann er seine Organisation auch ändern.

Mir wurde mit der Umsetzung aus der alten Abteilung schriftlich mitgeteilt, dass eine Höhergruppierung derzeit nicht erfolgen kann, da mir noch der BL 1 fehlt. In dem Schreiben steht natürlich nicht drin, dass eine Höhergruppierung nach bestandenem BL 1 automatisch zur EG 9a führt.

"Verteilt" ist relativ. Sie enthält mir die Arbeit eher vor. Das ist der Personalabteilung auch bekannt. In letzter Zeit wird es besser, aber ich bin bei weitem nicht so ausgelastet, wie ich es mir wünschen würde.

Es bleibt dabei, hätten sie die Stelle nicht als 9a ausgeschrieben, hätte ich mich nicht darauf beworben, sondern wäre vor dem BL 1 gegangen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 29.10.2024 12:35
Ich gehe mal davon aus, dass deine Vorgesetzte gar nicht befugt ist, dir wirksam eingruppierungsrelevante Aufgaben zu übertragen. Dies kann nur durch den AG dazu abgestelltes Personal tun (meist diejenigen, die AV schließen können oder ähnliches). Dass deine Vorgesetzte die Übertragung nicht anregt, steht auf einem anderen Blatt.

Ich verstehe deinen Unmut und sehe, dass das ne miese Nummer ist. Trotzdem kannst du wenig tun, wenn du die eingruppierungsrelevanten Aufgaben nicht bekommst.

Wie ist dein Stand in der PA? Immerhin haben sie dir den BL 1 bezahlt, da sollten sie auch Interesse haben, dass du bleibst.
Notfalls wäre ein anderer AG bereit, die Rückzahlung zu bedienen, wenn er dich haben möchte?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 29.10.2024 12:53
Sofern dir keine höherwertigen Aufgaben übertragen wurden und du nicht zumindest schriftlich irgend eine Vereinbarung vorlegen kannst, aus der die Absicht dazu hervorgeht, sehe ich für deine Klage schwarz.
Was steht denn in deinem Arbeits-/Änderungsvertrag?

TB sind nun mal nach ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wie der AG die einzelnen Aufgaben verteilt, bleibt ihm überlassen und letztendlich auch, welche Aufgaben er dir überträgt. Daran ändert die ursprüngliche Stellenausschreibung nichts, so ärgerlich das für dich ist. Wie es dem AG frei steht, sich zu organisieren, so kann er seine Organisation auch ändern.

Mir wurde mit der Umsetzung aus der alten Abteilung schriftlich mitgeteilt, dass eine Höhergruppierung derzeit nicht erfolgen kann, da mir noch der BL 1 fehlt. In dem Schreiben steht natürlich nicht drin, dass eine Höhergruppierung nach bestandenem BL 1 automatisch zur EG 9a führt.

"Verteilt" ist relativ. Sie enthält mir die Arbeit eher vor. Das ist der Personalabteilung auch bekannt. In letzter Zeit wird es besser, aber ich bin bei weitem nicht so ausgelastet, wie ich es mir wünschen würde.

Es bleibt dabei, hätten sie die Stelle nicht als 9a ausgeschrieben, hätte ich mich nicht darauf beworben, sondern wäre vor dem BL 1 gegangen.
Der AG (nicht deine Vorgesetze) gibt dir als nur 20% deiner Arbeitszeit Tätigkeiten die sL beinhalten und das ist vom PA dir so mitgeteilt worden?
Dann würde ich den PA durchaus anschreiben und denen mitteilen, dass du mehr als diese 20% deiner Arbeitszeit diese Tätigkeiten ausüben könntest, da du von deiner Vorgesetzten ansonsten keine anderen Aufgaben zu gewiesen bekommst und es doch eine Geldverschwendung ist, wenn man dich den BL1 machen lässt und dann nicht entsprechend einsetzt, man möge der Vorgesetzten doch mitteilen, dass sie einem mehr sL Tätigkeiten zuweisen darf.