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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: motive am 29.10.2024 12:12

Titel: Weihnachtsgeld bei Langzeitkrank
Beitrag von: motive am 29.10.2024 12:12
Hallo,

Ich habe eine Frage zum Thema Weihnachtsgeld bei Krankheit.
Ich bin seit letztem Jahr krankgeschrieben und gehe dieses Jahr wohl nicht mehr arbeiten.
Habe ich dieses Jahr dann Anspruch auf Weihnachtsgeld oder wird mir das komplett gekürzt?

Beste Grüße und danke für eure Hilfe
Titel: Antw:Weihnachtsgeld bei Langzeitkrank
Beitrag von: Susa am 29.10.2024 12:49
Das Weihnachtsgeld richtet sich nach den Juli, August, September Gehältern.
Titel: Antw:Weihnachtsgeld bei Langzeitkrank
Beitrag von: McOldie am 29.10.2024 12:52
Hallo,

Ich habe eine Frage zum Thema Weihnachtsgeld bei Krankheit.
Ich bin seit letztem Jahr krankgeschrieben und gehe dieses Jahr wohl nicht mehr arbeiten.
Habe ich dieses Jahr dann Anspruch auf Weihnachtsgeld oder wird mir das komplett gekürzt?

Beste Grüße und danke für eure Hilfe

Wird ein Krankengeldzuschuss gewährt?
Titel: Antw:Weihnachtsgeld bei Langzeitkrank
Beitrag von: motive am 29.10.2024 12:55
Nein, ich habe kein krankengeldzuschuss

Wenn sich das nach den Monaten richtet und ich nichts bekommen habe, da Geld von der Krankenkasse kommt, bekomme ich es dieses Jahr also nicht?
Titel: Antw:Weihnachtsgeld bei Langzeitkrank
Beitrag von: Susa am 29.10.2024 13:01
Nein wirst Du wohl nicht bekommen.
Titel: Antw:Weihnachtsgeld bei Langzeitkrank
Beitrag von: Philipp am 29.10.2024 13:06
Kommt drauf an wie lange seit letztem Jahr krankgeschrieben.

Zitat
Eine Kürzung der Jahressonderzahlung tritt erst ein, wenn eine Krankheit über den Ablauf des Bezugszeitraums für die Entgeltfortzahlung (bis zur Dauer von 6 Wochen) und den Krankengeldzuschuss hinausgeht. Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss stehen – je nach Dauer der Beschäftigungszeit des Mitarbeiters – längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Krankheitswoche zu (§ 22).

39. Krankheitswoche kann durchaus in den Bemessungszeitraum fallen.

Es wird aber mindestens deutlich verringert.