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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Neu dabei am 29.10.2024 14:13
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Guten Tag zusammen,
ich befinde mich aktuell in Stufe 5 meiner derzeitigen Gruppe. Zum Januar soll ich höhergruppiert werden, gleichzeitig würde ich die Endstufe 6 erreichen, da die 4 Jahre Laufzeit in dieser Stufe dann erfüllt sind.
Müsste ich ab Januar dann aufgrund der Höhergruppierung wieder mit Stufe 5 starten? :-\
Vielen Dank im Voraus.
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Dies kann und sollte mit der Personalabteilung geklärt werden.
Notfalls zum 01.01.25 in die Stufe 6 und zum 02.01.2025 die angedachte Höhergruppierung, dann mit der Stufe 6
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Treffen Wechsel der Stufe und Höhergruppierung zusammen, dann erfolgt zunächst der Stufenwechsel in der alten Entgeltgruppe und anschließend die Höhergruppierung.
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So wie Maggus sagt. Der Stufenaufstieg geschieht in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung.
Allerdings: Wenn wir vom TVÖD sprechen, ist die Stufenlaufzeit in Stufe 5 ganze 5 Jahre und nicht 4... (!)
Damit würde dem Regelwerk nach bei HG auch die Stufenlaufzeit in Stufe 5 neu beginnen.
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Allerdings: Wenn wir vom TVÖD sprechen, ist die Stufenlaufzeit in Stufe 5 ganze 5 Jahre und nicht 4... (!)
Damit würde dem Regelwerk nach bei HG auch die Stufenlaufzeit in Stufe 5 neu beginnen.
Laut Titel ist es TV-V. Deshalb:
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5
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Danke für den Hinweis! Wer kucken kann...
Da wir somit nicht vom TVÖD, hat der TE den perfekten Zeitpunkt für seine HG getroffen. ;)