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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Polly16396 am 30.10.2024 11:16
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Hallo zusammen,
ich bin Amtsleiterin in Elternzeit. Momentan steht im Raum, ob ich nicht eine andere Stelle im gleichen Haus antrete. Wie verhält es sich mit der Entgeltgruppe?
Wenn ich eine minderwertigere Tätigkeit annehme, darf dann auch meine EG angepasst werden oder bleibt sie erhalten?
Gibt es einen Unterschied, ob ich der minderwertigeren Tätigkeit (momentan steht im Raum: Stellvertretung des Amtsleiters) quasi „freiwillig“ zustimme oder ob sie mir vom Arbeitgeber zugewiesen wird?
Danke für eine Antwort.
Viele Grüße
Jasmin
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Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, nur nicht auf denselben wie vor der Elternzeit.
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D.h. auch dass du ohne deine Zustimmung nicht herabgruppiert werden kannst. Der AG müsste dann schauen, ob er eine gleichwertige Stelle findet. Erst wenn er diese nachweislich nicht findet, kann es kritisch werden.
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Naja, wir sind ein kleines Rathaus. Da wird er keine gleichwertige Tätigkeit (= andere Amtsleitung) finden… sondern eben nur geringwertige Tätigkeiten (Stellvertretung od. Sachbearbeiter).
Aber selbst wenn der Arbeitgeber mir diese geringwertigere Tätigkeit anbietet bzw. mir zuweist, dann habe ich Anspruch auf die gleiche Entgeltgruppe?
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Natürlich nicht, da TB anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Das heißt, wenn du eingruppierungsrelevant niedrigere Aufgaben übertragen bekommst, bist du automatisch niedriger eingruppiert. In der Praxis zahlen manche AG das Gehalt der bisherigen EG aber weiter, da sie entweder besonders großzügig ober besonders konfliktscheu sind.
Eine Tätigkeit außerhalb deiner EG kann dir der AG wie gesagt nur mit deiner Zustimmung zuweisen oder dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
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dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
Was aber schwierig sein dürfte, wenn er das mit der Elternzeitrückkehr und ich habe jetzt nichts passendes mehr für dich begründen will.
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Natürlich nicht, da TB anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Das heißt, wenn du eingruppierungsrelevant niedrigere Aufgaben übertragen bekommst, bist du automatisch niedriger eingruppiert. In der Praxis zahlen manche AG das Gehalt der bisherigen EG aber weiter, da sie entweder besonders großzügig ober besonders konfliktscheu sind.
Eine Tätigkeit außerhalb deiner EG kann dir der AG wie gesagt nur mit deiner Zustimmung zuweisen oder dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
Das verstehe ich nicht ganz… werde ich nun niedriger eingruppiert, weil ich diese Tätigkeit dann nicht nur vorübergehend ausübe oder muss ich dem zustimmen? …was ist wohl nicht freiwillig tun werde…
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Natürlich nicht, da TB anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Das heißt, wenn du eingruppierungsrelevant niedrigere Aufgaben übertragen bekommst, bist du automatisch niedriger eingruppiert. In der Praxis zahlen manche AG das Gehalt der bisherigen EG aber weiter, da sie entweder besonders großzügig ober besonders konfliktscheu sind.
Eine Tätigkeit außerhalb deiner EG kann dir der AG wie gesagt nur mit deiner Zustimmung zuweisen oder dir am Ende eine Änderungskündigung aussprechen.
Das verstehe ich nicht ganz… werde ich nun niedriger eingruppiert, weil ich diese Tätigkeit dann nicht nur vorübergehend ausübe oder muss ich dem zustimmen? …was ist wohl nicht freiwillig tun werde…
Wenn dein AG dir dauerhaft neue auszuübende Tätigkeiten zuweist, die niedriger eingruppiert sind und du diese neuen Tätigkeiten akzeptierst, dann bist du herabgruppiert.
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Wenn dein AG dir dauerhaft neue auszuübende Tätigkeiten zuweist, die niedriger eingruppiert sind und du diese neuen Tätigkeiten akzeptierst, dann bist du herabgruppiert.
Alternativ lässt sich aber auch ausdrücklich vereinbaren, Tätigkeit X zu Entgeltgruppe Y.
Oder du bestehst auf die gleichwertige Tätigkeit und der AG soll sich Gedanken machen, wohin er deine Vertretung umsetzt.
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Ist halt schlecht, wenn der AG diese Elternvertretung nicht als vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten realisiert hat.
Und jetzt im die hT ausgehen.
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Hmm... Würde entweder für fehlenden Weitblick sprechen (was ggf. zu übertariflicher Zahlung führen könnte) oder klingt nach Klüngelei zu Ungunsten von Polly.
@Polly: Vorübergehende Übertragung niederwertiger Tätigkeit ist mir nicht bekannt. Bleibt also dabei, dass das Vorgehen zustimmungspflichtig ist. Ich würde auch nicht zustimmen und schauen, was der AG draus macht.
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Hmm... Würde entweder für fehlenden Weitblick sprechen (was ggf. zu übertariflicher Zahlung führen könnte) oder klingt nach Klüngelei zu Ungunsten von Polly.
@Polly: Vorübergehende Übertragung niederwertiger Tätigkeit ist mir nicht bekannt. Bleibt also dabei, dass das Vorgehen zustimmungspflichtig ist. Ich würde auch nicht zustimmen und schauen, was der AG draus macht.
Danke! Ich hatte bisher keine Elternzeitvertretung (seit 2 Jahren!!) und bin nun mit 50% wieder zurück auf meiner alten AL-Stelle. Mit Wechsel des Bürgermeisters steht jetzt aber die Option im Raum, mich komplett zu ersetzen und mir eine andere/ minderwertigere Aufgabe zuzuweisen. Das sehe ich aber nicht ein und werde dem freiwillig nicht zustimmen. Also soll mein AG zusehen, welche Aufgaben er für mich bereit hält bzw. mich halt nicht komplett zu ersetzen, sondern eine zweite 50%-Kraft einstellen… Stichwort Jobsharing…
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Hmm... Würde entweder für fehlenden Weitblick sprechen (was ggf. zu übertariflicher Zahlung führen könnte) oder klingt nach Klüngelei zu Ungunsten von Polly.
@Polly: Vorübergehende Übertragung niederwertiger Tätigkeit ist mir nicht bekannt. Bleibt also dabei, dass das Vorgehen zustimmungspflichtig ist. Ich würde auch nicht zustimmen und schauen, was der AG draus macht.
Danke! Ich hatte bisher keine Elternzeitvertretung (seit 2 Jahren!!) und bin nun mit 50% wieder zurück auf meiner alten AL-Stelle. Mit Wechsel des Bürgermeisters steht jetzt aber die Option im Raum, mich komplett zu ersetzen und mir eine andere/ minderwertigere Aufgabe zuzuweisen. Das sehe ich aber nicht ein und werde dem freiwillig nicht zustimmen. Also soll mein AG zusehen, welche Aufgaben er für mich bereit hält bzw. mich halt nicht komplett zu ersetzen, sondern eine zweite 50%-Kraft einstellen… Stichwort Jobsharing…
ich versteh immer weniger das Problem... d.h. du bist schon aus der EZ zurück auf deiner alten Stelle? Von was reden wir dann hier überhaupt? Dann liegt doch ein völlig anderes Problem vor.
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Genau. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit auf meiner alten Stelle, was bei meinem alten Chef auch kein Problem war. Mein neuer Chef möchte mir jetzt aber die Stellvertretung anbieten/ zuweisen und meine Amtsleiterstelle neu ausschreiben.
Zusätzlich möchte er meine entstandenen Überstunden auszahlen. Darf er das denn bestimmen oder ist das auch zustimmungspflichtig?
Mir wäre es lieber, dafür Freizeitausgleich zu bekommen.
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Genau. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit auf meiner alten Stelle, was bei meinem alten Chef auch kein Problem war. Mein neuer Chef möchte mir jetzt aber die Stellvertretung anbieten/ zuweisen und meine Amtsleiterstelle neu ausschreiben.
Zusätzlich möchte er meine entstandenen Überstunden auszahlen. Darf er das denn bestimmen oder ist das auch zustimmungspflichtig?
Mir wäre es lieber, dafür Freizeitausgleich zu bekommen.
Wenn es bisher keine Stellvertretung gibt, dann wäre doch wohl der richtige Weg, eine Stelle AL in deiner jetzigen Eingruppierung zu machen und aus dem Rest eine stv. AL-Stelle, die ja ggf. mit anderen Aufgaben noch ergänzt werden könnte, damit bspw. 80-100% ausgeschrieben werden könnten, wenn man sich damit mehr Bewerbungen erhofft. Da man hierfür in kleinen Gemeinden idR ohnehin extern eine Beratungsfirma für die Stellenbewertungen nimmt, könnte diese im Rahmen einer kleinen Organisationsuntersuchung eine Aufgabenverteilung direkt vorschlagen. Einen Grund, warum du nicht mehr in deiner alten Eingruppierung arbeiten kannst, sehe ich unter den Voraussetzungen jedenfalls nicht.
Zu den Überstunden: Sind das denn überhaupt Überstunden (§7 Abs. 7 TVöD) oder ist das Mehrarbeit? Was sagt eure (evtl. vorhandene) Dienstvereinbarung dazu?
Mehrarbeit müsste nach §6 Abs. 2 S. 1 TVöD idR innerhalb 1 Jahres ausgeglichen werden. Ansonsten sieht der Tarif grds. eine Auszahlung vor.
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Danke!
Wie meinst du, „eine Stelle AL“ zu machen und aus dem Rest eine Stellvertr.-AL?
Dass eine Stelle ausgeschrieben werden soll mit einer Teilung AL/Stellvertr.-AL?
Danke für die Korrektur meiner Begrifflichkeit. Es ist natürlich Mehrarbeit. Diese soll innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein. Eine Dienstanweisung existiert dazu wohl nicht… Danke. Dann werde ich mich darauf berufen.
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Arbeitest du in einer sehr reichen Kommune?
Seit wann wil der öffentliche Dienst in der Verwaltung freiwillig Stunden auszahlen?
Ich kenne das überhaupt nicht :D
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Überhaupt nicht reich- eher das Gegenteil.
Mein Chef will halt mir partout nicht freigeben…
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Danke!
Wie meinst du, „eine Stelle AL“ zu machen und aus dem Rest eine Stellvertr.-AL?
Dass eine Stelle ausgeschrieben werden soll mit einer Teilung AL/Stellvertr.-AL?
Danke für die Korrektur meiner Begrifflichkeit. Es ist natürlich Mehrarbeit. Diese soll innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein. Eine Dienstanweisung existiert dazu wohl nicht… Danke. Dann werde ich mich darauf berufen.
Eine Stelle Amtsleitung auf dich zugeschnitten mit 50% Arbeitsumfang, die anderen 50% ausschreiben, + ggf. weitere Aufgaben für die Stellvertretung, damit es eine 50-100%-Stelle ergibt. Muss halt geprüft werden, dass es mit der Höherwertigkeit der Aufgaben passt und kein Ungleichgewicht entsteht. Und direkt überlegen, was passiert, wenn du wieder aufstockst.
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Überhaupt nicht reich- eher das Gegenteil.
Mein Chef will halt mir partout nicht freigeben…
Okay... hier würde man sagen, dass es die Personalkosten erhöht...deshalb abgleiten
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Gleichwertig heißt gleiche ENtgeltgruppe. Es gibt ja auch höherwertige Arbeitsplätze ohne dass man TL ist.