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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: babaganush2023 am 30.10.2024 19:13

Titel: Höhergruppierung kurz vor Stufenwechsel
Beitrag von: babaganush2023 am 30.10.2024 19:13
Hallo an Alle,

ich habe Januar 2024 von der S12 (4) in die E 13 (2) gewechselt - das war dann eine Versetzung. September 2024 würde ich in der S12 in die Stufe 5 kommen, und trotz Höhergruppierung in die E13 bei meiner alten Tätigkeit anscheinend um die 120€ mehr verdienen. Greift hier der Garantiebetrag?
Titel: Antw:Höhergruppierung kurz vor Stufenwechsel
Beitrag von: Retels am 31.10.2024 00:11
Spannende Frage mit dem Tabellenwechsel. Ein Garantiebetrag hätte ja bereits zum Januar gegriffen und dürfte anhand der Stufenzuordnung hier aber nicht greifen, soweit ich die Tabellen richtig verglichen habe.
Ein umgekehrter Fall: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=118603.0
Eine spätere "eigentliche" Höherstufung interessant dann nicht mehr, da die Stufenlaufzeit leider neu beginnt.
Titel: Antw:Höhergruppierung kurz vor Stufenwechsel
Beitrag von: McOldie am 31.10.2024 17:22
Hier gibt es Hinweise zu einem Tarifwechel
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149757/Tabellenwechsel_-_Stand_18.11.2019.pdf
Titel: Antw:Höhergruppierung kurz vor Stufenwechsel
Beitrag von: babaganush2023 am 31.10.2024 21:23
Viel Dank für die Informationen. Kann es sein, dass ich bei der Höhergruppierung nie weniger verdienen darf?:


Der Garantiebetrag wird so lange gezahlt, wie der Beschäftigte nicht bereits mit dem neuen Tabellenentgelt einen Entgeltgewinn in dieser Höhe erzielt. Ob das der Fall ist, ist im Besonderen bei Tariflohnerhöhungen zu prüfen (Rn. 19, 32).

https://betriebs-berater.com/15502/2022/bag-garantiebetrag-im-tarifbereich-der-vka-anspruch-in-der-endstufe-einer-entgeltgruppe-gleichbehandlungsgrundsatz/#:~:text=Der%20Garantiebetrag%20wird%20so%20lange,Entgeltgewinn%20in%20dieser%20H%C3%B6he%20erzielt
Titel: Antw:Höhergruppierung kurz vor Stufenwechsel
Beitrag von: cyrix42 am 03.11.2024 08:40
Viel Dank für die Informationen. Kann es sein, dass ich bei der Höhergruppierung nie weniger verdienen darf?:

Die Aussage ist so nur richtig, wenn man die Tabellenentgelter zum Zeitpunkt der Höhergruppierung vergleicht. Insbesondere werden hier Zulagen (wie z.B. derzeit gezahlte Garantiebeträge) nicht berücksichtigt; genausowenig werden Aussagen über die Zukunft gemacht (nach dem Motto „in der alten Entgeltgruppe würde ich durch Höherstufung bald mehr verdienen“).