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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LiHa am 01.11.2024 00:10
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Hallo ihr Lieben,
leider verstehe ich nicht so ganz ob ich nun Anspruch habe oder nicht.
Mein Kind ist am 23.01.2024 geboren, in diesem Jahr (2024) habe ich doch Anspruch auf Weihnachtsgeld oder?
Leider konnte ich nämlich noch kein Geldeingang auf meinem Konto feststellen :( , wie frage ich am besten höflich bei meinem AG nach?
Außerdem erhalten wir immer im Januar eine „Jahressonderzahlung“ ich weiß bis heute nicht wofür die ist aber freue mich natürlich immer darüber, jetzt frag ich mich nur ob ich darauf einen Anspruch Jan2025 habe?
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Hi,
also zunächst einmal ist doch absolut normal, dass du das "Weihnachtsgeld", also die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD erst mit dem Novembergehalt bekommst. Daher kannst du ja faktisch keinen Geldeingang bisher bei dir haben?!?
Schau mal hier:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-1461-kuerzung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI1439575.html
da ist es ganz gut erläutert, auch mit Beispielen wie es sich in der Elternzeit verhält.
Bei der "Jarhessonderzahlung" im Januar kann dir vermutlich keiner helfen. Da müsstest du schauen auf welcher Basis diese gezahlt wird. Ich vermute mal es könnte mit dem Leistungsentgelt zusammenhängen. Aber das ist jetzt wirklich "Helleseherlehrgang Teil 1".
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Bei der "Jarhessonderzahlung" im Januar kann dir vermutlich keiner helfen. Da müsstest du schauen auf welcher Basis diese gezahlt wird. Ich vermute mal es könnte mit dem Leistungsentgelt zusammenhängen. Aber das ist jetzt wirklich "Helleseherlehrgang Teil 1".
Klingt sehr nach Leistungsorientierter Bezahlung; anders wäre es zumindest nur außer-/übertariflich möglich.
Und wie meine Vorrednerin sagt: "Weihnachtsgeld" (Jahressonderzahlung) kommt mit dem Novembergehalt = Ende November
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Außerdem ist es so, dass der Durchschnittswert aus Juli, August und September genommen wird. Wenn dein Kind im Januar 2024 zur Welt kam, hast du da dann überhaupt gearbeitet?
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Im Jahr der Geburt des Kindes wird die Jahressonderzahlung in voller Höhe gewährt.
Solltest du dann also Ende November auf dem Konto haben.