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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MenschGuenther am 02.11.2024 14:52
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Hallo Forum,
jemand der Ende September verbeamtet wurde (vorher Tarifbeschäftigt war), hat pech und erhält dieses Jahr keine Sonderzahlung/Weihnachtsgeld mit seinem Novembergehalt?
Denn für Tarifbeschäftigte wird der Betrag abhängig des Lohns im Juli/August/September berechnet und die Person muss am 1. Dezember weiterhin beschäftigt sein.
Für einen Beamten in Brandenburg ist das Weihnachtsgeld im Grundgehalt integriert.
D.h. für dieses Jahr hätte diese Person nur 2 Monate (Oktober/November) Weihnachtsgeld "gesammelt".
Ist diese Erkenntnis korrekt?
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Die Jahressonderzahlung für dein Angestelltenverhältnis hast du verwirkt mit dem Wechsel zum September.
Der Statuswechsel hällte am 2. Dezember oder später stattfinden müssen.