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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Stempelritter am 04.11.2024 14:49

Titel: Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Stempelritter am 04.11.2024 14:49
Woran kann ich erkennen ob meine Debeka-PKV irgendwelche Risikoaufschläge erhebt? Außer den einzelnen Tarifnamen habe ich quasi Null Transparenz wie die jeweiligen Beiträge zustande kommen. Die Debeka könnte einfach xx Euro draufschlagen und es würde kaum auffallen. Ich bin rundum gesund.
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Casa am 04.11.2024 14:50
Ob die PKV einen Aufschlag erhebt, siehst du im Angebot, welches du vor Abschluss des Vertrags erhalten hast.
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Imperator am 04.11.2024 15:53
Woran kann ich erkennen ob meine Debeka-PKV irgendwelche Risikoaufschläge erhebt? Außer den einzelnen Tarifnamen habe ich quasi Null Transparenz wie die jeweiligen Beiträge zustande kommen. Die Debeka könnte einfach xx Euro draufschlagen und es würde kaum auffallen. Ich bin rundum gesund.

Hallo Stempelritter,

den Risikoaufschlag sieht man in der Beitragserhöhungsmitteilung tatsächlich nicht. In der Regel werden aber 30% auf deine regulären Beiträge draufgeschlagen.
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Beamter am 04.11.2024 16:11
Fragen werden immer kurioser.

Sollte man vor Unterschrift klären.

Ansonsten bereits beantwortet: man erkennt es daran, dass es auf dem Papier steht. So banal…
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Umlauf am 04.11.2024 23:38
Als nächstes kommt dann die Frage: Muss ich meinen Versicherungsschein lesen?

Wenn es einen Zuschlag gibt, steht er dort definitiv drinnen.
Sogar an 2 Stellen. In der Auflistung der Bausteine ist er auf dem Versicherungsschein separat ausgewiese (im Gegensatz zu den Erhöungsschreiben). Weiter hinten wird der Zuschlag noch einmal mit der Begründung des Zuschlags genannt.
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Saxum am 05.11.2024 09:41
Falls die Frage darauf abzielt, ob die Versicherung „nachträglich“ einen Risikozuschlag erhebt, etwa weil man häufiger krank war: Nein, das darf Sie nicht. Risikozuschläge können nur von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden und zwar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder späterer Vertragsänderungen für die etwaigen Mehrleistungen.
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Aratrim am 05.11.2024 09:58
@Saxum
Schön wäre es. Nachträglich, also nach dem Versicherungsbeginn, kann ein PKV-Risikozuschlag nur bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (in den ersten Versicherungsjahren) oder bei einem Tarifwechsel in einem Tarif mit einer Mehrleistung erhoben werden.
Bei mir wurde von der Barmenia nach den ersten unbequemen Rechnungen in alten Arztbriefen gesucht bis etwas gefunden wurde. Zack, Anzeigepflichtverletzung, 110% Aufschlag und bei 50% Beihilfe als Anwärter (Ex Soldat) jetzt Kosten von 705 € Euro mtl.
Ich bin in dieser Sache jetzt schon bald 2 Jahre auf meinen Gerichtstermin am warten da ich auf die Feststellung eines Beratungsmangels (Nicht Erwähnung der Teilnahme der Barmenia an der Öffnungsaktion) klage.
Ein Risikoaufschlag muss hierbei eigentlich, wie Umlauf schon sagt, durch eine Diagnose gemäß den eigenen Risikozuschlagskatlog der Versicherung und klar prozentual benannt sein.
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Connor am 05.11.2024 11:57
DeBeKa hat gerade den Beitrag P um 40% erhöht. Der Rest, auch Z, blieb gleich. 40%
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Beamter am 05.11.2024 21:10
DeBeKa hat gerade den Beitrag P um 40% erhöht. Der Rest, auch Z, blieb gleich. 40%

Hat in diesem Thema absolut nichts verloren
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: BalBund am 05.11.2024 22:59
DeBeKa hat gerade den Beitrag P um 40% erhöht. Der Rest, auch Z, blieb gleich. 40%

Hat in diesem Thema absolut nichts verloren

Weiß auch Connor, er hatte es im falschen Thread gepostet. Müsste @unknown mal aufräumen bei Gelegenheit.
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: Radfahrender am 06.11.2024 07:08
@Saxum
Schön wäre es. Nachträglich, also nach dem Versicherungsbeginn, kann ein PKV-Risikozuschlag nur bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (in den ersten Versicherungsjahren) oder bei einem Tarifwechsel in einem Tarif mit einer Mehrleistung erhoben werden.
Bei mir wurde von der Barmenia nach den ersten unbequemen Rechnungen in alten Arztbriefen gesucht bis etwas gefunden wurde. Zack, Anzeigepflichtverletzung, 110% Aufschlag und bei 50% Beihilfe als Anwärter (Ex Soldat) jetzt Kosten von 705 € Euro mtl.
Ich bin in dieser Sache jetzt schon bald 2 Jahre auf meinen Gerichtstermin am warten da ich auf die Feststellung eines Beratungsmangels (Nicht Erwähnung der Teilnahme der Barmenia an der Öffnungsaktion) klage.
Ein Risikoaufschlag muss hierbei eigentlich, wie Umlauf schon sagt, durch eine Diagnose gemäß den eigenen Risikozuschlagskatlog der Versicherung und klar prozentual benannt sein.
Wie hoch war dein Risikoschlag vorher? Oder gab es keinen?
Titel: Antw:Frage zur Debeka PKV
Beitrag von: was_guckst_du am 07.11.2024 10:59
...selbständiges Denken ist in mancher Generation halt nicht mehr so angesagt und Viele stehen einfach auf dem Schlauch, wenn Google und Co auch nicht weiter wissen.. :D