Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Chrischpu am 04.11.2024 16:09

Titel: Anrechnung der Erfahrungsstufen nach der Bundeswehr
Beitrag von: Chrischpu am 04.11.2024 16:09
Hallo zusammen, in meiner Zeit bei der Bundeswehr bezog ich zum Schluss die Erfahrungsstufe 5. Nach meinem Ausscheiden habe ich eine 2. Ausbildung als Erzieher absolviert und arbeite nun im 5. Jahr. Nun habe ich die Möglichkeit nach zurück in den öffentlichen Dienst zu kommen. Würden dann meine Erfahrungsstufen angerechnet werden oder nicht?
Titel: Antw:Anrechnung der Erfahrungsstufen nach der Bundeswehr
Beitrag von: Casa am 04.11.2024 17:34
Zitat
Würden dann meine Erfahrungsstufen angerechnet werden oder nicht?

Nein, außer du warst Erzieher bei der Bundeswehr oder wirst verbeamtet.


Die Tätigkeit nach der Ausbildung als Erzieher und wenn du als Erzieher tätig warst, kann berücksichtigt werden. Das verhandelst du bestenfalls vor Unterschrift unter dem Vertrag.
Titel: Antw:Anrechnung der Erfahrungsstufen nach der Bundeswehr
Beitrag von: Chrischpu am 04.11.2024 18:24
Nein den Erzieher habe ich erst danach gemacht, beim Bund war ich Kampfpanzerinstuffz. Diesen Job gibt es aber bekanntlich ja nicht im öffentlichen zivilen Dienst.
Ich weiß nur das der Bundeswehrverband uns mal so etwas erzählt hatte. Aber naja das ne andere Geschichte...
Titel: Antw:Anrechnung der Erfahrungsstufen nach der Bundeswehr
Beitrag von: FearOfTheDuck am 04.11.2024 20:43
Sinniger wäre es - falls du im ÖD als Erzieher arbeiten möchtest - die Zeit als Erzieher anerkennen zu lassen.
Titel: Antw:Anrechnung der Erfahrungsstufen nach der Bundeswehr
Beitrag von: Johann am 05.11.2024 14:40
Deine Zeit als Erzieher kann dir anerkannt werden. Mit deiner einschlägigen Berufserfahrung solltest du auf jeden Fall in Stufe 3 kommen.