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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: IgorCvetkov am 04.11.2024 21:01

Titel: Urlaubstage bei Kündigung (nach TVöD-K)
Beitrag von: IgorCvetkov am 04.11.2024 21:01
Hallo ich würde gerne Wissen wie viele Urlaubstage mir bei Kündigung zustehen.
Ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger auf einer Intensivstation und das auf 33,3%-Basis im selben Betrieb seit etwas mehr als 6 Jahren und werde nach dem TVöD-K tariflich bezahlt.
Nun möchte ich zum Juni- bzw. Juli-Ende kündigen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich zum Juni-Ende kündige ich "nur" anteilig für das halbe Jahr einen Urlaub bekomme (Sprich; 30/2 x 33,3% ) und wenn ich zum Juli-Ende kündige einen Anspruch auf den ganzen Urlaub habe?
Titel: Antw:Urlaubstage bei Kündigung (nach TVöD-K)
Beitrag von: caireen am 05.11.2024 15:00
Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage bei 6 Tage-Woche bzw. 20 Tage bei 5-Tage-Woche) wird bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte nicht gekürzt.
Beim Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte wird der tarifliche Urlaub (30 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche) nur anteilmäßig gewährt.
Bei Teilzeit ist natürlich entsprechend die Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitstage je Woche
noch zu berücksichtigen.