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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: elbx am 05.11.2024 08:08

Titel: Stufe Besoldungsordnung A - zählen Jahre als Anwärter?
Beitrag von: elbx am 05.11.2024 08:08
Hallo,

ich habe eine einfache Frage, konnte dazu aber nichts finden. Wenn man drei Jahre duales Studium als BaW in Besoldungsgruppe AW9 verbringt und dann als BaP in A9 einsteigt, zählen dann die drei Jahre des Studiums als Erfahrung und man steigt direkt in Stufe 2 ein?
Titel: Antw:Stufe Besoldungsordnung A - zählen Jahre als Anwärter?
Beitrag von: Gewerbler am 05.11.2024 08:12
Ich würde sagen nein, weil die Jahre als Anwärter die Voraussetzung (Laufbahnbefähigung) sind, um überhaupt als BaP ernannt zu werden.
Titel: Antw:Stufe Besoldungsordnung A - zählen Jahre als Anwärter?
Beitrag von: NWB am 05.11.2024 10:33
Gib doch mal im Besoldungsrechner deines Landes A9 ein.
Da wirft er eine Stufe aus und das ist die Mindeststufe, in der du startest. In NRW ist es z.B. Stufe 3.
Titel: Antw:Stufe Besoldungsordnung A - zählen Jahre als Anwärter?
Beitrag von: Umlauf am 05.11.2024 10:52
Nein, Zeiten die für die Laufbahnbefähigung benötigt werden, können nicht anerkannt werden.
Titel: Antw:Stufe Besoldungsordnung A - zählen Jahre als Anwärter?
Beitrag von: bettelmusikant am 05.11.2024 11:14
Kann aus eigener Erfahrung auch oben gesagtes nur bestätigen: Nach dem Vorbereitungsdienst in AW A9 ohne Stufen startest du in A9 mit Stufe 1.