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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: fatyd am 05.11.2024 21:53

Titel: [BY] Entscheidung über QE-Aufstieg für einen Stelle zwischen zwei Beamten
Beitrag von: fatyd am 05.11.2024 21:53
Hallo Zusammen,

Ich hätte eine Frage, die mich derzeit beschäftigt. Ich beschreibe die Situation mal allgemein:

Beamter A und Beamter B arbeiten zusammen im mD einer Landesbehörde (BY), gleiche Abteilung. Beamter B wurde etwa ein Jahr früher verbeamtet. Beide beginnen gleichzeitig selbstständig ein nebenberufliches Bachelorstudium auf eigene Kosten. Beamter A wird in Regelstudienzeit fertig, Beamter B etwa 2 Monate später (außerhalb der RSZ). Die Noten sind bei beiden gut. Nun hat die Behörde aber nur eine gD-Stelle zur Verfügung, für die nur Beamter A und Beamter B zur Wahl stehen.

So weit, so gut.

Nun entscheidet sich der direkte Vorgesetzte von A und B (erst seit kurzem im Amt) dafür, den Beamten B auf die gD-Stelle zu setzen, Beamter A bleibt somit im mD. Für die Entscheidung werden dem Beamten A keine objektiven Gründe genannt, nur subjektive Meinungen. Zur Entscheidung wurden, laut Aussage des Vorgesetzten, weder durchgeführte Projekte, noch andere objektive und messbare Faktoren einbezogen - nicht mal die turnusmäßigen Beurteilungen von A und B.

Meine Frage: Kann ein Vorgesetzter eine so relevante Entscheidung tatsächlich ausschließlich aufgrund subjektiver und willkürlich gewählter Faktoren entscheiden? Gibt es kein standardisiertes Vorgehen, um so eine Entscheidung fair und nachvollziehbar zu machen? Und wenn das tatsächlich so möglich ist: Hat Beamter B eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Danke euch allen fürs Lesen, über Meinungen oder Erfahrungen dazu würd ich mich freuen 😊
Titel: Antw:[BY] Entscheidung über QE-Aufstieg für einen Stelle zwischen zwei Beamten
Beitrag von: Nao am 11.11.2024 16:15
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPVG-75

Das ist aus meiner Sicht ein Tatbestand, bei dem der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Ich würde mich also an den Personalrat wenden.

Sollte es sich zudem um eine höherwertigesamt handeln, käme sicher auch eine Konkurrentenklage in Frage. Ob man sich das beim eigenen Dienstherrn antuen mag, lass ich mal offen.

Titel: Antw:[BY] Entscheidung über QE-Aufstieg für einen Stelle zwischen zwei Beamten
Beitrag von: fatyd am 13.11.2024 19:28
Vielen Dank für deine Antwort  :) Über deinen Punkt mit der Konkurrentenklage bin ich zum „Prinzip der Bestenauslese“ gekommen, das ja recht gut beschreibt, wie so eine Entscheidung zu treffen ist. Eine Klage wäre natürlich das Letzte was ich will, mir ging es vorrangig darum, dass ich im Gespräch mit meinem Vorgesetzten wenigstens die Grundlage nennen kann, warum das Vorgehen so nicht in Ordnung ist.
Und als Quereinsteiger im Beamtenbereich fällt es mir nicht so leicht, diese Infos selbst zusammenzutragen.
Danke, du hast mir damit sehr geholfen!  :)