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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: koch3399 am 06.11.2024 14:44
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Hallo,
ich war in dem letzten Beurteilungszeitraum (2 Jahre) genau zu 50% im Rahmen einer Abordnung bei einem Ministerium tätig. Meine Behörde gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums. Im Rahmen meines Berichterstattergesprächs wurde mir nun mitgeteilt, dass die Benotung dieser Beurteilung lediglich eine externe Leistungseinschätzung sein, heranzuziehen sei aber nicht bindend sein. Wie muss das Verhältnis zwischen diesen Noten sein ? Muss da ein Einvernehmen gefunden werden? Viele Grüße
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Du suchst nach dem Wort Beurteilungsbeitrag.
Lies Dir die AVV zur BLV durch. Eine weitere Betrachtung findest Du hier (https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/avvblv48.htm).
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Der Beurteilungsbeitrag des Ministeriums ist nicht bindend, muss aber angemessen berücksichtigt werden. Praktisch bedeutet das: Einw gravierende Abweichung muss gut begründet werden.