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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: adaa am 06.11.2024 17:49

Titel: Vorhandwerkerzulage
Beitrag von: adaa am 06.11.2024 17:49
Hallo zusammen,

die Vertretung vom Vorhandwerker erhält erst eine Vorhandwerkerzulage, wenn dieser mindest zwei Wochen im Urlaub ist. Dazu haben wir eine Grundlage gefunden, die aber schon vermutlich veraltet ist.
Der TVöD sagt, dass man für eine Zulage mindest einen Monat die Tätigkeit ausführen muss.
Bei Haufe habe ich nachgelesen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man auch nach 3 Tagen die Zulage erhalten.
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.

Kann hier jemand behilflich sein? 
Titel: Antw:Vorhandwerkerzulage
Beitrag von: Casa am 06.11.2024 19:44
Zitat
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.

Wollt ihr die Zulage zahlen? Wollt ihr die Zulage nicht zahlen? Könnt ihr die Zulage nicht zahlen und was ist der Grund dafür?
Titel: Antw:Vorhandwerkerzulage
Beitrag von: 2strong am 07.11.2024 00:16
@adaa
Um welches Bundesland geht es? Was Du erwähnst, klingt nach TVöD NRW.
Titel: Antw:Vorhandwerkerzulage
Beitrag von: adaa am 07.11.2024 14:11
Ja wir wollen die Zulage bezahlen aber wir wollen auch hier richtig vorgehen.
Wir sind im Baden-Württemberg.

Danke!
Titel: Antw:Vorhandwerkerzulage
Beitrag von: m3mn0ch am 22.11.2024 08:44
Hoffe hiermit helfen zu können:

Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben bereits nach
mehr als zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen der Übertragung Anspruch
auf eine persönliche Zulage gem. § 18 II TVÜ i. V. m. § 14 III TVöD.

Solche Mitarbeiter, die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben
diesen Anspruch gem. § 14 I, III TVöD erst, wenn die höherwertigen Tätigkeiten
mind. einen Monat übertragen wurden.
Titel: Antw:Vorhandwerkerzulage
Beitrag von: jessica10189 am 17.01.2025 03:17
Falls die bestehenden Regelungen veraltet sind, könnte es sinnvoll sein, die internen Richtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. temple run 2 (https://templerun-2.io/)
Titel: Antw:Vorhandwerkerzulage
Beitrag von: blondie am 17.01.2025 07:06
Hoffe hiermit helfen zu können:

Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben bereits nach
mehr als zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen der Übertragung Anspruch
auf eine persönliche Zulage gem. § 18 II TVÜ i. V. m. § 14 III TVöD.

Solche Mitarbeiter, die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben
diesen Anspruch gem. § 14 I, III TVöD erst, wenn die höherwertigen Tätigkeiten
mind. einen Monat übertragen wurden.

Genau so ist es auch im TV-L, nur da war es 1 Jahr später.