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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: monnschischi am 07.11.2024 00:10

Titel: Wartezeit Kündigungsschutz nur bei einer Anstellung oder gilt die für mehrere
Beitrag von: monnschischi am 07.11.2024 00:10
Hallo,

meine Frau war bei einer Behörde dieses Jahr für vier Monate angestellt. Es handelte sich um zwei kurze befristete Beschäftigungen hintereinander in zwei verschiedenen Bereichen je ohne Probezeit.

Jetzt arbeitet sie wieder dort wieder in einer befristeten Anstellung. Dieses Mal unbefristet und mit Probezeit.

Nun wurde sie aber in der Probezeit gekündigt. Zum Kündigungsende hat sie dann sieben Monate voll.

Sie ist schwerbehindert, was der AG weiß. Greift nun der erweiterte Kündigungsschutz nach sechs Monaten oder nicht, weil immer nur die aktuelle Anstellung zählt?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Wartezeit Kündigungsschutz nur bei einer Anstellung oder gilt die für mehrere
Beitrag von: clarion am 07.11.2024 07:25
Gab es Unterbrechungen bei den Arbeitsverhältnissen? Ich würde der Kündigung widersprechen und umgehend einen Anwalt mit arbeitsrechtlichen Schwerpunkt aufsuchen. Ich vermute, dass die Kündigung unwirksam sein könnte.
Titel: Antw:Wartezeit Kündigungsschutz nur bei einer Anstellung oder gilt die für mehrere
Beitrag von: Thomber am 07.11.2024 07:32
Nach 6 Monaten dürfte sie dem üblichen Kündigungsschutz unterliegen, wie alle anderen auch.
Titel: Antw:Wartezeit Kündigungsschutz nur bei einer Anstellung oder gilt die für mehrere
Beitrag von: monnschischi am 07.11.2024 08:12
Ja, es gab eine Unterbrechung zwischen den ersten beiden, die nahtlos hintereinander folgten und der aktuellen.