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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: r00k am 09.11.2024 08:41

Titel: [NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: r00k am 09.11.2024 08:41
Hallo zusammen,
ich würde gerne einen Sachverhalt zu meiner Person bei einem Landkreis in Niedersachsen teilen:

Ich habe mich auf eine intern ausgeschriebene Position mit Führungsverantwortung beworben. In der Stellenausschreibung stand, dass Führungserfahrungen wünschenswert sind. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist habe ich erfahren, dass ich der einzige Bewerber bin. Nach einigen Wochen hat sich die Personalabteilung dazu entschieden, die Stelle zusätzlich extern auszuschreiben, um die Bewerberanzahl zu erhöhen. Meine Bewerbung solle dabei natürlich weiterhin Berücksichtigung finden. Die Stellenausschreibung wurde angepasst, sodass Führungserfahrung nunmehr vorausgesetzt wird. Ich habe bereits die Anforderungen der internen Ausschreibung erfüllt, da ich bereits seit mehreren Jahren stv. Leiter einer OE bin und Führungskräfte-Seminare besucht habe.

Dazu kommt noch, dass in einem parallel laufenden Ausschreibungsverfahren einer weiteren Führungsposition eine Mitarbeiterin eingestellt wurde, die noch weniger Führungserfahrung nachweisen kann. Diese Stelle wurde auch nur intern ausgeschrieben... Gleichstellung?

Ist das Vorgehen der Personalabteilung rechtens? Hat jemand ähnliches erfahren?



Titel: Antw:Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: Amtsschimmel99 am 09.11.2024 12:55
Man drückt sich doch ganz offensichtlich, Dir mitzuteilen, dass man Dich nicht haben möchte. Sonst hätte man dich eingestellt und fertig. Statt Absage hält man Dich warm für den Fall, dass sich wirklich niemand findet.
Titel: Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: r00k am 09.11.2024 23:09
Das ist mir klar. Es geht mir um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens.
Titel: Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: Organisator am 11.11.2024 09:44
Das ist rechtmäßig. Auch wenn es nur ein Bewerber ist besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung, wenn man nicht geeignet ist. Eleganter wäre jedoch eine Absage gewesen und ein neues Besetzungsverfahren.
Titel: Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: r00k am 11.11.2024 12:47
Ich bin ja aber geeignet, da ich dem Anforderungsprofil entspreche.
Titel: Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: Organisator am 11.11.2024 14:47
Ich bin ja aber geeignet, da ich dem Anforderungsprofil entspreche.

Nein, damit entsprichst du nur den Mindestanforderungen. Auch dann kann ein Arbeitgeber dich nicht als geeignet bewerten.
Titel: Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: Gruenhorn am 11.11.2024 15:36
Aber wünschenswert ist doch kein konstitutives Merkmal. Wünschenswert ist im wesentlichen egal.
Titel: Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
Beitrag von: Goldene Vier am 11.11.2024 17:14
Vielleicht ist hier was hilfreiches dabei:

https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/a5610f0e-671b-4d48-a222-1b62548a3cf4/Auswahlverfahren%2520bei%2520Bef%C3%B6rderungen.pdf