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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: St3f4n am 09.11.2024 21:09

Titel: Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: St3f4n am 09.11.2024 21:09
Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: 2strong am 10.11.2024 00:04
Hier kommt es auf die konkrete Vereinbarung an. Sofern feste Beträge vereinbart wurden, bleiben diese von Besoldungserhöhungen grundsätzlich unberührt.
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: uniprof am 11.11.2024 09:22
Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?

Bei mir wurden die W-Leistungsbezüge um 4.76% erhöht, die unbefristet gewährt wurden. Die befristeten jedoch nicht, wie erwartet.
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: Physiker am 11.11.2024 23:46
Meine unbefristet gewährten Berufungs-Leistungsbezüge nehmen an der Anpassung teil. Das hatte ich so mir auch explizit zusagen lassen, da in meinem Bundesland das eine Kann-Bestimmung ist (Paragraph 3(4) BayHLeistBV).

Edit: Sorry, habe erst zu spät gesehen, dass das hier ein länderspezifisches Forum ist. Mea culpa.
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: sophia2005 am 16.11.2024 17:06
Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit Flappy Bird (https://flappybirdgame.io) den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?
Für die Besoldungsordnung W gibt es derzeit keine allgemeine Erhöhung der Leistungsbezüge wie bei C und H. Während die Zuschüsse dort angepasst werden, bleiben die Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W unverändert, was viele beunruhigen könnte.
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: uniprof am 19.11.2024 09:27
Hallo Zusammen,

es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit Flappy Bird (https://flappybirdgame.io) den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?

Ist das so? Versteht das jemand?
Für die Besoldungsordnung W gibt es derzeit keine allgemeine Erhöhung der Leistungsbezüge wie bei C und H. Während die Zuschüsse dort angepasst werden, bleiben die Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W unverändert, was viele beunruhigen könnte.

Das ist so nicht ganz richtig. Meine Leistungsbezüge, die unbefristet gewährt werden und auch an regelmäßigen Gehaltserhöhungen teilnehmen (gemäß vertraglicher Vereinbarung mit Rektor), wurden in 11/24 um 4.76% erhöht. Das war auch so im Gesetz vorgesehen.
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: St3f4n am 23.11.2024 16:03
Danke für die vielen Antworten! Offenbar sind die 4,76% der Usus, auch wenn ich das aus dem Gesetzestext nicht wirklich so entnehmen kann.
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: St3f4n am 25.11.2024 08:18
Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig? 
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: uniprof am 26.11.2024 17:03
Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig?

Ja, aber nur bei (unbefristeten) Zulagen, für die festgelegt wurde, dass diese an regelmäßigen Gehaltsanpassungen teilnehmen. Das muss vertraglich so vereinbart worden sein.
Titel: Antw:Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
Beitrag von: hydrou am 17.12.2024 15:46
Kann ich so bestätigen:
- Erhöhung für unbefristete Zulagen, z.B. besondere Leistungszulagen aufgrund beruflicher Vorerfahrungen oder später beantragte, länger als fünf Jahre gewährte besondere Leistungszulagen
- keine Erhöhung für befristete Zulagen, z.B. Umwandlung von Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung als Leistungszulage oder Funktionszulage oder neu beantragte besondere Leistungszulage innerhalb der ersten fünf Jahre ab Gewährung

Beispielhaft: https://www.fh-muenster.de/hochschule/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/ab.php?id=934&year=2013

§2 Abs. 2 (...) Der Stufenwert nimmt an den Besoldungsanpassungen teil.

§2 Abs. 3: (...) Unbefristet gewährte besondere Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.