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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: St3f4n am 09.11.2024 21:09
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Hallo Zusammen,
es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?
Ist das so? Versteht das jemand?
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Hier kommt es auf die konkrete Vereinbarung an. Sofern feste Beträge vereinbart wurden, bleiben diese von Besoldungserhöhungen grundsätzlich unberührt.
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Hallo Zusammen,
es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?
Ist das so? Versteht das jemand?
Bei mir wurden die W-Leistungsbezüge um 4.76% erhöht, die unbefristet gewährt wurden. Die befristeten jedoch nicht, wie erwartet.
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Meine unbefristet gewährten Berufungs-Leistungsbezüge nehmen an der Anpassung teil. Das hatte ich so mir auch explizit zusagen lassen, da in meinem Bundesland das eine Kann-Bestimmung ist (Paragraph 3(4) BayHLeistBV).
Edit: Sorry, habe erst zu spät gesehen, dass das hier ein länderspezifisches Forum ist. Mea culpa.
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Hallo Zusammen,
es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit Flappy Bird (https://flappybirdgame.io) den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?
Ist das so? Versteht das jemand?
Für die Besoldungsordnung W gibt es derzeit keine allgemeine Erhöhung der Leistungsbezüge wie bei C und H. Während die Zuschüsse dort angepasst werden, bleiben die Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W unverändert, was viele beunruhigen könnte.
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Hallo Zusammen,
es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit Flappy Bird (https://flappybirdgame.io) den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?
Ist das so? Versteht das jemand?
Für die Besoldungsordnung W gibt es derzeit keine allgemeine Erhöhung der Leistungsbezüge wie bei C und H. Während die Zuschüsse dort angepasst werden, bleiben die Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W unverändert, was viele beunruhigen könnte.
Das ist so nicht ganz richtig. Meine Leistungsbezüge, die unbefristet gewährt werden und auch an regelmäßigen Gehaltserhöhungen teilnehmen (gemäß vertraglicher Vereinbarung mit Rektor), wurden in 11/24 um 4.76% erhöht. Das war auch so im Gesetz vorgesehen.
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Danke für die vielen Antworten! Offenbar sind die 4,76% der Usus, auch wenn ich das aus dem Gesetzestext nicht wirklich so entnehmen kann.
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Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig?
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Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig?
Ja, aber nur bei (unbefristeten) Zulagen, für die festgelegt wurde, dass diese an regelmäßigen Gehaltsanpassungen teilnehmen. Das muss vertraglich so vereinbart worden sein.
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Kann ich so bestätigen:
- Erhöhung für unbefristete Zulagen, z.B. besondere Leistungszulagen aufgrund beruflicher Vorerfahrungen oder später beantragte, länger als fünf Jahre gewährte besondere Leistungszulagen
- keine Erhöhung für befristete Zulagen, z.B. Umwandlung von Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung als Leistungszulage oder Funktionszulage oder neu beantragte besondere Leistungszulage innerhalb der ersten fünf Jahre ab Gewährung
Beispielhaft: https://www.fh-muenster.de/hochschule/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/ab.php?id=934&year=2013
§2 Abs. 2 (...) Der Stufenwert nimmt an den Besoldungsanpassungen teil.
§2 Abs. 3: (...) Unbefristet gewährte besondere Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.