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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Tigerente am 10.11.2024 06:37

Titel: Interne Bewerbung
Beitrag von: Tigerente am 10.11.2024 06:37
Hallo zusammen!

Vielleicht kennt Sich hier jemand damit aus und kann mir hierbei kurz weiterhelfen.
Aktuell befinde ich mich in e8 Stufe 3.
Nun gab es intern eine Stelle worauf ich mich beworben habe.
Die Stelle würde mit e11 bezahlt werden.

Nun bin ich mir nicht sicher ob einen neuen Vertrag bekommen (da es eine neue Stelle ist) oder es als Höhergruppierung angesehen wird?
Bei einem neuen Vertrag würde ich wahrscheinlich in Stufe 1 beginnen.
Bei einer Höhergruppierung allerdings in Stufe 2.

Das selbe Thema mit Probezeit. Wie würde sich es hier verhalten?


Dankeschön!

LG

Tigerente
Titel: Antw:Interne Bewerbung
Beitrag von: clarion am 10.11.2024 07:03
Beim selben Arbeitgeber ist es eine Höhergruppierung.
Titel: Antw:Interne Bewerbung
Beitrag von: cyrix42 am 10.11.2024 08:32
Du würdest bei Übertragung der neuen Tätigkeiten einen Änderungsvertrag erhalten/ unterschreiben, da eine Änderung der Eingruppierung eben eine Vertragsänderung darstellt.

Nichtdestotrotz: Wenn dies im laufenden Arbeitsverhältnis geschieht, und du nicht zuvor das bisherige durch Kündigung o.Ä. beendest (verbleibender Urlaub ausgezahlt wird, ...), dann liegt kein neues Arbeitsverhältnis vor und du wirst gemäß §17 TV-L aus der EG 8/3 in die EG 11/2 höhergruppiert.

Besteht das bisherige Arbeitsverhältnis fort, kann auch keine neue Probezeit vereinbart werden. Jedoch könnte man dir zuerst einmal die Aufgaben nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend übertragen. Dann könnte man nach einer gewissen Zeit entscheiden, ob man dir dauerhaft diese Aufgaben gibt, oder du wieder solche der EG 8 erhältst. (Während der Zeit der vorübergehenden Übertragung würdest du auch noch nicht höhergruppiert werden, sondern formal in der EG 8 bleiben und eine Zulage bis zur EG 11/2 erhalten. Die Höhergruppierung würde erst mit der dauerhaften Übertragung der neuen Tätigkeiten erfolgen, also auch dann erst die Stufenlaufzeit in der EG 11/2 zu laufen beginnen.)