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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Zelda am 10.11.2024 21:33
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Hallo,
Ich bin Gemeindearbeiter mit abgeschlossener Lehre als Kfz-Mechaniker,da wollte ich mal fragen ob meine Eingruppierung in die E2 richtig ist????
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Ja, wenn du eg2 Tätigkeiten machst (was ich eher bezweifle).
Deine Ausbildung ist zunächst irrelevant, es zählt alleinig die auszuübende Tätigkeit.
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Was zu der Frage führt: Was sind denn deine Aufgaben?
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Was wären denn Tätigkeiten für die E2???
Grünpflege, Hausmeisterarbeiten,Bauarbeiten(Mauern,Pflastern usw...)Reparaturarbeiten/Wartung unserer Werkzeuge und Maschinen usw....
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Aus der Entgeltordnung:
"
Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.
1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. 2Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind."
Grob und auf den 1. Blick würde ich darunter auch nur je nach Ausgestaltung die Grünpflege und einfache Wartung sehen;
Bauarbeiten, Hausmeisterarbeiten, Reparaturen eher über die EG 3 hinaus.
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Sehe ich auch so. Alle Arbeitsvorgänge, die man nach einer Einweisung von 1-2h vollumfänglich ausüben kann, spielen nach meinem Verständnis in der eg2 Liga.
Und da ist Grünpflege nur dann eg2, wenn jemand einem entsprechend jedesmal erklärt was Unkraut ist und was Rasen.