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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: misch am 11.11.2024 12:18

Titel: Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: misch am 11.11.2024 12:18
Sollte Merz mit seinem Wunsch nach Neuwahlen am 19.1. durchkommen, wurde in der Kommune schon kommuniziert, dass sämtliche Urlaube ab Mitte Dezember bis Mitte Januar storniert werden können. Darf der Arbeitgeber das?
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: Susa am 11.11.2024 12:35
Ist doch kein Papier da für die Wahlen. ;D
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: Thomber am 11.11.2024 12:37
Ja, der AG darf das.  Hast Du vorher einen Urlaub gebucht, darf der AG auch die Stornogebühren bezahlen.


Papier....   ;D    Nee, das war nur dummes Geschwätz - Papier ist da bzw. wird da sein.  Wo ein Wille ist, ist auch Papier.
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: Susa am 11.11.2024 12:42
In einem besonderen betrieblichen Notfall, wenn kein anderer Ausweg erkennbar ist, dürfte jedoch der Arbeitnehmer ausnahmsweise aufgrund der Treuepflicht gehalten sein, einer vom Arbeitgeber begehrten Rückgängigmachung des Urlaubs zu entsprechen. Etwaige bereits getätigte Aufwendungen – auch für die Familie – für den Urlaub sind zu ersetzen, auch etwaige Mehrkosten, die für den gleichen Urlaub zu einem späteren Termin anfallen.



Ich glaube schon das Papier ein "kleines" Problem darstellt. Wir haben nämlich fast keins mehr und wurden angehalten sehr sparsam damit umzugehen, da zur Zeit (seit ca. halben Jahr) Lieferschwierigkeiten bestünden. NRW-Justiz. ;D
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: OrganisationsGuy am 11.11.2024 13:06
Als AG sollte man sich mal Gedanken machen ob man dann den Urlaub stornieren lässt mit allen einhergehenden Folgekosten oder ob man dann nicht doch einfach einen anderen Bürger aus der Kommune verpflichtet.
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: BAT am 11.11.2024 13:55
Ich wüsste noch keine Wahl, bei der für alle der Urlaub storniert wurde. Im Gegenteil - ich habe fast regelmäßig Urlaub und bin im Auslande.
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: MoinMoin am 11.11.2024 16:40
Als AG sollte man sich mal Gedanken machen ob man dann den Urlaub stornieren lässt mit allen einhergehenden Folgekosten oder ob man dann nicht doch einfach einen anderen Bürger aus der Kommune verpflichtet.
Ich denke es geht nicht um die Arbeit am Wahltag, sondern die vorbereitenden Dinge, wie Briefwahlunterlagen eintüten  etc. und da kann man doch keine Bürger einziehen, oder?
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: KlammeKassen am 12.11.2024 20:20
Ich wüsste noch keine Wahl, bei der für alle der Urlaub storniert wurde. Im Gegenteil - ich habe fast regelmäßig Urlaub und bin im Auslande.

Es sei denn, du schnappst dir noch den anderen Job  ;)
Titel: Antw:Stornierung bereits genehmigter Weihnachtsurlaub wegen Neuwahlen
Beitrag von: BAT am 13.11.2024 09:04
Nee, dann besser mit Auflösungsvertrag erst zum 28.02. und neuem AG ab 01,.03.  ;)

Als Wahlhelfer - evtl. auch Hauptamtliche - werden bei uns vornehmlich Personen mit Kindern verpflichtet, da die Wahlen im Regelfall außerhalb der Ferien stattfinden. Ist aber bei den Parteiarbeiten auch nicht viel anders.

@MoinMoin: Natürlich darf man für die vorbereitenden Tätigkeiten keinem Bürger übertragen, das ist ja reine Verwaltungstätigkeit.