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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: burnoutWerner am 11.11.2024 23:40
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Beispiel:
Krankmeldung im Urlaub für 3 Wochen.
Also ich hab ca 3 Wochen Urlaub und bin dann 3 Wochen krank.
Was hält ihr davon im allgemeinen?
Wen muss man Bescheid geben? Nur Personalamt oder auch meine Abteilung?
Wird der Urlaub dann aufs nächste Jahr katapultiert? Oder verfällt es?
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Im Allgemeinen meldet man sich dann ganz normal krank, wie sonst auch. Wichtig ist halt, ab dem ersten Tag eine AU vorzulegen, damit der Urlaub wieder gutgeschrieben wird. Ansonsten verfällt er halt...
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Du kannst den "rückerstatteten" Urlaub dann im restlichen Jahr nehmen oder wenn es aus dienstlichen Gründen nicht (mehr) geht normalerweise per Antrag aufs nächste Jahr überschreiben lassen.
Einen kleinen Teil Urlaubstage kann man oftmals eh mitnehmen.
Allerdings wenn Du die 3 Wochen tatsächlich mit ins neue Jahr nimmst, solltest Du normalerweise eine längere Einbringungszeit (nicht bis Ende März/April) dafür bekommen. Allerdings auch nicht zu lange.
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Beispiel:
Krankmeldung im Urlaub für 3 Wochen.
Also ich hab ca 3 Wochen Urlaub und bin dann 3 Wochen krank.
Was hält ihr davon im allgemeinen?
Wen muss man Bescheid geben? Nur Personalamt oder auch meine Abteilung?
Wird der Urlaub dann aufs nächste Jahr katapultiert? Oder verfällt es?
Krank musst du melden, wo zuständig ist. Dann ballert auch der Urlaub im nächsten Jahr.
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Die AU wird ja jetzt automatisch dem Arbeitgeber zugeschickt. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, wo man mitteilen würde, wenn man krank ist. Sag ich es meinen Vorgesetzten oder reicht eine Meldung in der Verwaltung/Personalamt.
Ich bin ewieso weg, ob Urlaub oder krank.
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Die AU wird ja jetzt automatisch dem Arbeitgeber zugeschickt. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, wo man mitteilen würde, wenn man krank ist. Sag ich es meinen Vorgesetzten oder reicht eine Meldung in der Verwaltung/Personalamt.
Ich bin ewieso weg, ob Urlaub oder krank.
Da wo du dich auch sonst krankmelden würdest!
Ob Krank im Urlaub oder nicht, der Meldeweg ist derselbe, kommt also auf eure DV an.
Entscheidender Unterschied: Du musst eine AU Bescheinigung ab dem ersten Tag vorlegen.
Sonst bekommst du nicht den Urlaubstag gutgeschrieben.
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Die AU wird ja jetzt automatisch dem Arbeitgeber zugeschickt. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, wo man mitteilen würde, wenn man krank ist. Sag ich es meinen Vorgesetzten oder reicht eine Meldung in der Verwaltung/Personalamt.
Ich bin ewieso weg, ob Urlaub oder krank.
Ich weis nicht, inwieweit es bei euch eine Vorgabe gibt, wie sich krank zu melden ist. Bei uns z.B. ist festgelegt, dass man sich telefonisch melden muss - kein WhatsApp... keine E-Mail.
Wenn es durchaus keine festen Regelungen gibt, dann würde ich durchaus die Option aufgreifen und die Mitteilung per E-Mail übersenden. So sehen beide Stellen, dass auch der andere informiert wurde. Ich persönlich würde aber immer an erster Stelle versuchen, inwieweit ich telefonisch jemanden erreiche - da sollte man keine Angst haben, dass man gefragt wird... was man hat --> keine Auskunftspflicht.
Falls bedenken besteht, dass ggf. z.B. in deinem Fall gesagt wird, dass der Urlaub verfällt, weil man sich nicht ordnungsgemäß krank gemeldet hat, so würde ich nach dem Telefonat eine E-Mail hinterherschicken. Sollte Seitens vom AG noch eine Papier AU ausgestellt werden, so kann diese ja auch nochmal vorgelegt werden.
Die AU wird zwar elektronisch durchaus übersendet, jedoch braucht der AG jegliche Informationen, um den Abruf bei der Krankenkasse vornehmen zu können.
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Urlaub verfällt halt nicht, wenn man für die Urlaubstage eine AU Bescheinigung vorlegen kann.
Egal wann man sie vorlegt.
Und das dämliche bei telefonischer AU Meldung ist, dass man damit nix in der Hand hat, was man vorlegen kann, wenn der Angerufene deinen Anruf vergessen hat.
Also Anrufen und Email nachlegen ist da immer das mittel der Wahl, wenn man sorgen hat.