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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: gerzeb am 13.11.2024 08:08
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Guten Morgen zusammen,
die Komba hat nun den Musterwiderspruch für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt. Im Anhang beigefügt bzw. auch unter https://www.komba-koeln.de/ zu finden!
Viele Grüße
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Ich habe bei einer Stadtverwaltung in NRW gearbeitet und bin seit 01.05.2024 in Pension. Für die Zeit ab 01.05.2024 erhalte ich Bescheide, Bezügemitteilungen und Überweisungen ausschließlich von den Rheinischen Versorgungskassen in Köln.
Der Bescheid der Rheinischen Versorgungskassen über die Festsetzung der mir zustehenden Versorgungsbezüge enthält folgenden Text:
"In Vertretung des Bürgermeisters der Stadt XY ergeht durch die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) folgender Bescheid...".
- Den Widerspruch gegen meine Besoldung (bis einschließlich 30.04.2024) werde ich an das Personalamt der Stadtverwaltung adressieren.
- An wen muss ich den Widerspruch hinsichtlich der Versorgungsbezüge (ab 01.05.2024) adressieren? Stadtverwaltung oder Rheinische Versorgungskassen?
...wären dann im Fall der Fälle einer Klage ggfls. die Rheinischen Versorgungskassen Klagegegner? :-\
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Hier finden sich die Musterwidersprüche vom Deutschen Richterbund NRW
https://www.drb-nrw.de/positionen-und-leistungen/formulare