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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Verwaltungsmanagerin am 13.11.2024 14:12

Titel: Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Verwaltungsmanagerin am 13.11.2024 14:12
Hallo zusammen,

heute kam wieder die Frage auf, ob Überstunden im Schulsekretariat verfallen. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass sie nicht verfallen. Urlaub muss ja bis Ende März des Folgejahres genommen werden.

Hat hier jemand eine Antwort parat und wenn sie verfallen sollten, wo finden wir das im TV L.

Viele Grüße
Petra
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 13.11.2024 14:15
Du  meinst mit Überstunden vom AG angeordnete Mehrarbeit?
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Verwaltungsmanagerin am 13.11.2024 14:18
Genau; wir haben zu wenig Verwaltungsstunden im Sekretariat und müssen jedoch die Arbeit termingerecht erledigen.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 13.11.2024 14:25
Das dürfte regelmäßig über eine Dienst-/Betriebsvereinbarung geregelt sein. Schau mal unter §  Abs.  TVL.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 13.11.2024 14:38
Dann bekommt ihr also auch die Zeitzuschläge, sehr löblich.

Zum findest du einen Hinweis in §7
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich
festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden.


Das heißt ihr gleicht nicht aus, sondern erhaltet dann den Zuschalg von 15%/30%
(§8) 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je
Stunde
a) für Überstunden
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v.H.,
- in den Entgeltgruppen 10 bis 15 15 v.H.,

Ihr bekommt sie offensichtlich nicht ausgezahlt, also habt ihr nach §10 ein Zeitkonto ? (sie §8):
4Auf Wunsch der Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und
die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt (faktorisiert) und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche.



und entscheidet welche Zeiten darauf gebucht werden?:
) 1Auf das Arbeitszeitkonto können Zeiten, die bei Anwendung des nach § 6 Absatz 2 festgelegten Zeitraums als Zeitguthaben oder als Zeitschuld bestehen bleiben, nicht durch Freizeit ausgeglichene Zeiten nach § 8 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 4 sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge nach § 8 Absatz 1 Satz 4 gebucht
werden. 2Weitere Kontingente (zum Beispiel Rufbereitschafts-/Bereitschaftsdienstentgelte) können durch Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Buchung freigegeben werden. 3Die/Der Beschäftigte entscheidet für einen in der Betriebs-
/Dienstvereinbarung festgelegten Zeitraum,
welche der in Satz 1 beziehungsweise Satz 2 genannten Zeiten auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden.





Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Verwaltungsmanagerin am 13.11.2024 14:47
Wir bekommen leider keine Zeitzuschläge gezahlt. Wir haben ein Arbeitszeitkonto in Form einer Excel-Liste, das wir selbständig führen und am Monatsende vom Schulleiter abzeichnen lassen. Bisher ist es so, dass wir dann in den Ferien unseren Urlaub und diese Überstunden nehmen. Allerdings steigen die Überstunden regelmäßig wieder an, wenn Schulzeit ist. Somit kommen wir nie auf "0" bzw. soviel Ferientage gibt es gar nicht, um diese Stunden komplett in Freizeit auszugleichen.

Es hat auch nie einer der Regierungen oder das Landesamt für Schule sich nach den Stunden erkundigt und uns mitgeteilt, dass wir hier Zuschläge erhalten müssten (die Regierungen bzw. das Landesamt für Schule ist für unsere Personalangelegenheiten zuständig).
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Organisator am 13.11.2024 16:36
Wir bekommen leider keine Zeitzuschläge gezahlt. Wir haben ein Arbeitszeitkonto in Form einer Excel-Liste, das wir selbständig führen und am Monatsende vom Schulleiter abzeichnen lassen. Bisher ist es so, dass wir dann in den Ferien unseren Urlaub und diese Überstunden nehmen. Allerdings steigen die Überstunden regelmäßig wieder an, wenn Schulzeit ist. Somit kommen wir nie auf "0" bzw. soviel Ferientage gibt es gar nicht, um diese Stunden komplett in Freizeit auszugleichen.

Es hat auch nie einer der Regierungen oder das Landesamt für Schule sich nach den Stunden erkundigt und uns mitgeteilt, dass wir hier Zuschläge erhalten müssten (die Regierungen bzw. das Landesamt für Schule ist für unsere Personalangelegenheiten zuständig).

Ist es bei Verwaltungspersonal an Schulen nicht üblich, außerhalb der Ferienzeiten eine erhöhte Arbeitszeit zu haben, dafür in den Ferien frei?
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 13.11.2024 18:41
Wir bekommen leider keine Zeitzuschläge gezahlt. Wir haben ein Arbeitszeitkonto in Form einer Excel-Liste, das wir selbständig führen und am Monatsende vom Schulleiter abzeichnen lassen. Bisher ist es so, dass wir dann in den Ferien unseren Urlaub und diese Überstunden nehmen. Allerdings steigen die Überstunden regelmäßig wieder an, wenn Schulzeit ist. Somit kommen wir nie auf "0" bzw. soviel Ferientage gibt es gar nicht, um diese Stunden komplett in Freizeit auszugleichen.

Es hat auch nie einer der Regierungen oder das Landesamt für Schule sich nach den Stunden erkundigt und uns mitgeteilt, dass wir hier Zuschläge erhalten müssten (die Regierungen bzw. das Landesamt für Schule ist für unsere Personalangelegenheiten zuständig).
Nun, dann sind es kein Überstunden im tariflichen Sinne.

Sondern ihr fallt dann eher unter Absatz 10 vom §6
(10) 1In Verwaltungen und Betrieben, in denen auf Grund spezieller Aufgaben (zum
Beispiel Ausgrabungen, Expeditionen, Schifffahrt) oder saisonbedingt erheblich
verstärkte Tätigkeiten anfallen, kann für diese Tätigkeiten die regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verlängert werden. 2In diesem Fall muss durch Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Ende des Ausgleichszeitraums nach Absatz 2
Satz 1 ein entsprechender Zeitausgleich durchgeführt werden. 3Die Sätze 1 und
2 gelten nicht für Beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43.

Der Ausgleichszeitraum
"(2) 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen."

Also verfallen kann da nichts und der AG muss durch Verkürzung auch im Jahres mittel auf NULL bringen.
Auch müsste er da (wenn er sauber arbeiten würde) euch einen "Schichtplan" aufdrücken.
Also er müsste die von euch geforderten Mehrstunden rechnerisch aufs Jahr durch wenige Stunden ausgleichen.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Verwaltungsmanagerin am 14.11.2024 09:08
"Ist es bei Verwaltungspersonal an Schulen nicht üblich, außerhalb der Ferienzeiten eine erhöhte Arbeitszeit zu haben, dafür in den Ferien frei?"

Das stimmt. Nur leider gibt es nicht soviel Ferien, wie Stunden anfallen und außerhalb der Schulzeit dürfen wir nicht.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Verwaltungsmanagerin am 14.11.2024 09:11
"Also verfallen kann da nichts und der AG muss durch Verkürzung auch im Jahres mittel auf NULL bringen.
Auch müsste er da (wenn er sauber arbeiten würde) euch einen "Schichtplan" aufdrücken.
Also er müsste die von euch geforderten Mehrstunden rechnerisch aufs Jahr durch wenige Stunden ausgleichen."

Sehr gut, dass sie nicht verfallen. Die Schulleitung zeichnet ja auch immer monatlich die "Gutstunden" ab und hat somit Kenntnis davon.

Wenn man hier von einem Jahr spricht, ist dann das Kalenderjahr oder Schuljahr gemeint?
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Albeles am 14.11.2024 09:45
Wer sagt das ihr nicht außerhalb der Ferien dürft. Die SL oder das LA Schule?
Unser Sekretariat hat im TVÖD dasselbe Problem. Ab und an, muss die SL aber in den sauren Apfel beißen und frei geben. Man muss ja die Möglichkeit haben die Zeit abzufeiern, sonst schiebt man ja einen immer größeren Berg an Zeit Konto Plus vor sich her. Was bei uns auch nicht gewünscht ist.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Organisator am 14.11.2024 10:09
oder man zahlt die Überstunden aus.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 14.11.2024 10:49
"Also verfallen kann da nichts und der AG muss durch Verkürzung auch im Jahres mittel auf NULL bringen.
Auch müsste er da (wenn er sauber arbeiten würde) euch einen "Schichtplan" aufdrücken.
Also er müsste die von euch geforderten Mehrstunden rechnerisch aufs Jahr durch wenige Stunden ausgleichen."

Sehr gut, dass sie nicht verfallen. Die Schulleitung zeichnet ja auch immer monatlich die "Gutstunden" ab und hat somit Kenntnis davon.

Wenn man hier von einem Jahr spricht, ist dann das Kalenderjahr oder Schuljahr gemeint?
Eigentlich weder noch, sondern der Ausgleichszeitraum (Der vom AG definiert ist, kann also das Schuljahr inkl. Ferien sein) der tariflich genannt ist.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Casa am 14.11.2024 10:52
Zitat
Sondern ihr fallt dann eher unter Absatz 10 vom §6
(10) 1In Verwaltungen und Betrieben, in denen auf Grund spezieller Aufgaben (zum
Beispiel Ausgrabungen, Expeditionen, Schifffahrt) oder saisonbedingt erheblich
verstärkte Tätigkeiten anfallen, kann für diese Tätigkeiten die regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen verlängert werden. 2In diesem Fall muss durch Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Ende des Ausgleichszeitraums nach Absatz 2
Satz 1 ein entsprechender Zeitausgleich durchgeführt werden. 3Die Sätze 1 und
2 gelten nicht für Beschäftigte gemäß §§ 41 bis 43.
Der Ausgleichszeitraum
"(2) 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen."

§ 6 Abs. 10 TV-L halte ich nicht für einschlägig. Abgesehen davon wird dort eine Erhöhung der Arbeitszeit für nur 7 Tage geregelt.



Zitat
Wenn man hier von einem Jahr spricht, ist dann das Kalenderjahr oder Schuljahr gemeint?

Es sind damit 12 Monate gemeint. Auf die konkrete Lage der 12 Monate, also Jan-Dez oder Aug-Juli, kommt es dabei nicht an.


Zitat
oder man zahlt die Überstunden aus.

Das ist eine Möglichkeit.


Zitat
Hat hier jemand eine Antwort parat und wenn sie verfallen sollten, wo finden wir das im TV L.

Arbeitszeitguthaben unterliegt der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Darauf wäre zu achten.



Die Gutschrift der Überstundenzuschläge ab 2021 (!) wäre proaktiv einzufordern. Die Zuschläge für 2021 wären noch dieses Jahr gerichtlich geltend zu machen, damit sie nicht verjähren. Eine anwaltliche Beratung kann hier nicht schaden.


Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 14.11.2024 10:53
oder man zahlt die Überstunden aus.
Eben, wenn der AG mehr Stunden verplant (auf das Jahr gesehen) als er hat, dann muss er sie als Überstunden auszahlen oder mehr Personal einstellen.
Oder ein Langzeitkonto einrichten nach §10 Abs. 6
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 14.11.2024 10:54
§ 6 Abs. 10 TV-L halte ich nicht für einschlägig. Abgesehen davon wird dort eine Erhöhung der Arbeitszeit für nur 7 Tage geregelt.

Und wie / worüber wird das bei Saisonarbeiten sonst geregelt, als bei Freibäder etc.?

 da steht mE nur, dass in 7 Tage nur 60 h angeordnet werden kann, aber nicht das man nur 7 Tage eine Erhöhung machen darf. Also auch 7x 7 Wochen (tariflich)
Denn es geht dort doch auch um saisonbedingte Stundenverschiebung (und keine Saison ist 7 Tage lang)

oder glaubst du das eine Schifffahrt, Expedition nach 7 Tage beendet sein muss  ;D
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Casa am 14.11.2024 13:00
Zitat
Und wie / worüber wird das bei Saisonarbeiten sonst geregelt, als bei Freibäder etc.?

 da steht mE nur, dass in 7 Tage nur 60 h angeordnet werden kann, aber nicht das man nur 7 Tage eine Erhöhung machen darf. Also auch 7x 7 Wochen (tariflich)
Denn es geht dort doch auch um saisonbedingte Stundenverschiebung (und keine Saison ist 7 Tage lang)

oder glaubst du das eine Schifffahrt, Expedition nach 7 Tage beendet sein muss  ;D


§ 6 Abs. 10 TV-L ist ganz deutlich die falsche Norm. Unabhängig davon, ob Schulsekretariatsaufgaben unter Saisonarbeit fallen, ist die Rechtsfolge der Norm nur die Erhöhung der Arbeitszeit für 7 Tage auf 60h.

Aber warum diskutieren wir darüber?

Die Dame leistet mehr Stunden als vertraglich vereinbart. Diese Stunden werden nicht in der Folgewoche ausgeglichen. Sie erhält einen Überstundenzuschlag. I. E. wird sie mehr Zeitguthaben ansammeln und ausgleichen oder sie lässt sich das Zeitguthaben auszahlen.

Es ließe sich noch darüber nachdenken, ob sie alle angeordneten Überstunden leisten muss oder hier eine Grenze überschritten wird. Es widerspricht dem Zweck von Teilzeit, bspw. 25h/Woche, wenn der AN in einigen Wochen regelmäßig mehr als 30h / Woche leisten muss - ganz unabhängig vom einjährigen Ausgleichszeitraum.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 14.11.2024 13:39
Zitat
Und wie / worüber wird das bei Saisonarbeiten sonst geregelt, als bei Freibäder etc.?

 da steht mE nur, dass in 7 Tage nur 60 h angeordnet werden kann, aber nicht das man nur 7 Tage eine Erhöhung machen darf. Also auch 7x 7 Wochen (tariflich)
Denn es geht dort doch auch um saisonbedingte Stundenverschiebung (und keine Saison ist 7 Tage lang)

oder glaubst du das eine Schifffahrt, Expedition nach 7 Tage beendet sein muss  ;D


§ 6 Abs. 10 TV-L ist ganz deutlich die falsche Norm. Unabhängig davon, ob Schulsekretariatsaufgaben unter Saisonarbeit fallen, ist die Rechtsfolge der Norm nur die Erhöhung der Arbeitszeit für 7 Tage auf 60h.

Aber warum diskutieren wir darüber?
Darüber wie und wo geplante höhere Wochenarbeitsstunden aufgebaut werden und später wieder ausgeglichen werden.
ist dann ein Schichtarbeit?
Zitat
Die Dame leistet mehr Stunden als vertraglich vereinbart.

Es gibt durchaus Bereich wo geplant im Sommer Stunden aufgebaut werden, die keine Überstunden sind, da dort 48h gearbeitet wird, die im Winter abgebaut werden (Schwimmbäder z.B.).
Also eine unregelmäßige Verteilung der Wochen-Sollarbeitsstunden, die am Ende auf die tarifliche kommt.
letzteres scheint hier das Problem zu sein.
Wo werden diese nach deine Meinung im TV verankert.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: Capo am 14.11.2024 14:17
Wenn es keine Dienstlichen Regelungen gibt. Verfallen Überstunden nicht sondern werden Ausgezahlt.
Siehe §8
"Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen; für
die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen,
in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt. 2Sofern kein
Arbeitszeitkonto nach § 10 eingerichtet ist, oder wenn ein solches besteht, die/der
Beschäftigte jedoch keine Faktorisierung nach Absatz 1 geltend macht, erhält
die/der Beschäftigte für Überstunden (§ 7 Absatz 7),die nicht bis zum Ende des
dritten Kalendermonats
- möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Ka-
lendermonats - nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, je
Stunde 100 v.H. des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der
jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4. 3Der An-
spruch auf den Zeitzuschlag für Überstunden nach Absatz 1 besteht unabhängig
von einem Freizeitausgleich
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: McOldie am 14.11.2024 15:08
Ich bezweifel, dass es sich hier um formell angeordnete Überstunden (mit Zustimmung des Personalrates) handelt. Ich gehe davon aus, dass hier mehr Arbeitszeit geleistet wird, weil viel Arbeit anfällt. Die Fragestellerin erhält auch keine Zeitzuschläge.
Die Fragestellerin sagt, dass die Schule nicht genügend Verwaltungsstunden im Sekretariat haben. Dies spricht dafür, dass hier eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Schulbüromitarbeiter/innen sind auch häufig - je nach Größe der Schule - nur teilzeitbeschäftigt. Für Teilzeitbeschäftigte gilt eine andere Bezahlung als bei Überstunden (§ 8 Abs. 4 TV-L).
Zu sehen ist auch, dass hier Excel-Listen über die geleisteten Arbeitszeiten geführt werden und der Schulleiter diese Liste abzeichnet. Vermutlich hat die Schulleitung auch kein Budget für die Bezahlung von Überstunden- bzw. Mehrstunden (würde mich überraschen, wenn es trotzdem so ist). Bei dem von der Fragestellerin genannten "Arbeitszeitkonto" handelt es sich vermutlich um eine pragmatische Absprache zwischen Leitung und Schulbüro; anderenfalls bedürfte es hier einer formellen Regelung, die dem personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren unterworden ist. Dort würde auch etwas zum Ausgleich (Freizeit, Ausgleichszeitraum oder Bezahlung) stehen.
Die Frage ist, ob bei dieser pragmatischen Handhabung formelle Ansprüche entstehen könnten, weil die Schulleitung höchstwahrscheinlich nicht über entsprechende Befugnisse verfügt.
Insoweit wäre es von Interesse, ob es hier entsprechende Aussagen vom Ministerium oder vom Regierungspräsidenten zur Arbeitszeit von Schulsekretärinnen gibt.
Titel: Antw:Ist im TV L geregelt, ob Überstunden verfallen?
Beitrag von: MoinMoin am 14.11.2024 18:11
Ich glaube ihr redet am Thema vorbei.

So wie ich den SV verstehen wird zur Schulzeit die Sollarbeitszeit erhöht und während der Ferien abgesenkt.
Nur das die Absenkzeiten die Ansparzeiten nicht komplett ausgleichen.

Also ein Dienstplan.

Also 10  Wochen 48h und dann 2  Wochen 0h also in Summe 40h pro Woche
Da wären dann keine Überstunden dabei.

Soweit die Theorie