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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: AlfonsoSchmidt am 14.11.2024 11:33

Titel: § 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...
Beitrag von: AlfonsoSchmidt am 14.11.2024 11:33
Halli Hallo und guten Tag,

verstehe ich das Gesetz richtig, dass man mit einer Ausbildung (also al mD'ler) sich auf eine gD-Stelle bewerben kann, vorausgesetzt in der Ausschreibung ist dieser Paragraph enthalten?

Titel: Antw:§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...
Beitrag von: Organisator am 14.11.2024 11:38
nein. Die Berufsausbildung oder Hochschulausbildung muss für die höhere Laufbahn geeignet sein. Daher auch der Bezug zu § 17 BBG.
Weiterhin trifft die Regelung keine Aussagen zur Ausschreibungen.
Titel: Antw:§ 24 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung...
Beitrag von: Casa am 14.11.2024 11:42
Bitte im das entsprechende Gesetz dazu nennen.