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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Bierbrot am 15.11.2024 10:46

Titel: Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Bierbrot am 15.11.2024 10:46
Hallo zusammen,

für alle, die wie ich einen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ haben und sich gerne verbeamten lassen würden, aber bisher auf Hürden stoßen – hier eine interessante Neuigkeit:

Der Bund plant eine Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), die es unter anderem Personen mit diesen Fortbildungsabschlüssen erleichtern könnte, Zugang zu bestimmten Laufbahnen zu erhalten. Vorgesehen ist ein Sonderzugang für die Laufbahnen des technischen gehobenen Verwaltungsdienstes und des naturwissenschaftlichen gehobenen Dienstes. Voraussetzung dafür sind jedoch zusätzliche berufliche Erfahrungen.

Am 13. November 2024 fand eine Anhörung dazu im Bundesinnenministerium statt. Vertreter des dbb (Deutscher Beamtenbund) und andere Interessengruppen haben teilgenommen. Ziel ist es, das Laufbahnrecht flexibler zu gestalten und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Wichtig: Die Änderungen sind noch nicht beschlossen und befinden sich derzeit im Anhörungsverfahren. Es gibt noch keinen genauen Zeitpunkt, wann (und ob) die neuen Regelungen in Kraft treten werden.

Noch ein Hinweis: Ich möchte ausdrücklich keine Diskussion darüber starten, ob diese Änderung eine Abwertung „normaler“ Hochschulabschlüsse bedeutet. Solche Abschlüsse haben nach wie vor ihre volle Berechtigung und – wie es sich aus den aktuellen Entwürfen liest – werden weiterhin bevorzugt. Schließlich wird für den Sonderzugang nach wie vor das Vorweisen zusätzlicher beruflicher Erfahrung verlangt.

Wenn das durchgeht, könnte das für viele von uns, die bisher wegen des fehlenden Hochschulabschlusses außen vor bleiben, ein echter Wendepunkt sein.

Ich empfehle, die Entwicklungen im Blick zu behalten, und wenn ihr dazu Fragen habt, wendet euch an euren Personalrat oder informiert euch über offizielle Kanäle wie das Bundesinnenministerium.

Quelle: https://www.dbb.de/artikel/novellierung-des-laufbahnrechts-weiterer-handlungsbedarf.html (https://www.dbb.de/artikel/novellierung-des-laufbahnrechts-weiterer-handlungsbedarf.html)

Was denkt ihr darüber? Könnte das eure Situation verändern?

Grüße
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Eukalyptus am 16.11.2024 08:25
Wie wird denn wohl die Formulierung in der Bundeslaufbahnverordnung sein? Nur die staatlich geprüften Techniker (und Meister?) der letzten Jahre haben in der Regel automatisch „Bachelor Professional“ im Abschlusszeugnis stehen.Ich vermute, dass der allgemeine Wille ist, dass alle Techniker und Meister profitieren. Wie wird das realisiert - Verordnungstext, Verwaltungsvorschrift dazu oder notwendige „Nachbachelorisierung“ durch die zuständigen Länder?
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: andreb am 16.11.2024 19:24
In der aktuellen Version ist es doch meist so …

Hochschulstudium (sofern kein Vorbereitungsdienst) + 18 monatige hauptberufliche (der Laufbahn entsprechend) Tätigkeit = Laufbahnbefähigung

Insofern könnte man doch sagen

Meister / Techniker + xx monatige hauptberufliche Tätigkeit = Laufbahnbefähigung
xx müsste dann auf jeden Fall wesentlich größer als die 18 Monate sein.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Aratrim am 26.11.2024 09:37
Hallo,

das ganze sollte im Beamtenforum stehen. Berechtigter Weise.
Zum Thema, an der HS Bund haben wir auch schon davongehört. Einige Professoren waren auch über das BMI dabei eingebunden. Leider habe ich noch keine Hand an einem Referentenentwurf bekommen können.
Auch wenn ich selber aus meiner Zeit als Soldat noch einen "Bachelor Professional" habe und damit Nutznießer wäre sehe ich das kritisch. Gestern nochmal Stellen des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Region angeschaut. Darunter einiges im Bereich Baustatik etc. dass ich dann auch als Industriemeister machen könnte. Oha. Also nichts gegen meine Ausbildung aber das ist doch schon noch ein Unterscheid zum Ingenieur.
Whatever.
Interessant wird für mich die Frage bald ob ich mit der dann schon seit einigen Jahren bestehenden Laufbahnbefähigung des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes die Probezeit in der Laufbahn des gehobenen nicht technischen Dienstes abkürzen kann. Gleiche Laufbahngruppe aber nicht Laufbahn. Bis zur neuen BLV aber die ersten VV´s erscheinen wird es wohl noch dauern.

Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Thomber am 26.11.2024 09:58
Und am Ende ist immer nur wieder das relevant, was die ausschreibende Behörde will!  Wer keine Master haben will, wird diese entweder gleich ausschließen oder einfach ne Absage schicken. Bin gespannt, welche Personaler dann da noch durchblicken, denn seitdem Bachelor und Master in Deutschland eingezogen sind, hat sich das Wissen um das entsprechende Laufbahnrecht nicht flächendeckend durchsetzen können bzw. man hat die Laufbahnzugänge halt stark reglementiert.

Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Bastel am 29.11.2024 00:36
Bald kann man mit einem Grundschulabschluss in den gD. Lächerlich.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Thomber am 29.11.2024 08:32
Bald kann man mit einem Grundschulabschluss in den gD. Lächerlich.

Richtig und, dass obwohl der gD ja schon seit Jahrzehnten unter der Sanwichposition zwischen blockierenden Volljuristen und hochstrebenden Aufsteiger-Kollegen leidet. Hast dein Abi gemacht, gD studiert und viele erreichen nicht einmal die E12 oder A12. Schade, dass nicht alle "Laufbahnen" die gleichen Entwicklungschancen haben.

Ich erinnere mich noch daran, als ich damals erfuhr, dass es bei der Polizei flächendeckend möglich und üblich war mit 30 Jahren den Aufstieg in den gD machen zu können. So kam es, dass mehrere in meiner Bekanntschaft mich im gD dann einholten/überholten.  Der mD beginnt 3 Jahre früher mit der Arbeit, bekommt also früher Geld und sammelt früher Dienstjahre und hat am Ende im Grunde die gleichen beruflichen Chancen.
Würde das so auch für den gD in Relation zum hD aussehen, wäre die Gleichheit ja hergestellt und man könnte von offenen "Laufbahngrenzen" sprechen. Aber nein....


Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Max am 14.12.2024 12:11
Ich sehe nicht was das bringen soll, da die Abschlüsse auch in der Ausschreibung berücksichtigt werden müssten. Das werden zumindest wir nicht ohne Not machen. Wo die Not herkommen sollte ist mir noch unklar,  da man die Leute wegen der Laufbahnbefähigung schon als Tarifbeschäftigte eingefangen hat und die meisten bleiben wollen,  wenn sie erstmal im öD angekommen sind.

Und für die wenigsten dürfte es interessant sein,  wenn sie den dann doch mal an der Reihe wären,  von einer E12 auf eine A9 zu wechseln.

Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Eukalyptus am 14.12.2024 12:37
Ich sehe nicht was das bringen soll, da die Abschlüsse auch in der Ausschreibung berücksichtigt werden müssten. Das werden zumindest wir nicht ohne Not machen. Wo die Not herkommen sollte ist mir noch unklar,  da man die Leute wegen der Laufbahnbefähigung schon als Tarifbeschäftigte eingefangen hat und die meisten bleiben wollen,  wenn sie erstmal im öD angekommen sind.

Und für die wenigsten dürfte es interessant sein,  wenn sie den dann doch mal an der Reihe wären,  von einer E12 auf eine A9 zu wechseln.

Wenn ihr diese Abschlüsse nicht in (externen) Ausschreibungen berücksichtigen wollt, wie soll dann jemand mit Techniker oder Meisterbei euch eingestellt werden, die E12 erlangen können, um ggf. dann in eine A9 zu wechseln?
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Eukalyptus am 17.12.2024 22:57
Die Novellierung der BLV wird für die verbleibende Legislatuperiode ausgesetzt. Daran dürfte nicht unwesentlich der Widerstand mehrer Gewerkschaften gegen die Aufweichung der Stellenausschreibungspflicht (gedacht insbesondere für "politiknahe" Stellen) sein.

Bezüglich der Zulassung von "Bachelor Professional" und "Master Professional" für den gehobenen Dienst sagt der Referentenentwurf, dass dies nur für Abschlüsse auf bundesrechtlicher Basis nach Handwerksordnung (Meister) oder Berufsbildungsgesetz gilt. Der staatlich geprüfte Techniker ist nicht dabei (da auf Landesrecht basierend), selbst wenn auf der Urkunde auch noch "Bachelor Professional" steht.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: TauiZ am 18.12.2024 08:39
@Eukalyptus

Wo hast du das gelesen von wegen bundesrechtlich, Bachelor Professional gab es zu meiner Zeit noch gar nicht, und warum sollte eine Maßnahme nach Berufsbildungsgesetz hier rausfallen, wenn sie dem DQR entspricht, darauf will man ja raus.
Mich würde es tatsächlich betreffen, ich habe mehrere Ausbildungen in diesem Bereich u.a. einen staatlich gepr., als Quereinsteiger in der Behörde im Endeffekt ziemlich frustrierend, wenn man sieht was andere "können" ,nochmal würde ich den Weg war. nicht gehen.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Eukalyptus am 18.12.2024 13:09
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: TauiZ am 18.12.2024 14:06
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.

Ich kenne den Entwurf, zitiere mir mal bitte die Stelle wo dies nach deiner Interpretation so steht, ich finde sie nicht, und kenne sie auch nicht, aber auch ich würde dies gerne wissen, denn wenn es so wääääre dann müsste man es tatsächlich weitergeben, dies würde ich dann auch tun;-)

Mich persönlich würde es im technischen Dienst - Abs. 6 betreffen, auch da lese ICH diesbezüglich nichts.
Ich weigere mich irgendwie auch da einen Differenzierung zu sehen, staatl.gepr. zu staatl.gepr.auf Bundesebene- weiß ich nicht so Recht einzuordnen, vlt. kannst du mir dafür ein Beispiel nennen.

Danke


Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Eukalyptus am 18.12.2024 16:57
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.

Ich kenne den Entwurf, zitiere mir mal bitte die Stelle wo dies nach deiner Interpretation so steht, ich finde sie nicht, und kenne sie auch nicht, aber auch ich würde dies gerne wissen, denn wenn es so wääääre dann müsste man es tatsächlich weitergeben, dies würde ich dann auch tun;-)

Mich persönlich würde es im technischen Dienst - Abs. 6 betreffen, auch da lese ICH diesbezüglich nichts.
Ich weigere mich irgendwie auch da einen Differenzierung zu sehen, staatl.gepr. zu staatl.gepr.auf Bundesebene- weiß ich nicht so Recht einzuordnen, vlt. kannst du mir dafür ein Beispiel nennen.

Danke


Es steht in Paragraph 27, Absatz 1 (nicht ganz einschlägig, da für den einfachen Dienst), aber auch analog in Absatz 6 (gehobener technischer und naturwissenschaftlicher Dienst). In beiden steht nicht! "Bachelor Professional ... berücksichtigt..." sondern es steht "Bachelor Professional ... erworben nach ... Berufsbildungsgesetz ... Handwerksordnung ... berücksichtigt". Ist denn die Prüfungsordnung deines staatlich geprüften Technikers aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden? Dann findet sie sich wahrscheinlich hier:

https://www.bmbf.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.html
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: TauiZ am 18.12.2024 19:08
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html

Siehe Paragraph 27(1) des Referentenentwurfes. Ich lasse mich ausdrücklich gern korrigieren. Ansonsten wird der Entwurf ja nach neuer Sachlage nach den Bundestagswahlen erneut angegangen und dann hoffentlich diesmal zeitnah mit den durch die neue Regierung veränderten Inhalten in Kraft gesetzt. Falls meine obige Interpretation stimmt, wäre nun die Gelegenheit die beteiligten Gewerkschaften u.a. zu bitten diesen Umstand in ihrer nächsten Stellungnahme zu berücksichtigen.

Ich kenne den Entwurf, zitiere mir mal bitte die Stelle wo dies nach deiner Interpretation so steht, ich finde sie nicht, und kenne sie auch nicht, aber auch ich würde dies gerne wissen, denn wenn es so wääääre dann müsste man es tatsächlich weitergeben, dies würde ich dann auch tun;-)

Mich persönlich würde es im technischen Dienst - Abs. 6 betreffen, auch da lese ICH diesbezüglich nichts.
Ich weigere mich irgendwie auch da einen Differenzierung zu sehen, staatl.gepr. zu staatl.gepr.auf Bundesebene- weiß ich nicht so Recht einzuordnen, vlt. kannst du mir dafür ein Beispiel nennen.

Danke


Es steht in Paragraph 27, Absatz 1 (nicht ganz einschlägig, da für den einfachen Dienst), aber auch analog in Absatz 6 (gehobener technischer und naturwissenschaftlicher Dienst). In beiden steht nicht! "Bachelor Professional ... berücksichtigt..." sondern es steht "Bachelor Professional ... erworben nach ... Berufsbildungsgesetz ... Handwerksordnung ... berücksichtigt". Ist denn die Prüfungsordnung deines staatlich geprüften Technikers aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden? Dann findet sie sich wahrscheinlich hier:

https://www.bmbf.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.html

guter Ansatz....das wäre zu prüfen, das weiss ich ehrlich gesagt nicht, zur Not müsste die Behörde das prüfen :P
wobei ich dann schon weiss was dabei rumm kommt....ich bleib dran
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Buschi am 04.01.2025 14:46
Bald kann man mit einem Grundschulabschluss in den gD. Lächerlich.

Für zunehmend viele Tätigkeiten im gD sowie hD ist das auch vollkommen ausreichend, wenn nicht sogar bereits übertrieben.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: xap am 16.01.2025 21:55
Worauf soll das Ganze eigentlich abzielen? Den Fachkräftemangel im gD wegen ausbaufähiger Bezahlung abstellen? Und dann will man die MINT Jobs, dort ist der Mangel real, mit Handwerkern (nichts gegen das Handwerk!) besetzen? Mir fehlt irgendwie die Fantasie für die Anwendungsfälle dieser Novellierung.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: TauiZ am 27.01.2025 07:37
nächste Neuerung für alle die TB sind,
Lehrgang zur Vorbereitung anderer Bewerber für Laufbahn gtD auf die Feststellung beim Bundespersonalausschuss,
würd mich mal interessieren wie viele Personen da tatsächlich in Frage kommen.
Bei den Voraussetzungen kotzt mich vor allem sowas an wie, "Tätigkeit die ihrer Fachrichtung und Schwierigkeit einer Beamtin und Beamten im gD entsprechen", sowas richtet sich ja in der Verwaltung generell am gezahlten Gehalt, was hat dies mit der Tätigkeit zu tun wenn man bei Einstellung schlecht verhandelt hat und dem entsprechend zur Besoldung/TVÖD weniger Geld bekommen hat, ergo hat man keine wertige Arbeit abgeleistet.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Faunus am 27.01.2025 11:52
Worauf soll das Ganze eigentlich abzielen? Den Fachkräftemangel im gD wegen ausbaufähiger Bezahlung abstellen? Und dann will man die MINT Jobs, dort ist der Mangel real, mit Handwerkern (nichts gegen das Handwerk!) besetzen? Mir fehlt irgendwie die Fantasie für die Anwendungsfälle dieser Novellierung.

Du wirst einen Lebensmitteltechnologen mit Masterstudium  so wenig wie einen Lebensmitteltechniker, der das Handwerk des Bäckers gelernt hat, als Informatiker einsetzten.

Aber warum dem Elektriker oder Fachinformatiker, der einen Techniker mit Schwerpunkt Informatik absolviert hat nicht die Möglichkeit geben?

Die Techniker haben dann zeitlich 3 Jahre Lehre + 2 Jahre 40h/Wo. Unterricht
Ein Master hat 6-7 Sem. á 24/h Unterreicht incl. Praktika (Bachelor) und dann nochmals 3-4 Sem. á 24 h/Wo. für den Master.

Fachkräftemangel beseitigt man nicht durch Bürokratie - nichts anderes ist dieses Rumreiten auf "exakt dieses Zeugnis muss vorhanden sein" sonst geht nix.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: lowsounder am 07.02.2025 12:29
Worauf soll das Ganze eigentlich abzielen? Den Fachkräftemangel im gD wegen ausbaufähiger Bezahlung abstellen? Und dann will man die MINT Jobs, dort ist der Mangel real, mit Handwerkern (nichts gegen das Handwerk!) besetzen? Mir fehlt irgendwie die Fantasie für die Anwendungsfälle dieser Novellierung.

Naja auch im MINT Bereich gibt es Bachelor Professionals. Diese sitzen, wenn sie denn im ÖD arbeiten, in der Regel auch mindestens auf einer E10 und dort wäre es schon interessant so einen mit einer A9/A10 binden zu können. Genau das ist ja als Bachelor Professional as Problem (als ITler). Du hast zwar die Möglichkeit als Tarifangestellter in einer zweistelligen Eingruppierung zu arbeiten, lässt du dich aber verbeamten, landest du auf eine A6. Und ich kennen keinen ITler der das in Betracht zieht.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: xap am 11.02.2025 13:45
Nennt mir doch mal bitte konkrete Beispiele für Kollegen im IT Bereich mit einem entsprechenden Abschluss. Ich fände es sinnvoller wenn langjährig erfahrene Kollegen ohne Studium (z Bsp Fachinf. Systemintegration / Abwendungsentwicklung) im gD verbeamtet werden können.

Dafür bedarf es aber keines sog. Bachelor Professional und die von mir genannten Kollegen würden mangels so eines Abschlusses auch gar nicht davon profitieren.

Einen Elektriker würde ich dagegen auch mit Meister nicht in dem Thema sehen - jedenfalls nicht im von mir beschrieben Arbeitsbereich. Evtl gerade noch im Inneren Dienst.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Organisator am 11.02.2025 14:11
Nennt mir doch mal bitte konkrete Beispiele für Kollegen im IT Bereich mit einem entsprechenden Abschluss. Ich fände es sinnvoller wenn langjährig erfahrene Kollegen ohne Studium (z Bsp Fachinf. Systemintegration / Abwendungsentwicklung) im gD verbeamtet werden können.

Das ist gemäß BMI-Rundschreiben sogar möglich. Allerdings halte ich das für einen falschen Anreiz. Wenn man mit IT-Einkommen in der privaten Wirtschaft mithalten will, dann wäre das Einkommen entsprechend zu verbessern (wie z.B. mit der IT-Zulage ermöglicht) oder endlich mal das Bildungserfordernis aus der EntgO Bund zu tilgen.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: xap am 11.02.2025 19:52
Ich dachte wir sprechen über die Möglichkeit einer Verbeamtung? Welche Rolle spielen da tarifliche Zulagen oder die EntgO überhaupt?
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Organisator am 12.02.2025 07:31
Ich dachte wir sprechen über die Möglichkeit einer Verbeamtung? Welche Rolle spielen da tarifliche Zulagen oder die EntgO überhaupt?

Insoweit spielen Zulagen da eine Rolle, da nach meinem Empfinden eine Verbeamtung zum dauerhaften Halten von IT-lern der falsche Weg ist. Hier versucht man einen Anreiz zu schaffen, der bei der Zielgruppe einen zu geringen Effekt erzielt.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: SchönerTag am 12.02.2025 10:20
Nennt mir doch mal bitte konkrete Beispiele für Kollegen im IT Bereich mit einem entsprechenden Abschluss. Ich fände es sinnvoller wenn langjährig erfahrene Kollegen ohne Studium (z Bsp Fachinf. Systemintegration / Abwendungsentwicklung) im gD verbeamtet werden können.

Das ist gemäß BMI-Rundschreiben sogar möglich. Allerdings halte ich das für einen falschen Anreiz. Wenn man mit IT-Einkommen in der privaten Wirtschaft mithalten will, dann wäre das Einkommen entsprechend zu verbessern (wie z.B. mit der IT-Zulage ermöglicht) oder endlich mal das Bildungserfordernis aus der EntgO Bund zu tilgen.


Hallo, von welchem Rundschreiben sprichst du dort? Ic habe lediglich Regelungen für TB's gefunden. VG
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: TauiZ am 12.02.2025 20:35
Nennt mir doch mal bitte konkrete Beispiele für Kollegen im IT Bereich mit einem entsprechenden Abschluss. Ich fände es sinnvoller wenn langjährig erfahrene Kollegen ohne Studium (z Bsp Fachinf. Systemintegration / Abwendungsentwicklung) im gD verbeamtet werden können.

Das ist gemäß BMI-Rundschreiben sogar möglich. Allerdings halte ich das für einen falschen Anreiz. Wenn man mit IT-Einkommen in der privaten Wirtschaft mithalten will, dann wäre das Einkommen entsprechend zu verbessern (wie z.B. mit der IT-Zulage ermöglicht) oder endlich mal das Bildungserfordernis aus der EntgO Bund zu tilgen.

Das würde mich auch interessieren und betreffen, ich habe sogar mehr wie einen FISI, sprich staatlich geprüften und bin nur mD in ner Bundesbehörde.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Hans1W am 13.02.2025 08:38
Fachkräftezulage u.a.:
Rundschreiben vom 13. Dezember 2018 – D5-31002/4#21
Berlin, 18. Dezember 2020 - D5-31002/4#25

Für Bund, gibt evtl noch neuere Rundschreiben. https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/rundschreibensuche-formular.html?nn=9388812
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: SchönerTag am 14.02.2025 13:52
Fachkräftezulage u.a.:
Rundschreiben vom 13. Dezember 2018 – D5-31002/4#21
Berlin, 18. Dezember 2020 - D5-31002/4#25

Für Bund, gibt evtl noch neuere Rundschreiben. https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/rundschreibensuche-formular.html?nn=9388812
Vielen Dank für das Raussuchen.
Das hat meiner Lesart jedoch nichts mit der Verbeamtung von IT-Fachkräften im Bereich gD zu tun.
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: Tigerente am 20.02.2025 08:05
Nennt mir doch mal bitte konkrete Beispiele für Kollegen im IT Bereich mit einem entsprechenden Abschluss. Ich fände es sinnvoller wenn langjährig erfahrene Kollegen ohne Studium (z Bsp Fachinf. Systemintegration / Abwendungsentwicklung) im gD verbeamtet werden können.

Das ist gemäß BMI-Rundschreiben sogar möglich. Allerdings halte ich das für einen falschen Anreiz. Wenn man mit IT-Einkommen in der privaten Wirtschaft mithalten will, dann wäre das Einkommen entsprechend zu verbessern (wie z.B. mit der IT-Zulage ermöglicht) oder endlich mal das Bildungserfordernis aus der EntgO Bund zu tilgen.

Das würde mich auch interessieren und betreffen, ich habe sogar mehr wie einen FISI, sprich staatlich geprüften und bin nur mD in ner Bundesbehörde.

Stehe vor einem ähnlichen „Problem“. Nur eine Ausbildung zum FISI und somit wäre nur mD drinnen. Ob sich der Bachelor Professional dann lohnt bei so viel Ungewissheit ist schwierig.
Was waren für dich Pro und Contra bei der Verbeamtung?
Titel: Antw:Hoffnung für „Bachelor Professional“ und „Master Professional"
Beitrag von: TauiZ am 26.02.2025 08:46
Nennt mir doch mal bitte konkrete Beispiele für Kollegen im IT Bereich mit einem entsprechenden Abschluss. Ich fände es sinnvoller wenn langjährig erfahrene Kollegen ohne Studium (z Bsp Fachinf. Systemintegration / Abwendungsentwicklung) im gD verbeamtet werden können.

Das ist gemäß BMI-Rundschreiben sogar möglich. Allerdings halte ich das für einen falschen Anreiz. Wenn man mit IT-Einkommen in der privaten Wirtschaft mithalten will, dann wäre das Einkommen entsprechend zu verbessern (wie z.B. mit der IT-Zulage ermöglicht) oder endlich mal das Bildungserfordernis aus der EntgO Bund zu tilgen.

Das würde mich auch interessieren und betreffen, ich habe sogar mehr wie einen FISI, sprich staatlich geprüften und bin nur mD in ner Bundesbehörde.

Stehe vor einem ähnlichen „Problem“. Nur eine Ausbildung zum FISI und somit wäre nur mD drinnen. Ob sich der Bachelor Professional dann lohnt bei so viel Ungewissheit ist schwierig.
Was waren für dich Pro und Contra bei der Verbeamtung?

Willst du den Bachelor Professional erst machen? Lass es....also lass es wenn du vor hast verbeamtet zu werden, nützt dir nichts und wenn du ihn hast und es zur Gesetzesänderung kommen wird, dann musst du unter den Bedingungen eines gDlers in der freien Wirtschaft gearbeitet haben das  es anerkannt wird, sprich das monetäre muss dem eines gD entsprochen haben, dann wechselt man ja in der Regel nicht.

Freie Wirtschaft KANN sich lohnen, aber auch schwierig.

Pro du bist im Krankheitsfall relativ gut abgesichert (ich mit separater privater BU/DU) noch besser.
Der Stresslevel ist definitiv ein anderer wie in der freien Wirtschaft.

Kontra...da gibt es eigentlich ziemlich vieles, u.a.vom Beurteilungs- Aufstiegssystem bis hin zum festhängen im Tagesgeschäft ...ich glaub ich würd es nicht wieder machen, vor allem nicht wenn du am Anfang vom Berufsleben stehen solltest....dann mach was anderes!