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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MausPinB am 16.11.2024 15:13
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Hallo liebe Forenmitglieder,
mich beschäftigt folgendes Thema: Ich bin nach 37 Jahren bei einem kommunalem Arbeitgeber (TVÖD VKA) zu einer Landkreisverwaltung gewechselt. Der letzte Tag beim alten Arbeitgeber war der 30.09.2024, beim neuen Arbeitgeber habe ich zum 01.10.2024 angefangen. Meine Mutter ist am 28.09.2024 verstorben. Den Sonderurlaub konnte ich beim alten Arbeitgeber nicht mehr beanspruchen. Verfällt der Sonderurlaub komplett, kann er durch alten AG finanziell abgegolten werden oder mit zum neuen AG übernommen werden? Vielen Dank im Voraus.
Allen ein schönes Wochenende!
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Voraussetzung für die Arbeitsbefreiung gem. § 616 BGB ist ein Grund aus § 29 TVöD. Der AN muss unverschuldet an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert sein.
Wann und wie genau hindert der Todesfall am 29.09. den AN Mitte November an der Erbringung seiner Arbeitsleistung?
Freistellungen sind keine Sonderurlaub und auch keine Urlaubstage. Ein Freistellungsanspruch kann nicht übertragen oder abgegolten werden.
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Im Regelfall ist das eigentlich der Tag der Bestattung. Wohl also frühestens am 01.10., bei Urnenbestattungen sicherlich auch irgendwas im Januar 2025.
Freistellung also beim neuen AG.