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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Frageheldin am 18.11.2024 12:03
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Hallo zusammen!
Wenn ich es im Internet/ Gesetz nachlese, bekommen die EG Stufen 1-8 84,5% Sonderzahlung (bemessen an dem Durchschnittswert der 3 Monate). Meine Kollegin und ich kommen aber rechnerisch laut der Abrechnung auf 60%. Wo liegt unser Denkfehler? Also müsste es nicht so sein, wenn man ein durchschnittliches Bruttogehalt von 1000€ zum Beispiel hat, 84,5% davon (845€) Sonderzahlung brutto?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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War das ggf. erst eine Teilzahlung? Denn eigentlich wird die Sonderzahlung erst mit dem Tabellenentgeld für November fällig.
Ggf. sind auch noch nichtbeständige Entgeldanteile aus den Durchschnittsmonaten rauszurechnen.
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Nein, das Geld kam ja noch nicht, aber die Abrechnung für November habe ich schon. Und nichtbeständige Entgeldanteile kommen bei uns nicht in Frage 🤔
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Nein, das Geld kam ja noch nicht, aber die Abrechnung für November habe ich schon. Und nichtbeständige Entgeldanteile kommen bei uns nicht in Frage 🤔
Auf die JSZ werden Steuern fällig - habt ihr die Brutto oder Netto-Zahlen genommen?
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Ggf. fallt ihr mit der Jahressonderzahlung auch in die nächste Steuerstufe
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Wir haben das Bruttogehalt genommen. Und müssten damit ja auf 84% von dem brutto kommen, was auch nochmal brutto ist, das ist klar… aber die bruttosumme sind schon „nur“ 60% von gesamten Brutto
Und das mit der Steuerstufe macht ja auch keinen Sinn, weil die Summe ja Brutto 84% sein müssten oder? Die Abzüge die dann kommen sind ja ein ganz anderes Thema 🤔
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Gruppen, nicht Stufen!
Fragt doch einfach mal bei der Personalabteilung nach.
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Bestehen Gründe für die anteilige Kürzung der JSZ (Nichtbeschäftigung)?
Seid Ihr in oder nach den Monaten Juli, August, September in den Stufen aufgestiegen?
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DOPPELPOST
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Seid Ihr im Tarifgebiet Ost tätig? Wenn ja, dann ist dem Personalamt eventuell nicht aufgefallen, dass es den § 20 Abs. 3 TVöD nicht mehr gibt.
(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.
Wenn ich die 84,5% * 0,75 rechne, dann komme ich knapp auf die von euch berechneten 60%.
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Seid Ihr im Tarifgebiet Ost tätig? Wenn ja, dann ist dem Personalamt eventuell nicht aufgefallen, dass es den § 20 Abs. 3 TVöD nicht mehr gibt.
(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.
Wenn ich die 84,5% * 0,75 rechne, dann komme ich knapp auf die von euch berechneten 60%.
ei ei ei das wäre ja ne krasse Nummer. Aber ne Mail an die Personalabteilung mit der bitte um Aufklärung wie die JSZ Zustandekommt kann man ja mal schreiben.
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Seid Ihr im Tarifgebiet Ost tätig? Wenn ja, dann ist dem Personalamt eventuell nicht aufgefallen, dass es den § 20 Abs. 3 TVöD nicht mehr gibt.
(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.
Wenn ich die 84,5% * 0,75 rechne, dann komme ich knapp auf die von euch berechneten 60%.
ei ei ei das wäre ja ne krasse Nummer. Aber ne Mail an die Personalabteilung mit der bitte um Aufklärung wie die JSZ Zustandekommt kann man ja mal schreiben.
Wieso rechnet ihr selber irgendwas aus, habt ihr keine Berechnung der JSZ bekommen?
Bei uns liegt die immer bei der Gehaltsmitteilung für November bei.
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Ein weiterer Faktor könnte die Anzahl an Monate für die Ihr Entgelt bekommen habt. Also wenn ihr z.B. neu angefangen habt und erst 8 Monate für die Organisation gearbeitet habt. Dann mindert sich die Jahreszahlung um 8/12
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Seid Ihr im Tarifgebiet Ost tätig? Wenn ja, dann ist dem Personalamt eventuell nicht aufgefallen, dass es den § 20 Abs. 3 TVöD nicht mehr gibt.
(3) Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 v.H. der dort genannten Vomhundertsätze betragen.
Wenn ich die 84,5% * 0,75 rechne, dann komme ich knapp auf die von euch berechneten 60%.
ei ei ei das wäre ja ne krasse Nummer. Aber ne Mail an die Personalabteilung mit der bitte um Aufklärung wie die JSZ Zustandekommt kann man ja mal schreiben.
Wieso rechnet ihr selber irgendwas aus, habt ihr keine Berechnung der JSZ bekommen?
Bei uns liegt die immer bei der Gehaltsmitteilung für November bei.
Nach, nicht aus; als Spurensuche, woran es liegt.
Beim TE liegt die Abrechnung laut SV vor und daraus ergab sich die Frage.