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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Der Geograph am 18.11.2024 15:12
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Hallo zusammen,
weiß jemand was für Hürden bei einer Höhergruppierung in die nächste Entgeldstufe lauern können?
Kurz zur Situation:
Bringe seit mehreren Jahren außerordentliche Leistungen (Höchstpunktzahl gemäß LOB Gespräche).
Nun wurde in den Raum gestellt mir als "Belohnung" die nächsthöhere Entgeldstufe (12) zu verpassen. Mein direkter Vorgesetzter sowie Amtsleitung ist bereits dafür und segnen dies ab.
Mir wurde gesagt alles nehme nun seinen Gang - Welche Hürden hat man hier? Wie lange dauert das ganze?
Kann man aufgrund meiner Leistungen (ohne Zusätzliche Aufgaben)diese Höhergruppierung durchführen?
War von euch jemand bereits in so einer Situation und kann bisschen Licht ins Dunkel bringen?
Dankeschön
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Aufgrund von Leistungen können tariflich eigentlich nur Zulagen bezahlt werden, da die EG immer von den nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten abhängt.
Es hindert deinen Arbeitgeber allerdings niemand dran, dich übertariflich zu bezahlen. Bzw. dir halt das Gehalt der höheren EG zu zahlen. Wie er das intern verbucht und begründet ist ja am Ende nicht dein Problem :)
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Danke für die Einschätzung!
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Mit der Stufe aufpassen. Wenn du z. B. am 01.01.25 in Stufe 6 kommst, dann auch bitte frühestens zu diesem Termin in die Gruppe 12, sonst ist die Stufenlaufzeit weg.
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Deine Vorgesetzten unterliegen einem riesigen Denkfehler: Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn sich also die Aufgaben nicht ändern und vorher kein Eingruppierungsirrtum vorlag, bist du und bleibst du tariflich in der EG 11.
Also entweder überträgt man dir höherwertige Aufgaben oder ändert evtl. Zeitanteile an deinen Aufgaben, so dass sich in Summe deine EG ändert oder du verbleibst in EG 11 und lässt dir übertariflich mehr bezahlen.
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Deine Vorgesetzten unterliegen einem riesigen Denkfehler: Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn sich also die Aufgaben nicht ändern und vorher kein Eingruppierungsirrtum vorlag, bist du und bleibst du tariflich in der EG 11.
Also entweder überträgt man dir höherwertige Aufgaben oder ändert evtl. Zeitanteile an deinen Aufgaben, so dass sich in Summe deine EG ändert oder du verbleibst in EG 11 und lässt dir übertariflich mehr bezahlen.
So ist es. Ob du gute oder schlechte Leistungen bringst, ist (leider) irrelevant und hat nichts mit der Gruppe zu tun. Gute Leistungen können höchstens dafür genutzt werden, die Stufenlaufzeit zu verkürzen (was aber auch selten genutzt wird).
Für die Gruppe keinerlei Relevanz.
2 Möglichkeiten
1) Weitere höherwertige Aufgaben wirksam (Personal/Organisation) übertragen lassen
2) Stelle etwas "ausschmücken" , bei EG12 wäre das vor allem, dass die Tätigkeiten hohen Einfluss auf/für Dritte haben
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Hier sind wohl mal wieder verbeamtete Entscheidungsträger am Werk, dir dir jetzt eine "Beförderung" zu Gute kommen lassen wollen und keinerlei Ahnung vom Tarifrecht haben. Aber in dem Fall kann das vielleicht tatsächlich zu deinem Vorteil laufen.
Gewerbler hat daher recht, abwarten und Füße still halten, ob die Herrschaften das tatsächlich so umgesetzt bekommen. Oftmals scheitert es dann an der Personalabteilung, die den Zahn dann ziehen muss.
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Alternativ 500 € VL eintragen, wenn es VKA - Bereich ist.
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Entgeldstufe
Höhergruppierung?