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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Wupper78 am 19.11.2024 11:50
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Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.
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Für das Einbringen, Mitführen und Halten von privaten Tieren in Liegenschaften der Bundeswehr im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwSt) West wurde ein neuer fachlicher Hinweis in Kraft gesetzt.
Für den Antrag zum Einbringen von Hunden in Liegenschaften der Bundeswehr ist ausschließlich das von ÜbwSt West Abt III bereitgestellte Formular 070232F05 Antrag Einbringen von Tieren zu verwenden.
Eine Neuerung ist, dass im Privatbesitz befindliche Hunde grundsätzlich nur mit schriftlicher Erlaubnis des KasKdt eingebracht werden dürfen, die jährlich neu beantragt werden muss. Weiterhin ist für die Erteilung der Erlaubnis ist das Einvernehmen der ÜbwSt und des Disziplinarvorgesetzen oder eines vergleichbaren Vorgesetzen notwendig.
Diese Info wurde bei uns im Hause verteilt.
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Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.
Der Vermieter hat kein grundsätzliches Hundeverbot verhängt, also liegt es am Mieter und somit der Dienststelle, dies zu regeln. Solche Regelungen finden sich typischerweise im Intranet.
Allerdings gilt da der gesunde Menschenverstand;
--> Gibt es berechtigte Beschwerden bleibt der Hund zu Hause. Schließlich soll man ungestört und angstfrei im Büro arbeiten dürfen.
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schimuetz hat das Grundlegende schon korrekt dargestellt, jedenfalls was den Bereich Bundeswehr betrifft.
@Wupper78: Welches Ressort betrifft es denn?
In mein Aufgabengebiet fällt u.a. die Bearbeitung solcher Sachverhalte.
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Bundespolizei Liegenschaft in Swisttal
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Bundespolizei Liegenschaft in Swisttal
Ihr habt sicherlich eine Abteilung Verwaltung. Dort gibt es einen Liegenschaftssachbearbeiter. Der hat die entsprechenden Vorschriften zu Hand (sollte er). Die BImA ist da raus, das liegt in Zuständigkeit der hausverwaltenden Dienststelle.
Aber auch spätestens der Behördenleiter/Dienststellenleiter müsste Auskunft geben können.
Alternativ Anfrage über die Personalvertretung.
Bei der Bundeswehr ist es beispielsweise so, dass man in Liegenschaften (Kasernen), in denen es Diensthunde gibt, keine (privaten) Hunde einbringen darf.
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Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.
Wer seinen Hund auf Pads pinkeln lässt und selbst zum Kacken mit dem Hund nicht rausgeht, sollte keine Hunde halten! Pipipads ist nur etwas was Besitzer für Nachts für Welpen nutzen. Wenn deine Schilderungen stimmen, sind das tief vernachlässigte Hunde. Ein Hund ist nunmal keine Katze. Daher gibt es auch das sogenannte Gassi-Gesetz , einem Hund ist mindestens zweimal täglich ein Auslauf von nicht weniger als einer Stunde zu gewährleisten.
Zur Not wende dich an das Veterinäramt.
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Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.
Wer seinen Hund auf Pads pinkeln lässt und selbst zum Kacken mit dem Hund nicht rausgeht, sollte keine Hunde halten! Pipipads ist nur etwas was Besitzer für Nachts für Welpen nutzen. Wenn deine Schilderungen stimmen, sind das tief vernachlässigte Hunde. Ein Hund ist nunmal keine Katze. Daher gibt es auch das sogenannte Gassi-Gesetz , einem Hund ist mindestens zweimal täglich ein Auslauf von nicht weniger als einer Stunde zu gewährleisten.
Zur Not wende dich an das Veterinäramt.
Das liegt in erster Linie bei der Dienststelle, die die Grundlagen für den Dienstbetrieb festlegt.
Die Frage nach Hunden im Büro kommt hin- und wieder mal vor. Im Nachgang kommt dann immer: „Wenn jemand was dagegen hat, dann nicht.“ Allein solche Aussagen zu einer möglichen Einzelablehnung bei einer gewissen Gruppendynamik finde ich hochproblematisch.
Wir arbeiten nicht in irgendeiner kleinen privaten Klitsche, wo der Boss der Boss ist.
Die Dienststelle hat hier auch eine Fürsorgepflicht.
Allergien
Haftung bei Sachschäden
Personenschäden
Was sagt der Arbeitsschutz?
Wie reagiert die Unfallkasse (Berufsgenossenschaft)?
Ein Biss während der Arbeit, wäre ein Arbeitsunfall.
Muss ich in einer Verwaltungsbehörde mit Hunden rechnen, wann es gar keinen Kundenkontakt gibt? Ich glaube nicht.
Wenn der eine darf, dann darf der andere auch. Was, wenn die Hunde sich nicht verstehen?
Der nächste will dann seine Katze mitbringen. Wieder ein anderer sein Meerschweinchen. Fische dürfen auch nicht fehlen. Dann gibt es noch die mit einem Vogel. (Den haben definitiv einige.) Was ist, wenn der wegfliegt?
Andere finden ihr Ameisen-Terrarium so entspannend. Die Schlage des Schlangenmenschen darf auch nicht fehlen. Der nächste muss seine Geliebte mitbringen, denn zu Hause wartet ja die Frau.
Ich persönlich möchte im Büro weder besprungen noch abgeleckt werden. Ebenso habe ich etwas dagegen, wenn ein Hund in meinen Sachen wühlt.
Die hygienischen Sachen wurden bereits angesprochen.
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Wer in der Rentenzeit alleine ist, mag sich von mir aus ein Tier kaufen.
In allen anderen Fällen (Blindenhunde natürlich ausgenommen) fehlt mir das Verständnis zumindest dann, wenn die Tierliebe des einen Stress für den anderen bedeutet.
Ist aber sicherlich auch so ein Thema, was man im Allgemeinen nicht diskutieren kann - aber im Job dürfen Tiere auf keinen Fall Anlass zur Beschwerde geben!
I.d.R. entscheidet die Behördenleitung so etwas.
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Bei uns gibt es keine Hunde.,Aus Prinzip nicht. Bei der Nachbarbehörde im selben Haus bringt eine Dame ihren schwarzen Schäferhund mit. Und die Frau hat null Sozialkompetenz. Und die Nachbarbehörde lässt sie offenbar gewähren.
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die Frau hat null Sozialkompetenz
Deshalb hat sie ja auch einen Hund.
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Wenn Sie Ihren Hund auf die Matte pinkeln lassen und nicht mit ihm nach draußen gehen, um zu kacken, dann sollten Sie keinen Hund haben! Die Pipi-Unterlage ist nur etwas, das der Besitzer nachts für den Welpen benutzt. Wenn Ihre Beschreibung zutrifft, handelt es sich um stark vernachlässigte Hunde. Ein Hund ist keine Katze. Deshalb gibt es sogenannte Gassi-Gesetze: Hunde müssen mindestens zweimal am Tag für mindestens eine Stunde raus dürfen.
Weitere Tipps finden Sie bei Bedarf bei Google (https://www.google.com/)
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Ein pflegeaufwändiges Tier im Dienst ist mit den Beamtenpflichten schon nicht vereinbar (volle Hingabe). Von daher bedarf es keiner Ablehnung durch einen, der dann als "Dummer" dasteht. Ob auf lange Sicht das disziplinarische Schwert gut ist können der Vorgesetzte und Disziplinarvorgesetze entscheiden.
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Wie verbittert hier einige Kollegen sind und ihre persönliche Abneigung gegen Tiere allgemein zur Schau stellen. Wer seinen Hund unter Kontrolle hat und die Mittagspause zum Spaziergang nutzt, kann ihn gerne mitbringen. Horrorgeschichten helfen keinem weiter.
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Wie verbittert hier einige Kollegen sind und ihre persönliche Abneigung gegen Tiere allgemein zur Schau stellen. Wer seinen Hund unter Kontrolle hat und die Mittagspause zum Spaziergang nutzt, kann ihn gerne mitbringen. Horrorgeschichten helfen keinem weiter.
Volle Zustimmung. Und in der Regel hat jedes Büro eine Tür. Wem es nicht passt, darf gerne seine Tür schließen. In unserer Dienststelle hat der Hund eines Kollegen die Arbeitsatmosphäre positiv beeinflusst. Ein gut gepflegter Hund stinkt nicht und macht auch nicht mehr Dreck als ein Mensch. Ich denke eine differenzierte Betrachtung wäre angemessen.
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Und was mit Kollegen mit Tierhaarallergie und denen die einfach Angst haben? Die denken bestimmt auch, Top-Betriebsklima mit Tier! Und Hunde machen immer Dreck! Wer ist schon mit schwarzen Klamotten in einem Haushalt mit hellem Hund zu Besuch gewesen? Ich mag Hunde, aber nicht im Büro. Und weil ich den ganzen Tag außer Haus bin, habe ich auch keinen Hund.
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Und was mit Kollegen mit Tierhaarallergie und denen die einfach Angst haben? Die denken bestimmt auch, Top-Betriebsklima mit Tier! Und Hunde machen immer Dreck! Wer ist schon mit schwarzen Klamotten in einem Haushalt mit hellem Hund zu Besuch gewesen? Ich mag Hunde, aber nicht im Büro.
Das sind alles keine Gründe um Hunde im Büro generell zu verbieten. Wir haben z.B. auch eine Kollegin mit Blindenführhund. Es ist Aufgabe des Dienstherren die Arbeit so zu organisieren, dass sie allen berechtigten Interessen gerecht wird. Z.B. indem die blinde Kollegin mit Hund nicht mit einem Kollegen mit Hundephobie ins selbe Büro gesetzt wird.
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Das sind doch zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe …
Da wo ein Hund aus bestimmten Gründen erforderlich ist, steht doch gar nicht zur Debatte.
Sei es als Hilfsmittel für einen beeinträchtigten Beschäftigten oder wo es sogar aus psychologischen Gründen erforderlich ist (Stichwort: PTBS). Ferner wenn es sich um eine „Kollegin“ bzw. einen „Kollegen“ handelt (Diensthund).
Es geht schlicht und ergreifend um Hunde, die eigentlich „Privatvergnügen“ sind.
Die von clarion aufgeführten objektiven Argumente sind stichhaltig. Interessiert nur gefühlt niemanden… ist mittlerweile wie mit dem Homeoffice. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf…
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Ich würde mal behaupten, dass jemand der hochgradig allergisch auf Hundehaare reagiert, auch ein Anrecht darauf hätte, dass ein Blindenhund nicht ins Büro dürfte. Es ist schlussendlich eine Interessenabwägung. Und ein Blindenhund hat in der Tat schon ein deutlich höheres Gewicht als ein Freizeithund.
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Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.
Bei uns ist das soweit kein Problem. Der Hund ist mittlerweile fast ein Teammitglied und wird von jeden herzlich wahrgenommen. Schade das es Dienststellen gibt bei denen es nicht der Fall ist. Der Eigentümer des Hundes gibt sich auch sehr viel Mühe, dass des von der Harmonie passt.
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Wie sehen die Haftungsfragen aus?
Die Unfallkasse muss zahlen. Aber sie wird sich das Geld auf jeden Fall wiederholen.
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Eine meiner Mitarbeiterinnen hat ein Pony. Im Rahmen der Weihnachtsfeier würde ich damit auch mal gerne über den Flur reiten. Die ganze Abteilung fände das gut.
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Eine meiner Mitarbeiterinnen hat ein Pony. Im Rahmen der Weihnachtsfeier würde ich damit auch mal gerne über den Flur reiten. Die ganze Abteilung fände das gut.
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Der Eigentümer des Hundes gibt sich auch sehr viel Mühe, dass des von der Harmonie passt.
Das ist auch einfach der Schlüssel. Bei der Beschreibung vom TE handelt es sich hier aber nicht um solche Hunde, sondern (vorausgesetzt der TE übertreibt nicht) um stark vernachlässigte Hunde. Somit kann keine Harmonie erstellt werden. Das ist aber nicht die Schuld vom Hund sondern vom Besitzer.
Wie verbittert hier einige Kollegen sind und ihre persönliche Abneigung gegen Tiere allgemein zur Schau stellen. Wer seinen Hund unter Kontrolle hat und die Mittagspause zum Spaziergang nutzt, kann ihn gerne mitbringen. Horrorgeschichten helfen keinem weiter.
Es ist keine Abneigung gegen das Tier, sondern gegen diejenigen Halter, die sich nicht ausreichend kümmern. Solchen Haltern sollte das Tier zum Wohle des Tieres abgenommen werden.
Beispiel: HUndekacke auf der Straße, in Vorgärten usw. - wer hat das Gesetz gebrochen und ist Schuld? Die Halter der Hund ist nicht Schuld!
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Lässt die Behördenleitung einmal etwas zu, wird es früher oderr später zu Stress führen. Der muss nicht offen zu sehen sein, aber kann Schäden verursachen und zu kündigen führen. Ich kann nur empfehlen, keinerlei Dinge zu erlauben, die nichts unmittelbar mit der Arbeit zu tun also notwendig sind. Ihr seht ja, was daraus wird und sind die Tiere erstmal da, fällt es dem Chef merklich schwer zurückzurudern.
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Lässt die Behördenleitung einmal etwas zu, wird es früher oderr später zu Stress führen. Der muss nicht offen zu sehen sein, aber kann Schäden verursachen und zu kündigen führen. Ich kann nur empfehlen, keinerlei Dinge zu erlauben, die nichts unmittelbar mit der Arbeit zu tun also notwendig sind. Ihr seht ja, was daraus wird und sind die Tiere erstmal da, fällt es dem Chef merklich schwer zurückzurudern.
Ich halte nichts von so einem zentralen Regelungsregime und einer Verbotskultur. Für manche Teams ist ein lieber Bürohund eine Bereicherung, andere sind von einem Kläffer genervt. Soll doch jedes Team seinen gesunden Menschenverstand nutzen und individuell entscheiden. Wie bei so vielen anderen Dingen auch.
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Ich halte nichts von so einem zentralen Regelungsregime und einer Verbotskultur.
Dünnes Eis.... ;)
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Lässt die Behördenleitung einmal etwas zu, wird es früher oderr später zu Stress führen. Der muss nicht offen zu sehen sein, aber kann Schäden verursachen und zu kündigen führen. Ich kann nur empfehlen, keinerlei Dinge zu erlauben, die nichts unmittelbar mit der Arbeit zu tun also notwendig sind. Ihr seht ja, was daraus wird und sind die Tiere erstmal da, fällt es dem Chef merklich schwer zurückzurudern.
Ich halte nichts von so einem zentralen Regelungsregime und einer Verbotskultur. Für manche Teams ist ein lieber Bürohund eine Bereicherung, andere sind von einem Kläffer genervt. Soll doch jedes Team seinen gesunden Menschenverstand nutzen und individuell entscheiden. Wie bei so vielen anderen Dingen auch.
Das ist meine Lieblingsatmosphäre auf der Arbeit: der freiwillige Zwang.
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Lässt die Behördenleitung einmal etwas zu, wird es früher oderr später zu Stress führen. Der muss nicht offen zu sehen sein, aber kann Schäden verursachen und zu kündigen führen. Ich kann nur empfehlen, keinerlei Dinge zu erlauben, die nichts unmittelbar mit der Arbeit zu tun also notwendig sind. Ihr seht ja, was daraus wird und sind die Tiere erstmal da, fällt es dem Chef merklich schwer zurückzurudern.
Ich halte nichts von so einem zentralen Regelungsregime und einer Verbotskultur. Für manche Teams ist ein lieber Bürohund eine Bereicherung, andere sind von einem Kläffer genervt. Soll doch jedes Team seinen gesunden Menschenverstand nutzen und individuell entscheiden. Wie bei so vielen anderen Dingen auch.
Das ist meine Lieblingsatmosphäre auf der Arbeit: der freiwillige Zwang.
So wollte ich das nicht verstanden wissen. Eher, dass alle Teams unterschiedlich sind und was beim einen Team passt, kann bei einem anderen Team unpassend sein.
Das gilt für Bürohunde genauso wie für die Regelungen zum mobilen Arbeiten oder die Anwesenheit über die Weihnachtszeit.
Von daher soll das Team doch solche Dinge selber regeln, statt eine für alle gleiche Lösung zu fordern.
Im Behördenkontext nennt man das übrigens Ermessen, um den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung tragen zu können.
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Eine meiner Mitarbeiterinnen hat ein Pony. Im Rahmen der Weihnachtsfeier würde ich damit auch mal gerne über den Flur reiten. Die ganze Abteilung fände das gut.
Antrag abgelehnt: Nur Boten sind beritten.
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.. gleich kommt gleich noch jemand mit seinem Diabetikerspührhund:innen um die Ecke..
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.. gleich kommt gleich noch jemand mit seinem Diabetikerspührhund:innen um die Ecke..
Ich glaub mein Spürwildschwein pfeift:
https://www.spiegel.de/geschichte/drogenspuerschwein-der-polizei-wie-wildsau-luise-karriere-machte-a-1255533.html (https://www.spiegel.de/geschichte/drogenspuerschwein-der-polizei-wie-wildsau-luise-karriere-machte-a-1255533.html)
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Eine meiner Mitarbeiterinnen hat ein Pony. Im Rahmen der Weihnachtsfeier würde ich damit auch mal gerne über den Flur reiten. Die ganze Abteilung fände das gut.
Antrag abgelehnt: Nur Boten sind beritten.
Widerspruch - Ministerialräte sind zum Teil auch zu Pferd.
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Ich bitte die erlauchte Leserschaft zu bedenken: Je höher das Ross, desto tiefer der Fall!