Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: ossibabe am 20.11.2024 14:03
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Hallo liebes Forum,
in unserer Kommune wird jährlich an alle Angestellten eine Leistungsprämie gezahlt. Diese wird aber nicht den Beamten ausgezahlt. Könnt ihr mir sagen, ob ich als Beamte eventuell auch Anspruch habe. Lese nämlich, dass Beamte durchaus einmal jährliche eine Leistungsprämie bekommen können. Danke für eure Antworten.
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bitte immer das ISO-Länder-Kürzel im Betreff in eckigen Klammern voranstellen. Das dient zum einen der besseren Lesbarkeit innerhalb des Forums, zum anderen werden dadurch die Top-Themen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Landesbeamten selektiert.
Wir haben das Kürzel nun nachträglich hinzugefügt.
siehe auch:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110973.0.html
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Hallo liebes Forum,
in unserer Kommune wird jährlich an alle Angestellten eine Leistungsprämie gezahlt. Diese wird aber nicht den Beamten ausgezahlt. Könnt ihr mir sagen, ob ich als Beamte eventuell auch Anspruch habe. Lese nämlich, dass Beamte durchaus einmal jährliche eine Leistungsprämie bekommen können. Danke für eure Antworten.
Beamte können durchaus eine Leistungsprämie bekommen. Ist im Ermessen des Dienstherren, ob er dieses Instrument anwenden möchte.
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Wie kann ich die Auszahlung der Leistungsprämie denn bestmöglich "fordern"? Hat jemand eine Idee? Ich finde leider nach meinen Recherchen keine länderspezifische Verordnung für mein Bundesland (ST).
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Beim Bund gibt es eine Bundesleistungsbesoldungsverordnung sowie Durchführungshinweise dazu. Sowas dürfte es auch auf Landesebene geben.
Da es vermutlich auch auf Landesebene ein freiwilliges Instrument ist, dürfte eine Leistungsprämie nicht einforderbar sein.
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Wie kann ich die Auszahlung der Leistungsprämie denn bestmöglich "fordern"? Hat jemand eine Idee? Ich finde leider nach meinen Recherchen keine länderspezifische Verordnung für mein Bundesland (ST).
Bei uns ist es so, dass die Führungskräfte einmal im Jahr diesbezüglich angeschrieben werden und eine Frist haben, in der sie Vorschläge einreichen können. Über die finale Gewährung entscheidet dann eine Bewertungskommission.
Sprich doch mal mit deiner Führungskraft, ob sie es überhaupt auch so einschätzt, dass deine Leistungen überdurchschnittlich sind.
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Hallo liebes Forum, nach vierwöchigen Urlaub hat mich das Arbeitsleben wieder. Leider geht es mir ähnlich. Konkret finde ich in MV dazu keinen §. Kann mir jemand behilflich sein? Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dafür mir auch diese Prämie zuzahlen. Ich soll jetzt Antrag stellen und mich auf das Gesetz beziehen. Wir sind nur eine winzige Kommuna und ich bin mit einer weiteren Kolegin die einzige Beamtin. Demenstprechend gibt es hier niemanden der Erfahrungen hat. Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Danke!
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Hallo liebes Forum, nach vierwöchigen Urlaub hat mich das Arbeitsleben wieder. Leider geht es mir ähnlich. Konkret finde ich in MV dazu keinen §. Kann mir jemand behilflich sein? Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dafür mir auch diese Prämie zuzahlen. Ich soll jetzt Antrag stellen und mich auf das Gesetz beziehen. Wir sind nur eine winzige Kommuna und ich bin mit einer weiteren Kolegin die einzige Beamtin. Demenstprechend gibt es hier niemanden der Erfahrungen hat. Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Danke!
Beim Bund gibt es eine Bundesleistungsbesoldungsverordnung sowie Durchführungshinweise dazu. Sowas dürfte es auch auf Landesebene geben.
Da es vermutlich auch auf Landesebene ein freiwilliges Instrument ist, dürfte eine Leistungsprämie nicht einforderbar sein.
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Hallo liebes Forum, nach vierwöchigen Urlaub hat mich das Arbeitsleben wieder. Leider geht es mir ähnlich. Konkret finde ich in MV dazu keinen §. Kann mir jemand behilflich sein? Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dafür mir auch diese Prämie zuzahlen. Ich soll jetzt Antrag stellen und mich auf das Gesetz beziehen. Wir sind nur eine winzige Kommuna und ich bin mit einer weiteren Kolegin die einzige Beamtin. Demenstprechend gibt es hier niemanden der Erfahrungen hat. Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Danke!
Beim Bund gibt es eine Bundesleistungsbesoldungsverordnung sowie Durchführungshinweise dazu. Sowas dürfte es auch auf Landesebene geben.
Da es vermutlich auch auf Landesebene ein freiwilliges Instrument ist, dürfte eine Leistungsprämie nicht einforderbar sein.
..... und wenn sie freiwillig ist und nicht einforderbar, dann zahlt sie der Dienstherr natürlich auch nicht.
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Bei Angestellten lohnt sich diese Prämie überhaupt nicht denn sie wird - zumindest in Baden-Württemberg - immer mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Da in diesem Monat auch noch die Jahressonderzahlung kommt sind die Abzüge so hoch dass von der Prämie so gut wie nichts mehr übrig bleibt. Allerdings dürfte bei Beamte da deutlich mehr netto vom brutto übrig bleiben. Aber aus Sicht der Baden-Württembergischen Angestellten könnte man diese Prämie gerne wieder streichen denn so motiviert das niemand, eher das Gegenteil ist der Fall. Aber eine Auszahlung im Dezember und somit eine Verminderung der Abzüge will das Land nicht denn es darf ja nicht sein dass sich der Angestelle ein Schnitzel mehr leisten kann.
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Hat man den Leuten in BaWü mal was vom Lohnsteuerjahresausgleich verraten?
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Bei Angestellten lohnt sich diese Prämie überhaupt nicht denn sie wird - zumindest in Baden-Württemberg - immer mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Da in diesem Monat auch noch die Jahressonderzahlung kommt sind die Abzüge so hoch dass von der Prämie so gut wie nichts mehr übrig bleibt. Allerdings dürfte bei Beamte da deutlich mehr netto vom brutto übrig bleiben. Aber aus Sicht der Baden-Württembergischen Angestellten könnte man diese Prämie gerne wieder streichen denn so motiviert das niemand, eher das Gegenteil ist der Fall. Aber eine Auszahlung im Dezember und somit eine Verminderung der Abzüge will das Land nicht denn es darf ja nicht sein dass sich der Angestelle ein Schnitzel mehr leisten kann.
Abgesehen davon, dass es sich hier um Prämien für Beamte handelt, welchen Unterschied macht der Auszahlungszeitpunkt hinsichtlich der Abzüge? Daher wohl auch der Hinweis von Schmitti.
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Bei Angestellten lohnt sich diese Prämie überhaupt nicht denn sie wird - zumindest in Baden-Württemberg - immer mit dem Novembergehalt ausbezahlt.
Das gilt wohl nicht für jede Behörde in BW. Bei uns erfolgt die Auszahlung für die Angestellten im April.
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Hallo zusammen,
ich wollte kein neues Thema eröffnen und denke, dass es zum o.g. Thema passt ;)
Zum 01.01.2025 erhalten die Tarifangestellten bei uns eine Sachbezugskarte in Höhe von 50,00 €/monatlich. Dies beruht auf den § 18 bzw. 18a TVöD. Vor diesem Hintergrund natürlich nicht für Beamte. Daher meine Frage, gibt es eine Möglichkeit dies auch für Beamte umzusetzen? Ich habe speziell für Sachsen-Anhalt leider nichts gefunden. Daher wäre ich für Informationen, auch aus anderen Bundesländern, dankbar.
Es gibt ja den § 11 LBesG LSA mit der Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung. Welche Sachbezüge sind hier gemeint?
Danke im Voraus für eure Antworten.
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Wie kann ich die Auszahlung der Leistungsprämie denn bestmöglich "fordern"?
vielleicht durch entsprechend hohe Leistung.