Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: HugoNail am 20.11.2024 14:33
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Guten Tag zusammen,
ich habe eine neue Stelle im öffentlichen Dienst angetreten, die mit der Eingruppierung E7 Stufe 3 bewertet wurde. Nun habe ich erfahren, dass ein Bildungsgrad nach DQR6 (Handelsfachwirt) theoretisch in E9a eingruppiert werden müsste. Da ich neu im Thema Entgeltgruppen bin, wollte ich hier nachfragen, bevor ich verschiedene Anträge auf eine neue Eingruppierung stelle, ob das überhaupt richtig ist.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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Man ist nicht aufgrund der Ausbildung, sondern aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Wenn ich also als promovierter Physiker als Pförtner tätig bin, bekommen ich Pförtner Entgelt.
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Falsch gelesen.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn du also Tätigkeiten einer EG7 übertragen bekommen hast, bis du dort auch eingruppiert.
Da die Tarifautomatik greift, lässt sich eine Eingruppierung nicht beantragen. Du könntest eher schauen, höherwertigere Aufgaben übertragen zu bekommen.
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Wer kennts nicht, der Diplomwissenschaftler der an der Zentrale sitzt um Telefonate anzunehmen und seine 21.000,00 € Brutto im Monat erhält.
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Wer kennts nicht, der Diplomwissenschaftler der an der Zentrale sitzt um Telefonate anzunehmen und seine 21.000,00 € Brutto im Monat erhält.
Vielleicht hat der Dipl.-Wiss. ja seine Gründe, die Stelle anzunehmen? Man muss sich natürlich mit dem Tarifvertrag insoweit beschäftigen, dass man weiß, mit einem Univ.-Dipl. bzw. Master im Allgemeinen E13+ Tätigkeiten bekommen zu können und mit Bachelor eben nicht (bzw. dann einen EG tiefer wegen fehlender persönlicher Voraussetzungen, falls ich überhaupt eingestellt werde).
Wenn ich das nicht weiß und trotzdem EG 6 annehme, hab ich mich halt veräppeln lassen oder abseits vom Geld andere Gründe, warum ich mich für die Stelle angenommen hab. Ändert ja nix an der Aussage bzw. dem Fakt, dass man nach Tätigkeit und nicht nach Abschluss bezahlt wird.
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Ich habe MoinMoin in seiner Aussage unterstützt um ein weiteres überspitztes Beispiel für den Fragesteller zu geben damit es einleuchtend ist wieso es auf die Tätigkeit und nicht auf die eigene Ausbildung ankommt.