Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: erdieee am 21.11.2024 09:09
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Hi, ich wollte mal gerne wissen was genau hinter der dem besonderen Kündigungsschutz nach 15 Jahren steckt
Wie schützt dieser besondere Kündigungsschutz den Arbeitnehmer?
Aus welchen Gründen kann der AN nicht gekündigt werden wie zB längerfristig Krank? bzw welche Gründe erlauben die Kündigung trotzdem?
Hat jmd vlt Erfahrung?
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Man kann nur noch außerordentlich gekündigt werden, nicht mehr ordentlich.
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Soweit ich weiß, bedeutet das, dass man nicht mehr ordentlich (d.h. "normal") gekündigt werden kann. Außerordentlich ("fristlos") aber schon noch, d.h. bei Fehlverhalten. Es dürfte dabei in die Richtung Gleichstellung von Beamten und Angestellten gehen, bzw. das Disziplinarrecht gewissermaßen abzubilden.
Ich glaube fast nicht, dass Krankheit ein Grund ist, fristlos gekündigt zu werden. Von daher dürfte das geschützt sein. Aber wenn sich z.B. rausstellt, dass jemand oft "krank feiert" oder ähnlichen Betrug begeht, ist es wieder was anderes.
Vielleicht kann aber noch jemand anderes mehr dazu sagen.
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Nach den 15 Jharen kann der Arbeitnehmer nicht mehr betriebsbedingt gekündigt werden. Wenn er goldene Löffel klaut natürlich schon (hatten wir erst vor einiger Zeit).
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Ihr hattet goldene Löffel?
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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuendigung-117-soziale-auslauffrist_idesk_PI13994_HI711945.html
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Personenbedingt kann immer gekündigt werden ggf mit sozialer Auslauffrist. Vor allem kann man ständig Kranke loswerden. Bei uns wurde tatsächlich einem schwerbehinderten Kollegen gekündigt, der vier Jahre lang werden ständiger Krankheit fehlte. Zusammen mit Urlaub wer er weniger als die Hälfte der Tage da. Natürlich gab es eine dicke Mappe mit Vermerken, was man alles versucht hat, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, was wegen Nicht- oder Schlechtleistung nicht geklappt hat, und welche Belastungen es für die Kollegen war, weil man nie wusste, kommt er oder kommt er nicht.
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Die Abgabe bei Nichterfüllung der Behindertenquote wurde ja gerade verdoppelt. Vielleicht fallen da solche Entscheidungen künftig anders aus ;)