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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: CSNusha am 21.11.2024 15:01
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Ich bin auf einer EG 9C mit 100% unbefristet eingestellt. Ich beabsichtige mich intern auf eine befristete Stelle mit EG 12 90% zu bewerben. Ich würde eine Zulage dementsprechend erhalten.
Ich habe die Frage an den Arbeitgeber gestellt, ob nach Ablauf der befristeten Stelle ich wieder eine 100%-Arbeitskraft wäre. Dies hat der Arbeitgeber verneint und mir mitgeteilt, dass darauf kein Anspruch bestünde und ich eine 90%-Kraft bleiben würde. Ist das so richtig? Ich hätte erwartet, dass nach Ablauf der befristeten Stelle mein ursprünglicher Arbeitsvertrag wieder Anwendung findet.
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Wenn das via § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit dann würdest du a) 12er Zulage bekommen und b) du 100% bezahlt bekommen.
Wenn man das als befristeten AV Änderung macht, dann muss man halt das so machen, dass es so ist wie du es willst.