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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Chrischi1992 am 22.11.2024 10:44
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Hallo Schwarmwissen :)
ich bitte um eine kurzes Statement.
Zur Person: AN seit über 1 Jahr beschäftigt, EG 9a, Ost
Laut §20 VKA (3) gibt es keine Reduzierung um eine %-Satz der Jahressonderzahlung seit 2022.
Ist das korrekt, also gibt es 100% oder nur 70,28% wie in dem Verweis auf (2)?
Vielen Dank für eine Auskunft
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https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2018/sonderzahlung.vka-ost.html
Bzw. Abs. 3 des § 20
Demnach 100 % des West-Tarifgebietes, ergo: 70,28 %