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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: angestellteroed am 22.11.2024 15:03

Titel: Zustimmung LPA Hessen
Beitrag von: angestellteroed am 22.11.2024 15:03
Bei mir steht evtl. eine Verbeamtung an. Ich hatte die Tage meinen Dienstherren nach dem Sachstand meines Antrages auf Verbeamtung gefragt. Es wurde mir mitgeteilt, dass dieser derzeit noch in Bearbeitung ist und im Anschluss zur Zustimmung an das Landespersonalamt in Wiesbaden zur Zustimmung übersandt wird.

Was bedeutet diese Zustimmung und was wird dort geprüft ?
Vielleicht kann mir jemand dazu mehr sagen.

Danke vorab schonmal!
Titel: Antw:Zustimmung LPA Hessen
Beitrag von: Casa am 23.11.2024 12:29
Schau in § 98 LBeamtG Hessen. Die Landespersonalkommission entscheidet bspw. über die Laufbahnbefähigung von Bewerbern ohne Laufbahnausbildung gem. § 19 S. 1 LBeamtG Hessen.
Titel: Antw:Zustimmung LPA Hessen
Beitrag von: bettelmusikant am 25.11.2024 08:16
Falls Du eine bestimmte Drittstaatsangehörigkeit hast (Außerhalb der EU/Schweiz etc), kann es auch daran liegen.
Titel: Antw:Zustimmung LPA Hessen
Beitrag von: OsCA am 25.11.2024 15:00
Die Zustimmung des Landespersonalamts in Wiesbaden bezieht sich darauf, dass dort geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für deine Verbeamtung erfüllt sind. In der Regel umfasst die Prüfung verschiedene Aspekte. Wenn die einstellende Behörde nichts falsch gemacht hat, wird i.d.R. auch zugestimmt.