Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: MaxW am 23.11.2024 12:28

Titel: Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: MaxW am 23.11.2024 12:28
Hallo zusammen,
Ich benötige eurer Schwarmwissen.
Ich befinde mich derzeit in einem Aufstiegsverfahren vom mD in den gD. Aktuell bin ich nach A9m besoldet. Ich befinde mich derzeit auf einem Dienstposten der nach A9mZ besoldet ist. Es handelt sich um einen spitzbewerteten Dienstposten, der mit einer bestimmten Tätigkeit zusammenhängt. Auf diesem Dienstposten habe ich mich schon vor Beginn des Aufstiegsverfahren befunden, konnte jedoch aufgrund der Wartzeiten noch nicht auf A9mZ befördert werden. Solange ich mich im Aufstiegsverfahren befinde, blockiere ich diesen Dienstposten. Erst nach Beendigung gebe ich diesen frei und er wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens neu vergeben.
So nun meine Frage: Wie realistisch ist es, dass ich während dem Aufstiegsverfahren auf A9mZ befördert werde? Die notwendige Wartezeit würde ich ab dem 01.01.25 erfüllen. Den Dienstposten besetze ich zwar noch, ich bin aber von dieser Tätigkeit sozusagen freigestellt, da ich Aufgaben des gD wahrnehme (im Rahmen des Aufstiegsverfahren). Um befördert zu werden, bedarf es keiner erneuten Bewerbung. Die Beförderung würde (im Normalfall) automatisch durch die Personalstelle angestoßen werden. Dieser Fall kommt in der Behörde erstmalig vor. Eine Regelung in den einschlägigen Vorschriften gibt es nicht. Ich habe bereits verschiedene Urteile dazu gelesen. Jedoch waren die Fälle m.E. nicht vergleichbar, da es sich um keine spitzbewerteten Dienstposten handelte. Kann wir jemand helfen? Hat jemand Erfahrung?
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Casa am 23.11.2024 12:38
Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung.
Die Dienststelle entscheidet, ob eine Beförderung erfolgt oder nicht erfolgt.
Das Aufstiegsverfahren ändert m. E. nichts an dem Vorgenannten.
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: MaxW am 23.11.2024 12:58
Das niemand, auch ich nicht, einen Anspruch auf eine Beförderung hat, ist mir bewusst. Mir ging es hier eher um einen Erfahrungsaustausch. Man möchte ja, wenn man bei der Personalstelle höflich nachfragt, vielleicht etwas zulieferern können. Vielleicht gibt es ein Urteil das besagt, dass der Ausschluss aus dem Beförderungsverfahren aufgrund eines Aufstiegsverfahren unzulässig ist? Deswegen MUSS mich die Behörde noch lange NICHT befördern, aber sie KANN.
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: 2strong am 23.11.2024 15:29
Das handhaben Dienststellen ganz unterschiedlich. Habe schon Beides beobachtet.

Auch blockieren tust Du einen A9z-Dienstposten nicht zwingend. Haushaltsrechtlich kannst Du auch heute schon auf einer höherwertigen Planstelle geführt werden (z. B. A 11).
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Rheini am 23.11.2024 19:19
Das niemand, auch ich nicht, einen Anspruch auf eine Beförderung hat, ist mir bewusst. Mir ging es hier eher um einen Erfahrungsaustausch. Man möchte ja, wenn man bei der Personalstelle höflich nachfragt, vielleicht etwas zulieferern können. Vielleicht gibt es ein Urteil das besagt, dass der Ausschluss aus dem Beförderungsverfahren aufgrund eines Aufstiegsverfahren unzulässig ist? Deswegen MUSS mich die Behörde noch lange NICHT befördern, aber sie KANN.

Stehen denn Beförderungen an oder sind durchgeführt worden? Hast Du eine Mitteilung bekommen das jemand anders als Du befördert werden soll oder ist dein Anliegen rein theoretischer Natur?

Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Rocknrollmops am 25.11.2024 09:11
Moin,

bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Thomber am 25.11.2024 13:38
Moin,

bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)

Das heißt also, dass die Teilnahme am Aufstieg (sehe ich, wie eine Fortbildung) nicht nur keine positive, sondern sogar eine negative Wirkung hat?   Das finde ich etwas befremdlich, denn durch die Teilnahme am Aufstiegsverfahren setzt man sich doch sehr positiv von anderen ab oder?   Und dann wird ein anderer, die nicht gut genug für den Aufstieg ist befördert....     Na ja, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Rocknrollmops am 25.11.2024 14:11
Moin,

bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)

Das heißt also, dass die Teilnahme am Aufstieg (sehe ich, wie eine Fortbildung) nicht nur keine positive, sondern sogar eine negative Wirkung hat?   Das finde ich etwas befremdlich, denn durch die Teilnahme am Aufstiegsverfahren setzt man sich doch sehr positiv von anderen ab oder?   Und dann wird ein anderer, die nicht gut genug für den Aufstieg ist befördert....     Na ja, es gibt nichts, was es nicht gibt.

nuja, die Polizeizulage schmilzt um 20% pro Jahr ab, die Erfahrungsstufe läuft aber weiter und auf (gar nicht all zu) lange Sicht hast du einen glasklaren Vorteil, da du bis A13 kommen kannst und im Moment fleißig befördert wird. Entsprechend könnten Aufsteiger mit der ersten Beurteilung direkt A10 werden, da sie keine Probezeit haben.
Wenn's bei mir gut läuft kommt ich im Juli raus und werde mit Stichtag 28.(?).2.2026 gut genug beurteilt um dann im Verlauf der Beförderungen davon zu profitieren.
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Rheini am 25.11.2024 19:12
Moin,

bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)

Das heißt also, dass die Teilnahme am Aufstieg (sehe ich, wie eine Fortbildung) nicht nur keine positive, sondern sogar eine negative Wirkung hat?   Das finde ich etwas befremdlich, denn durch die Teilnahme am Aufstiegsverfahren setzt man sich doch sehr positiv von anderen ab oder?   Und dann wird ein anderer, die nicht gut genug für den Aufstieg ist befördert....     Na ja, es gibt nichts, was es nicht gibt.

Insbesondere da ja man auch den Aufstieg vergeigen kann und dann? Hinte anstellen?
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Rocknrollmops am 26.11.2024 08:56
Offizielle Aussagen gibts dazu nicht aber mir ist zu Ohren gekommen, dass die, die den Aufstieg verkacken, anschließend schnell A9 werden. Ob was dran ist, wie das umgesetzt wird etc.: keine Ahnung. Mir auch egal, darüber mach ich mir keine Sorgen ;)
Titel: Antw:Beförderung während Aufstiegsverfahren
Beitrag von: Killerdackel12 am 26.11.2024 11:56
Ich habe 2020 den Aufstieg nach § 38 BLV gemacht und war zu diesem Zeitpunkt bereits A9 und hatte eine Stelle A9+Z. Im Rahmen des Aufstiegsverfahrens wurde ich auf einen A9/A11 Posten umgesetzt und meine alte A9+Z Stelle wurde neu besetzt.
Im Dezember 2021 wurde meine Punktzahl freigegeben und ich habe dann, während des Aufstiegsverfahrens, die Einweisung in A9+Z bekommen, obwohl ich auf keiner A9+Z Stelle mehr saß. Entsprechend wurde ich ab diesem Zeitpunkt auch nach A9+Z besoldet.
Da ich nach dem Aufstieg "nur" A9 war, habe ich bis zu meiner Beförderung nach A10 die Ausgleichszulage in Höhe der Amtszulage bekommen (wurde auch nicht abgeschmolzen, da sie Bestandteil des Grundgehaltes ist).

Es ist also tatsächlich möglich (Zollverwaltung)