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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: mateg am 23.11.2024 14:59

Titel: [Allg] Beamter auf Lebenszeit; Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: mateg am 23.11.2024 14:59
Hallo zusammen,

ich bin seit circa einem Jahr Beamtin auf Lebenszeit bei einer Kommune. Da dort auf absehbare Zeit keine weiteren Aufstiegsmöglichkeiten bestehen, würde ich mich auf eine andere höher bewertete Stelle bei einer anderen Kommune bewerben wollen. Die Voraussetzungen für die Stelle bringe ich mit. Ich habe bisher aber keine Erfahrungen mit einem Dienstherrenwechsel. Welche Dinge muss ich da beachten? Muss ich vor meiner Bewerbung meinen jetzigen Dienstherren darüber informieren? Würdet ihr eurem Dienstherren von eurer Bewerbung erzählen, sobald man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird oder wie würde ihr da vorgehen?

Liebe Grüße 
Titel: Antw:[Allg] Beamter auf Lebenszeit; Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Rheini am 23.11.2024 19:30
Erzählen musst Du nichts.

Ab und an wird irgendwann im Bewerberprozeß, die Personalakte angefordert. Dies unterliegt aber dem Dienstgeheimnis.

Ich habe das immer so gehandhabt das ich abgewartet habe, bis ich die Zusage hatte. Danach kann man alles weitere klären ..... ;D.

Aber Du bist in deinem Handeln frei.
Titel: Antw:[Allg] Beamter auf Lebenszeit; Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: BeamterNWmD am 27.11.2024 06:50
ich gebe zu bedenken, dass dein akt. DH nicht dazu verpflichtet ist, dich zu versetzen.

D.h., bei Zusage wäre eine Entlassung (kann bis zu drei Monate aufgeschoben werden) und eine Neueinstellung nötig.
Dabei verliert man im Regelfall seinen LZ-Status und hat nicht die Gewissheit, beim neuen DH erneut die PZ zu bestehen.

Auch wenn das in Zeiten von Personalmangel vllt. unwahrscheinlich erschdint,
weise ich immer gerne vorab auf die Theorie hin!


Viel Erfolg Dir dennoch!
Titel: Antw:[Allg] Beamter auf Lebenszeit; Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Casa am 27.11.2024 08:23
Der Dienstherr hat über eine Versetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Versetzt er nicht, bleibt der Klageweg, die Entlassung und Neueinstellung oder eine Raubernennung.

Bei einer recht "frischen" Beamtin fällt eine Raubernennung haushalterisch nicht so sehr ins Gewicht.


Zitat
Würdet ihr eurem Dienstherren von eurer Bewerbung erzählen, sobald man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird oder wie würde ihr da vorgehen?

Wenn es etwas Konkretes gibt, kann dies fairerweise kommuniziert werden. Bspw. wenn eine Zusage erfolgt. Bis zur Versetzung dauert es noch ein paar Monate. Wenn du bei Zusage durch den neuen Dienstherren beim alten Dienstherren bescheid gibst, ist ausreichend Vorlaufzeit vorhanden, um deine Stelle neu zu besetzen.
Titel: Antw:[Allg] Beamter auf Lebenszeit; Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: railjet am 07.12.2024 20:41
Der Dienstherr hat über eine Versetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Versetzt er nicht, bleibt der Klageweg, die Entlassung und Neueinstellung oder eine Raubernennung.

Bei einer recht "frischen" Beamtin fällt eine Raubernennung haushalterisch nicht so sehr ins Gewicht.


Zitat
Würdet ihr eurem Dienstherren von eurer Bewerbung erzählen, sobald man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird oder wie würde ihr da vorgehen?

Wenn es etwas Konkretes gibt, kann dies fairerweise kommuniziert werden. Bspw. wenn eine Zusage erfolgt. Bis zur Versetzung dauert es noch ein paar Monate. Wenn du bei Zusage durch den neuen Dienstherren beim alten Dienstherren bescheid gibst, ist ausreichend Vorlaufzeit vorhanden, um deine Stelle neu zu besetzen.

Bezüglich einer Raubernennung wäre noch zu beachten, ob eine Rückzahlungsvereinbarung bezüglich einer Ausbildung/eines Studiums besteht. Hierzu würde ich mir vom neuen Dienstherren eine Bestätigung der übernahme geben lassen.