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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: IchhabdamalnekleineFrage am 24.11.2024 15:56

Titel: Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?
Beitrag von: IchhabdamalnekleineFrage am 24.11.2024 15:56
Hallo ihr Lieben,

ich lese hier schon länger leise mit, nun werde ich mal mit einer Fragestellung aktiv:

Ich arbeite seit 2022 in einem kommunalen Krankenhaus in Bayern und habe die letzten drei Jahre eine Weiterbildung gemacht. Dafür hat der Arbeitgeber rund 10.000€ an Seminarkosten auf sich genommen und ich wurde insgesamt rund 20 Tage bezahlt freigestellt. An privater Zeit ging natürlich viel, viel mehr drauf für Wochenendseminare und Lernen. Die Weiterbildung steht inhaltlich in unmittelbarem Zusammenhang mit meiner Tätigkeit. Einen Vorteil von der Weiterbildung habe ich in finanzieller Hinsicht nicht (und wenn, dann "nur" 100€ brutto), auch mein Tätigkeitsfeld hat sich nicht verändert. Nun soll ich eine Rückzahlvereinbarung unterschreiben, welche mich für drei Jahre nach der Prüfung ans Unternehmen bindet. Wenn ich früher gehe, muss ich sowohl alle Seminarkosten als auch die freigestellte Zeit (Bruttoarbeitslohn mit Sozialabgaben) zurückbezahlen. Für jeden Monat den ich länger bleibe wird mir aber 1/36 erlassen. Nicht mal die fünf Fortbildungstage, die ja sonst jeder frei hat, wurden in der Rückzahlvereinbarung beachtet.

Nun habe ich hier schon gefunden dass die Bindungsdauer bzgl. der bezahlten Freistellung (nur 20 Tage) eigentlich nur 6 Monate andauern darf. Zudem wurde die Rückzahlvereinbarung am Ende der Weiterbildung ausgestellt. Einen Vorteil im Unternehmen habe ich durch diese Weiterbildung ja auch nicht.

Was passiert wenn ich trotzdem unterschreibe? Ist die Rückzahlvereinbarung im Falle einer Kündigung vor Ablauf der drei Jahre dennoch ungültig? Ich bin sehr happy bei meinem Arbeitgeber und habe eigentlich nicht vor zu kündigen, aber man weiß ja nie was im Leben passiert, deswegen würde ich mich gerne schonmal vorab informieren. Auch will ich betonen dass ich eine Teilrückzahlung im Falle einer Kündigung fair finde, aber halt nicht alles.

Ich würde mich arg freuen, wenn ihr mir vielleicht von eurer Erfahrung bzgl. Rückzahlvereinbarungen berichten könnt?

Herzliche Grüße und vielen Dank  :)
Titel: Antw:Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?
Beitrag von: Casa am 24.11.2024 21:13
Zitat
Was passiert wenn ich trotzdem unterschreibe? Ist die Rückzahlvereinbarung im Falle einer Kündigung vor Ablauf der drei Jahre dennoch ungültig?

Das kommt auf den genauen Wortlaut an.


Zitat
Nun soll ich eine Rückzahlvereinbarung unterschreiben, welche mich für drei Jahre nach der Prüfung ans Unternehmen bindet.

 Unterschreibe nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit. Seriös lässt sich nichts Anderes antworten.
Titel: Antw:Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 24.11.2024 21:32
Ich sehe nicht, was für eine Handhabe der AG haben soll, wenn er sowas nach Beginn der Weiterbildung vereinbaren  möchte.

So lächerlich machen, dass er das Ganze abbricht, nur damit du unterschreibst, wird er wohl sicher nicht. Zumal dann zu prüfen wäre, ob er dich damit nicht zur Unterschrift nötigen will.
Titel: Antw:Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?
Beitrag von: KaiBro am 24.11.2024 23:52
Die Rückzahlungsverpflichtung sollte vor, spätestens zu Beginn der Weiterbildung in einer Vereinbarung festgehalten werden.

Eine nachträgliche Rückzahlungsvereinbarung korrigiert in meinen Augen nur den Fehler der Personalabteilung.

Auf keinen Fall unterschreiben.
Titel: Antw:Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?
Beitrag von: aruba am 25.11.2024 01:03
Hallo,

grundsätzlich sollten Rückzahlungsvereinbarungen vor oder spätestens zu Beginn einer Weiterbildung getroffen werden. Eine nachträgliche Vereinbarung kann rechtlich problematisch sein.

Eine Bindungsfrist von drei Jahren für eine Weiterbildung mit Kosten von rund 10.000 € und 20 Tagen Freistellung erscheint relativ lang. Üblicherweise sollte die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die du durch die Weiterbildung erhalten hast.

Wenn du die Vereinbarung jetzt unterschreibst, könnte sie unter Umständen dennoch gültig sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sie rechtlich anfechtbar ist, da sie erst nach Abschluss der Weiterbildung vorgelegt wurde.

Ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen. Vielleicht lässt sich eine für beide Seiten faire Lösung finden, zum Beispiel eine kürzere Bindungsfrist oder die Begrenzung der Rückzahlung auf die tatsächlich entstandenen Seminarkosten ohne die Freistellungszeit.

Es könnte auch hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um deine Position besser einschätzen zu können.

Viele Grüße!
Titel: Antw:Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?
Beitrag von: MoinMoin am 25.11.2024 06:38
Die Rückzahlungsverpflichtung sollte vor, spätestens zu Beginn der Weiterbildung in einer Vereinbarung festgehalten werden.

Eine nachträgliche Rückzahlungsvereinbarung korrigiert in meinen Augen nur den Fehler der Personalabteilung.
Und sich hin einer höchstwahrscheinlich ungültigen Vereinbarung fortführt.
Laufzeit 6 Jahre??? Davon 3 ohne Abschlag.

Zitat
Auf keinen Fall unterschreiben.
Eben!
Vertrag mitnehmen und darauf hinweisen, dass man ihn zu Hause in Ruhe prüfen will.
Und dann das machen was die Verwaltung kam besten kann, auf Zeit spielen und bei Nachfragen darauf verweisen, dass die Prüfung durch einen externen Dienstleister noch nicht abgeschlossen ist.  8)
Titel: Antw:Rückzahlvereinbarung über eine Weiterbildung ungültig?
Beitrag von: IchhabdamalnekleineFrage am 27.11.2024 18:43
Vielen Dank für eure Antworten! Ich werd' einfach mal den Ball flach halten..hab' ja nicht vor zu gehen und wenn's dann doch so weit kommen sollte sag' ich Bescheid was da dann rauskommt, bin ja wahrscheinlich nicht die einzige die so eine Vereinbarung hat.

Nochmals danke und viele Grüße!