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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Reiselustig23 am 25.11.2024 15:09
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Hallo zusammen,
mehrere Kollegen haben Ausnahmsweise an einem Samstag gearbeitet. Von der Personalstelle wurde diesen nun mitgeteilt, dass sie Anspruch auf einen Zuschlag für die geleisteten Stunden haben. Anstatt diesen Zuschlag auszuzahlen, wurde mitgeteilt, dass ihnen dies als Arbeitszeit gutgeschrieben wird und sie sich x,x Stunden zusätzlich zu den geleisteten Stunden auf dem Gleitzeitkonto vermerken können.
Ist dies rechtlich sauber oder kann eine Auszahlung verlangt werden? Eine Dienstvereinbarung existiert nicht.
Vielen Dank für eure Antworten!
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Erfolgte die Arbeit auf Anordnung des AG zu einem festgelegten Zeitraum?
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Die Teamleitung hat mitgeteilt, dass die Arbeit an diesem Samstag erfolgen muss. Daraufhin wurde bei der Personalstelle ein Antrag auf Samstagsarbeit gestellt und von dieser genehmigt.
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Im TVL wären nur die Samstagstunden von 13-21Uhr mit einem Zuschlag von 20% zu versehen.
Ist dies rechtlich sauber oder kann eine Auszahlung verlangt werden?
Kommt auf den Tarifvertrag an.
Im TVL müsste ein Arbeitszeitkonto (§10) existieren, damit auf Wunsch die Zuschläge als Zeitguthaben umgewandelt werden (§8 Abs. Satz 4)
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Achso, ich dachte es gibt eine Gesetzesvorschrift. Sie sind nach TVöD - VKA angestellt.
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Das milde Samstagsarbeitsverbot ist mit dem TVÖD -also dem Auslaufen des BAT - entfallen.
Warum sollte es eine gesetzliche Regelung geben? Es ist ein ganz normaler Werktag.
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Achso, ich dachte es gibt eine Gesetzesvorschrift. Sie sind nach TVöD - VKA angestellt.
und dort steht in §8:
"...Auf Wunsch der/des Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend
für Überstunden als solche. "
Bei uns wurde auch lange versucht, den Leuten zu erzählen, dass Auszahlung eine Ausnahme sei. Dabei ist es genau umgekehrt. Der Zuschlag ist auszuzahlen und nur auf euren Wunsch in Zeit umzuwandeln.
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...und auch nur, wenn ein Arbeitszeitkonto nach §10 besteht. Das hat so gut wie gar kein Arbeitgeber - daher auch die Forderung der Gewerkschaften nach dem verbindlichen "Meine-Zeit-Konto". Besteht ein solches Konto nahc § 10 nicht (Regelfall), sind alle Zuschläge immer auszuzahlen. Das AZ-Konto nach § 10 hat nichts mit einem "normalen" Gleitzeitkonto zu tun.
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Okay, danke!
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Interessant.
Auszahlung gibt es bei uns höchstens wenn jemand deutlich drüber ist und die Stunden sonst nicht wegbekommt.
Die Auszahlung für 1 oder 2 Stunden die man mal am Samstag gearbeitet hat ist aber doch kaum rentabel und bringt zum Schluss nur Probleme bei der Steuer wenn man Pech hat.
Solange die Wochenendarbeit die Ausnahme und nicht die zumindest monatliche Regel ist würde ich mir den Aufwand sparen und die Stunden mitnehmen.
Irgendein Arbeitszeitkonto muss ja bestehen.
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Interessant.
Auszahlung gibt es bei uns höchstens wenn jemand deutlich drüber ist und die Stunden sonst nicht wegbekommt.
Die Auszahlung für 1 oder 2 Stunden die man mal am Samstag gearbeitet hat ist aber doch kaum rentabel und bringt zum Schluss nur Probleme bei der Steuer wenn man Pech hat.
Keine Sorge, die Steuer macht da niemals Probleme.