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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VielUnterwegs am 26.11.2024 08:06
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Hallo zusammen,
wie ist das mit dem LOB-Budget in Euren Kommunen, wird das auch auf einen vollen tausender Betrag gerundet und in zwei Teile geteilt ( 70% 3er-Topf / 30% 4er-Topf)?
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Ich glaube bei uns ist es ein kleiner Prozentsatz von X wobei X die Personalkosten oder die Verwaltungskosten sind und nichtmals das wird ganz ausgeschöpft.
Die Verteilung ist ohnehin fraglich.
Die Höhe fördert im Normalfall keineswegs die Motivation.
Eigentlich wäre es geschickter das Potential voll auszunutzen und gleichmäßig an alle zu verteilen als Teil des monatlichen Gehalts.(Übertarifliche Bezahlung sozusagen...)
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Hallo zusammen,
wie ist das mit dem LOB-Budget in Euren Kommunen, wird das auch auf einen vollen tausender Betrag gerundet und in zwei Teile geteilt ( 70% 3er-Topf / 30% 4er-Topf)?
Das LOB-Budget ist nach § 18 Abs. 1 und der dazugehörigen PE 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres (was da alles reingehört steht in der PE zu § 18 Abs. 1). Über die Verteilung des LOB-Budget muss eine DV/BV geschlossen werden. Natürlich ist es möglich mehrere Töpfe in einer Dienstvereinbarung zu vereinbaren (z.B. wenn ein AG aus mehreren Teildienststellen besteht oder man unterscheidet nach Entgeltgruppen, oder, oder, oder...) Wichtig ist nur, dass das gesamte (errechnete) LOB-Budget ausgeschöpft wird, ansonsten sind die "Reste" ins Folgejahr zu übertragen. Wenn durch die bei Euch praktizierte Rundung das errechnete LOB Budget "überzogen" wird, handelt es sich halt um eine übertarifliche Zahlung/Aufstockung des Budgets durch den Arbeitgeber.
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Da der einzelne AG die Verteilung handhaben kann, wie er möchte, ist eine Auflistung zu den einzelnen Töpfchen und Pöttchen ziemlich unspannend.
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LOB ist ein ganz besonderer Spaß.
Da jeder sein eigenes Süppchen kocht, kann es sogar sein das die eigenen Leute es nicht verstehen. Prüfen kann man es meist auch nur, wenn man die Gehaltsabrechnung von einem Kollegen hat, da man den sich jährlich verändernden Verteilungsschlüssel sonst nicht herausbekommt. Eigentlich ein Unding, dass man etwas auf der Gehaltabrechnung hat, das man nicht ohne dritte Information prüfen kann.
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Da es jeder AG anders handhabt, hier ein Auszug aus unserer DA:
Die Leistungsprämie für Beschäftigte wird nach Ende des Zielvereinbarungszeitraums als
einmalige Zahlung gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Abrechnung der Zielvereinbarung
mit den Bezügen für den Monat Dezember, wenn die zuvor vereinbarten Leistungen erreicht
und bis zu dem o.G. Stichtag vorgelegt worden sind.
Die Leistungsprämie wird nur dann gewährt, wenn der/die Beschäftigte in dem betreffenden
Zielvereinbarungszeitraum die ihm übertragenen Aufgaben zufrieden stellend erledigt hat
und nicht zugunsten der Zielerreichung vernachlässigt hat.
Bis spätestens 30. September sind alle erreichten Punkte der Abteilung Personal mitzuteilen.
Rückmeldungen die nach diesem Termin gemeldet werden, können nicht mehr berücksichitigt werden.
Die Abteilung Personal wird sodann Gesamtpunktwerte für die Leistungsbudgets 1-5, 6-9b und
9c-15, sowie S2-S8 und S9-S18 ermitteln. Die von der Abteilung Personalabrechnung ermittelten Leistungstöpfe werden dann durch die Gesamtpunktwerte geteilt und man erhält den Wert eines Punktes für die oben genannten Entgeltgruppen
Das gab es in 2022 aus dem Topf
E1 - E5 689,17€
E6 - E9c 896,01€
E10 - E15 1.194,28€
S2 - S8b 1.260,88€
S9 - S18 1.145,80€
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Da es jeder AG anders handhabt, hier ein Auszug aus unserer DA:
Die Leistungsprämie für Beschäftigte wird nach Ende des Zielvereinbarungszeitraums als
einmalige Zahlung gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Abrechnung der Zielvereinbarung
mit den Bezügen für den Monat Dezember, wenn die zuvor vereinbarten Leistungen erreicht
und bis zu dem o.G. Stichtag vorgelegt worden sind.
Die Leistungsprämie wird nur dann gewährt, wenn der/die Beschäftigte in dem betreffenden
Zielvereinbarungszeitraum die ihm übertragenen Aufgaben zufrieden stellend erledigt hat
und nicht zugunsten der Zielerreichung vernachlässigt hat.
Bis spätestens 30. September sind alle erreichten Punkte der Abteilung Personal mitzuteilen.
Rückmeldungen die nach diesem Termin gemeldet werden, können nicht mehr berücksichitigt werden.
Die Abteilung Personal wird sodann Gesamtpunktwerte für die Leistungsbudgets 1-5, 6-9b und
9c-15, sowie S2-S8 und S9-S18 ermitteln. Die von der Abteilung Personalabrechnung ermittelten Leistungstöpfe werden dann durch die Gesamtpunktwerte geteilt und man erhält den Wert eines Punktes für die oben genannten Entgeltgruppen
Das gab es in 2022 aus dem Topf
E1 - E5 689,17€
E6 - E9c 896,01€
E10 - E15 1.194,28€
S2 - S8b 1.260,88€
S9 - S18 1.145,80€
Euer Vorgehen würde ver.di nicht gerade entzücken ;):
Da bekommen die höheren Entgeltgruppen ja mehr (was eigentlich auch logisch ist, da 2 % von ihren Aufwendungen höher sind).
Bei uns wird das so aber leider nicht entschieden.
Bei uns kann man "Punkte" erzielen, auch durch Beurteilungen. Jeder Punkt ist aber später gleich viel Wert; egal, ob man in EG1 oder EG15 ist.
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Naja, was verdi davon hält, ist mir realtiv egal.
Ich persönlich finde das Ganze Thema eh Quatsch.
Bei uns muss ein Mitarbeitergespräch mit der Führungskraft durchgeführt werden und dort wird die Zielvereinbarung miteinander vereinbart. Man kann sich bei beiden verweigern - dann bekommt man aber auch nichts aus dem Topf.
Kommt auch jedes Jahr regelmäßig vor - gerade in der S-Tabelle wird das immer deutich.
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LOB ist ein ganz besonderer Spaß.
Au ja. Deshalb hier nochmal diese zeitlos schöne Auflistung zu Zielvereinbarungen: https://rechnungshof.rlp.de/veroeffentlichungen/kommunalberichte/kommunalbericht-2020/nr-2-leistungsentgelte-nach-18-tvoed
Vereinbarte Ziele beim Erziehungspersonal:
- Wir wandern zum Rhein mit Rucksack und Decken.
oder:
- Wir gestalten eine Einladung für den Elternabend, teilen sie aus und bekommen den Teilnahmeabschnitt zurück.
Vereinbartes Ziel bei der Grünflächenpflege:
Durchführung von Grünpflegearbeiten
Ziel eines stellv. Abteilungsleiters:
Vorschriftensammlung scannen
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Dieser Bericht des Rechnungshofes ist mein Lieblingsbericht einer Prüfungsbehörde. Absolutes Comedygold!
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Naja, was verdi davon hält, ist mir realtiv egal.
Ich persönlich finde das Ganze Thema eh Quatsch.
Bei uns muss ein Mitarbeitergespräch mit der Führungskraft durchgeführt werden und dort wird die Zielvereinbarung miteinander vereinbart. Man kann sich bei beiden verweigern - dann bekommt man aber auch nichts aus dem Topf.
Kommt auch jedes Jahr regelmäßig vor - gerade in der S-Tabelle wird das immer deutich.
Ist bei uns 100 % auch so; nur halt, dass bei der Zahlung nachher jeder EG gleich behandelt wird.
Am Ende wird geschaut, wie viele Punkte die Mitarbeiter gesamt erreicht haben; das Volumen wird dadurch geteilt und dann weiß man wie viel Wert ein Punkt ist.
Es gibt eine Mindestanzahl an Punkten, die erreicht werden muss, um an der Ausschüttung teilzunehmen. Außerdem gibt es eine Maximalpunktzahl