Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SaRei am 27.11.2024 12:58
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Hallo zusammen,
ich war 3 Jahre befristet bei meiner Stadt beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde zum Juli entfristet (Aufhebungsvertrag des befristeten Vertrages und Neuvertrag, keine Probezeit).
Wenn ich nun kündigen will, welche Kündigungsfrist gilt?
Danke!
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Hallo,
6 Wochen auf Quartalsende (TVöD § 34).
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Danke!!