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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Galileo am 27.11.2024 13:24
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Laut TVL gibt es eine Sonderzahlung wenn man am 1.12. Beschäftigter ist.
Ist man nicht das ganze Jahr beschäftigt, aber am 1.12., erhält man pro Monat 1/12 für Monate der Nichtbeschäftigung Abzug.
Meine Frage:
Ist man 11 Monate des Jahres bis zum 30.11. beschäftigt, aber am 1.12. nicht, könnte man dann nicht anteilig 11/12 der Jahressonderzahlung bekommen? - vor allem dann, wenn man z.B. von derselben Hochschule als Lehrbeauftragter ab 1.12. einen Vertrag bekommt?
Wie könnte man eine 11/12 Zahlung begründet einfordern?
Danke für Hinweise
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Laut TVL gibt es eine Sonderzahlung wenn man am 1.12. Beschäftigter ist.
Ist man nicht das ganze Jahr beschäftigt, aber am 1.12., erhält man pro Monat 1/12 für Monate der Nichtbeschäftigung Abzug.
Meine Frage:
Ist man 11 Monate des Jahres bis zum 30.11. beschäftigt, aber am 1.12. nicht, könnte man dann nicht anteilig 11/12 der Jahressonderzahlung bekommen? - vor allem dann, wenn man z.B. von derselben Hochschule als Lehrbeauftragter ab 1.12. einen Vertrag bekommt?
Wie könnte man eine 11/12 Zahlung begründet einfordern?
Danke für Hinweise
Da ist die Antwort leider: Gar nicht. Es steht nunmal so im Tarifvertrag.
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Zum ersten Teil der Frage: nein, eine anteilige Zahlung gibt es nicht ohne Beschäftigungsverhältnis am 01.12. Kann man natürlich davon halten was man möchte, aber so ist meines Wissens nach die aktuelle Grundlage.
Zum zweiten Teil der Frage wird es meines Wissens nach (lasse mich hier aber gerne korrigieren) darauf ankommen, ob du beim selben AG (z.B. Land Bayern) im selben Tarifvertrag (z.B. eben TV-L) angestellt bist. Falls ja, sollte dir ganz normal eine JSZ zustehen und die entsprechenden anderen Monate beim selben AG berücksichtigt werden. Das wäre z.B. der Fall, wenn du wirklich an derselben Uni bleibst und wieder im TV-L eingestellt wirst, oder zu einer anderen Landesuni wechselst. Wenn es aber z.B. eine Stiftungshochschule wäre o.Ä., wäre das wieder anders.
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Zum ersten Teil der Frage: nein, eine anteilige Zahlung gibt es nicht ohne Beschäftigungsverhältnis am 01.12. Kann man natürlich davon halten was man möchte, aber so ist meines Wissens nach die aktuelle Grundlage.
Zum zweiten Teil der Frage wird es meines Wissens nach (lasse mich hier aber gerne korrigieren) darauf ankommen, ob du beim selben AG (z.B. Land Bayern) im selben Tarifvertrag (z.B. eben TV-L) angestellt bist. Falls ja, sollte dir ganz normal eine JSZ zustehen und die entsprechenden anderen Monate beim selben AG berücksichtigt werden. Das wäre z.B. der Fall, wenn du wirklich an derselben Uni bleibst und wieder im TV-L eingestellt wirst, oder zu einer anderen Landesuni wechselst. Wenn es aber z.B. eine Stiftungshochschule wäre o.Ä., wäre das wieder anders.
Wenn du wieder einen Arbeitsvertrag vom gleichen Arbeitgeber ab dem 01.12.2024 erhältst, dann hast du ANspruch auf die komplette Jahressonderzahlung.