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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: AKMS94 am 27.11.2024 14:37

Titel: Landespersonalausschuss - Beförderung
Beitrag von: AKMS94 am 27.11.2024 14:37
Hallo zusammen,

kann hier jemand über Erfahrungen mit Anträgen beim Landespersonalausschuss berichten? Inwiefern ist es realistisch, dass  Ausnahmen des Beförderungsverbotes nach §19 Abs. 2 genehmigt werden?


Darin sind die Beförderungsverbote geregelt, wonach eine Beförderung während der Probezeit nicht zulässig ist, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung.


Gemäß Abs. (5) kann der Landespersonalausschuss Ausnahmen von den Beförderungsverboten (Absatz 2) und vom Verbot der Sprungbeförderung (Absatz 4) zulassen.

Vielen Dank :)
Titel: Antw:Landespersonalausschuss - Beförderung
Beitrag von: 10481178 am 28.11.2024 08:30
Hallo,

möglich ist es, aber die Chance, dass es passiert geht gegen null...

Hier eine vielleicht hilfreiche Antwort auf eine kleine Anfrage aus dem Landtag:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6464.pdf

Titel: Antw:Landespersonalausschuss - Beförderung
Beitrag von: AKMS94 am 28.11.2024 09:32
Hi,

vielen Dank für den Beitrag.. Wie ich sehe wurden echt nur eine handvoll an Ausnahmen genehmigt und fast ausschließlich bei höhere Besoldungsstellen.

Damit hat sich es leider erledigt.